Mal eine Frage: Zahlungsmodus ALG-II
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Mal eine Frage: Zahlungsmodus ALG-II
Hallo!
Mal eine Frage, auch hinsichtlich der Tatsache, dass dieses Jahr Sylvester auf einen Sonntag fällt und Montag ein Feiertag.
Gibt es einen Modus bei der Arge, wie in solchem Fall Geld ausbezahlt wird? Wird in solchen Fällen schon so gebucht, dass Geld am Freitag vor Sylvester (also 29.12.) möglichst gutgeschrieben ist?
Mal eine Frage, auch hinsichtlich der Tatsache, dass dieses Jahr Sylvester auf einen Sonntag fällt und Montag ein Feiertag.
Gibt es einen Modus bei der Arge, wie in solchem Fall Geld ausbezahlt wird? Wird in solchen Fällen schon so gebucht, dass Geld am Freitag vor Sylvester (also 29.12.) möglichst gutgeschrieben ist?
Also wenn es nicht schiefgeht hat man das geld am kommenden Freitag auf dem Konto gutgeschrieben.
So wars eigentlich immer
So wars eigentlich immer

Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
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Woher weisst Du das ? Das hatten wir ja mal das Thema und ich bin immer noch der Meinung ( habe es so gelrernt) das eine Behörde zeit hat bis zum 6 eines Folgemontas zu Überweisen.Das Geld bei ALG-II muß am letzten Banktag des Monats verfügbar sein
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Außerdem, bei aller Vorurteile gegen die Arge:
Bisschen Mennschlichkeit wird ja doch wohl noch herrschen? Oder?
Bin trotzdem auf Freitag gespannt.
Wenns nichts wird, kann ich mich wohl "einkasten" zu Sylvester.
Lebe allein. Kann dann nicht mit was trinken gehen oder bisschen feiern im Rahmen des eh schon geringen, finanziellen Spielraumes.
Bisschen Mennschlichkeit wird ja doch wohl noch herrschen? Oder?
Bin trotzdem auf Freitag gespannt.
Wenns nichts wird, kann ich mich wohl "einkasten" zu Sylvester.
Lebe allein. Kann dann nicht mit was trinken gehen oder bisschen feiern im Rahmen des eh schon geringen, finanziellen Spielraumes.
DjTermi hat geschrieben:Woher weisst Du das ? Das hatten wir ja mal das Thema und ich bin immer noch der Meinung ( habe es so gelrernt) das eine Behörde zeit hat bis zum 6 eines Folgemontas zu Überweisen.Das Geld bei ALG-II muß am letzten Banktag des Monats verfügbar sein
Das bedeutet, daß das ALG-II am 1. Kalendertag des Monats verfügbar sein muß.§ 41 Berechnung der Leistungen
(1) 1Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts besteht für jeden Kalendertag. 2Der Monat wird mit 30 Tagen berechnet. 3Stehen die Leistungen nicht für einen vollen Monat zu, wird die Leistung anteilig erbracht. 4Die Leistungen sollen jeweils für sechs Monate bewilligt und monatlich im Voraus erbracht werden. 5Der Bewilligungszeitraum kann auf bis zu zwölf Monate bei Berechtigten verlängert werden, bei denen eine Veränderung der Verhältnisse in diesem Zeitraum nicht zu erwarten ist.
Siehe hierzu analog: Sozialgericht Berlin S 95 AS 133/06 ER 18.01.2006
Du denkst wohl immer noch an BKKG § 11 Zahlung des Kindergeldes und des Kinderzuschlags:
(1) Das Kindergeld und der Kinderzuschlag werden monatlich gezahlt.

Ich habe was intressantes gefunden
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... Alg-II.pdf
Seite 26 unten. Es soll zum 1 Arbeitstag da sein. Also wenn es später kommt 2 oder 3 schieben sie die schuld weiter auf die Bank, auchnicht gerade schön.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... Alg-II.pdf
Seite 26 unten. Es soll zum 1 Arbeitstag da sein. Also wenn es später kommt 2 oder 3 schieben sie die schuld weiter auf die Bank, auchnicht gerade schön.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Das wird schon klappen, da ich weiss das die zahlungen schon längst draussen sind
Hatte noch am Donnerstag mit Nürnberg Telefoniert, aber ich möchte nicht so viel veraten sonst kommt es bei welchen nicht, und dan ist der kleine Termi der Böse 


Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Tja ich bekomme mein Geld auch erst wenn das ALG I und ALG II raus geht, ich würde auch dafür sein.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
