Mal eine Frage: Zahlungsmodus ALG-II

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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TheE
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Mal eine Frage: Zahlungsmodus ALG-II

Beitrag von TheE »

Hallo!

Mal eine Frage, auch hinsichtlich der Tatsache, dass dieses Jahr Sylvester auf einen Sonntag fällt und Montag ein Feiertag.

Gibt es einen Modus bei der Arge, wie in solchem Fall Geld ausbezahlt wird? Wird in solchen Fällen schon so gebucht, dass Geld am Freitag vor Sylvester (also 29.12.) möglichst gutgeschrieben ist?
Gast

Beitrag von Gast »

Das Geld bei ALG-II muß am letzten Banktag des Monats verfügbar sein.
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nonsens
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Beitrag von nonsens »

Also wenn es nicht schiefgeht hat man das geld am kommenden Freitag auf dem Konto gutgeschrieben.

So wars eigentlich immer ;)
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Das Geld bei ALG-II muß am letzten Banktag des Monats verfügbar sein
Woher weisst Du das ? Das hatten wir ja mal das Thema und ich bin immer noch der Meinung ( habe es so gelrernt) das eine Behörde zeit hat bis zum 6 eines Folgemontas zu Überweisen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
TheE
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Beitrag von TheE »

Erst einmal Danke für die Antworten!
Aber ich denke inzwischen auch, dass es am Freitag kommt.
Bis zum 6. des Folgemonats? Kann sein, aber wohl eher nicht die Praxis, weil die meisten Vermieter ja am 1. auf Ihre Kohle warten.
TheE
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Beitrag von TheE »

Außerdem, bei aller Vorurteile gegen die Arge:
Bisschen Mennschlichkeit wird ja doch wohl noch herrschen? Oder?
Bin trotzdem auf Freitag gespannt.
Wenns nichts wird, kann ich mich wohl "einkasten" zu Sylvester.
Lebe allein. Kann dann nicht mit was trinken gehen oder bisschen feiern im Rahmen des eh schon geringen, finanziellen Spielraumes.
Gast

Beitrag von Gast »

DjTermi hat geschrieben:
Das Geld bei ALG-II muß am letzten Banktag des Monats verfügbar sein
Woher weisst Du das ? Das hatten wir ja mal das Thema und ich bin immer noch der Meinung ( habe es so gelrernt) das eine Behörde zeit hat bis zum 6 eines Folgemontas zu Überweisen.
§ 41 Berechnung der Leistungen

(1) 1Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts besteht für jeden Kalendertag. 2Der Monat wird mit 30 Tagen berechnet. 3Stehen die Leistungen nicht für einen vollen Monat zu, wird die Leistung anteilig erbracht. 4Die Leistungen sollen jeweils für sechs Monate bewilligt und monatlich im Voraus erbracht werden. 5Der Bewilligungszeitraum kann auf bis zu zwölf Monate bei Berechtigten verlängert werden, bei denen eine Veränderung der Verhältnisse in diesem Zeitraum nicht zu erwarten ist.
Das bedeutet, daß das ALG-II am 1. Kalendertag des Monats verfügbar sein muß.

Siehe hierzu analog: Sozialgericht Berlin S 95 AS 133/06 ER 18.01.2006

Du denkst wohl immer noch an BKKG § 11 Zahlung des Kindergeldes und des Kinderzuschlags:
(1) Das Kindergeld und der Kinderzuschlag werden monatlich gezahlt.
:wink:
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Ich habe was intressantes gefunden

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... Alg-II.pdf

Seite 26 unten. Es soll zum 1 Arbeitstag da sein. Also wenn es später kommt 2 oder 3 schieben sie die schuld weiter auf die Bank, auchnicht gerade schön.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
TheE
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Beitrag von TheE »

Ja, interessant, DJTermi!
Wieder typisch "Behörden-Deutsch".
Kann sein... muss aber nicht... :-)
Ich sag euch natürlich am Freitag, obs geklappt hat...
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Das wird schon klappen, da ich weiss das die zahlungen schon längst draussen sind ;) Hatte noch am Donnerstag mit Nürnberg Telefoniert, aber ich möchte nicht so viel veraten sonst kommt es bei welchen nicht, und dan ist der kleine Termi der Böse :P
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Gast

Beitrag von Gast »

DjTermi hat geschrieben:Also wenn es später kommt 2 oder 3 schieben sie die
schuld weiter auf die Bank, auchnicht gerade schön.
Ja, das ist typisch Sicht der BA. Das ist m.E. falsch.
Das "soll" im Gesetz ist ein "muß". Die BA hat sicherzustellen, daß das Geld pünktlich da ist.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Tja ich bekomme mein Geld auch erst wenn das ALG I und ALG II raus geht, ich würde auch dafür sein.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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