Hallo Freunde!
Was passiert mit den gesetzlichen Lohnnebenkosten wie Krankenvers., Rentenvers., A-losenvers und Pflegevers. etc. wenn diese nicht mehr durch den ALG-I-Betrag gedeckt werden bzw. wie ist die Handhabe bei ALG-II ?
Werden die Beiträge irgendwie weitergeführt und v.a. was passiert wenn mein ALG-II-Antrag abgelehnt wird?
Hat ja so seine Nachteile z.b. wenn die Rentenzeiten nicht fortgeführt wurden im Alter...
Gruß und vielen Dank
Gesetzl. Lohnnebenkosten!
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Lohnnebenkosten
Diese Kosten werden beim Bezug von ALGI grundsätzlich abgedeckt!!!
Bei ALGII werden Sockelbeträge für Kranken- und Pflege- sowie die Rentenversicherung an die Versicherungsträger überwiesen. Dies geschieht nur in vollem Umfang, wenn der ALGII - Empfänger keiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht.
Bei ALGII werden Sockelbeträge für Kranken- und Pflege- sowie die Rentenversicherung an die Versicherungsträger überwiesen. Dies geschieht nur in vollem Umfang, wenn der ALGII - Empfänger keiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht.
D.h. also ich brauch mir keine Sorge um die Rente *lach welch Ironie* machen? Ok Sockelbeträge die das abdecken...
Was aber wenn mein Antrag auf ALG-II abgelehnt wird und ich trotzdem arbeitslos bin? Dann wird auch nichts an die Träger gezahlt oder muss ich mich da bei den Trägern melden und die Beiträge selbst entrichten?
Fragen über Fragen
*g*
Danke Carola
Was aber wenn mein Antrag auf ALG-II abgelehnt wird und ich trotzdem arbeitslos bin? Dann wird auch nichts an die Träger gezahlt oder muss ich mich da bei den Trägern melden und die Beiträge selbst entrichten?
Fragen über Fragen

Danke Carola
Lohnnebenkosten
Wenn Du keine ALGII - Leistungen erhälst musst Du Dich bei Deiner Krankenkasse freiwillig selbst versichern und dies selbst bezahlen.
Rentenversicherungsbeiträge musst Du nicht entrichten. Es entstehen allerdings Versicherungslücken aufgrund Deiner Erwerbslosigkeit.
Rentenversicherungsbeiträge musst Du nicht entrichten. Es entstehen allerdings Versicherungslücken aufgrund Deiner Erwerbslosigkeit.