AV Wohnen Berlin. schwere Krankheit oder Behinderung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Alfred
Beiträge: 16
Registriert: 02.12.2006 19:25

AV Wohnen Berlin. schwere Krankheit oder Behinderung

Beitrag von Alfred »

Sehr geehrte Forenteilnehmer,

Ich habe im August 2006 ein Anhörungsschreiben vom JobCenter Berlin erhalten zwecks über die Absenkung der Kosten für Unterkunft.
Da ich in Trennung mit meiner Ehefrau lebe kann ich die jetzige Warmmiete von 505,00 Euro nicht mehr aufbringen.
ZU diesem Anhörungsschreiben habe ich mich folgendermaßen geäußert, damit ich in Trennung lebe seit Ende Mai (ist dem JobCenter bekannt) und die Ehewohnung weiterhin brauche gemäß dem Fall einer Versöhnung.

Deßweiteren habe ich bekannt gegeben daß ich eine Behinderung mit dem Grad von 20% habe (Kopie vom Versorgungsamt anbei).
Am 30.Nov.2006 bekam ich ein Antwortschreiben mit der Begründung vorgelegte Nachweise können für eine 10%- Erhöhung nicht anerkannt werden.

Meine Frage, in der AV Wohnen vom Berliner Senat ist nicht diffiniert was eine schwere Krankheit bzw. Behinderung ist.
Meine Behinderung beinhaltet auch ein chronisches Schmerzsyndrom (Wirbelsäulenfunktionsstörung).Mein psychologischer Zustand verstärkt mein Rückenleiden und damit sehe ich mich nicht in der Lage einen Umzug zu bewältigen.

Falle ich nun nicht unter der Härtefallregelung und bin gezwungen einen Umzug zu machen ? Was steht mir offen dagegen vorzugehen daß ab 01.06.2007 nur noch der Richtwert von 360,00 für die Wohnung gezahlt werden soll.

Mit freundlichen Grüßen Alfred
tino
Beiträge: 41
Registriert: 13.11.2006 00:48
Wohnort: berlin

Beitrag von tino »

Hi,
so ein problem erwarte ich auch.
Ich 58J.bin seit 5 jahre geschieden und wohne seit 13 jahre in (Berlin Wedding) wohnunggroße 62. mq. miete jetzt 405 ab 1 Januar 411 euro.
Bei mir Behinderung mit dem Grad von 30% --Bescheid von Versorgungsamt erstellt im jahr 1984 !
Ich habe vohr 2 woche eine antrag auf harzt4 fortzahlung gestellt.
bin gespannt wass jetzt kommt.
Grüß u. viel glück.
Alfred
Beiträge: 16
Registriert: 02.12.2006 19:25

Beitrag von Alfred »

Hallo tino,

bei einem neuen Fortzahlungsantrag prüfen sie gleich deine augenblicklichen Verhältnisse, sprich auch Wohnungsmiete.

Aufforderung zur Kostensenkung der Miete bekommst Du seperat.

Bei Dir sind es ja "nur" 41 Euronen die Du von deinem Regelsatz eventuell für die neue Miete ab Januar selbst bezahlen kannst, damit darfst Du dann in deiner Mietwohnung bleiben.

Bei mir selbst ist die Differenz zu hoch und kann diese nicht selbst bestreiten, würde mir das JobCenter auch nicht glauben.

Alfred
tino
Beiträge: 41
Registriert: 13.11.2006 00:48
Wohnort: berlin

Beitrag von tino »

Hi Alfred , ja bei Dir die differenz ist ja groß
bei mir ca. 51 eurone, und ich währe bereit die differenz selbst zu bezahlen und noch sparsamer leben, aber könnte auch sein das die von J.center mich zwingen eine billiger wohnung zu suchen, wass meint ihr??
Ich denke das in mein fall nich die 10% datzu kommt so 396 da ich noch nicht 60 bin---ob mann das anreschnen könnte wenn ich dann 60 werde (September 2008)das würde ich auch gerne wisse.
Sorry für die schreibfähler bin Ital.
Grüß
Alfred
Beiträge: 16
Registriert: 02.12.2006 19:25

Beitrag von Alfred »

Hi tino,

ja selbstverständlich sind es 51,-Euro, sorry.

In dem Anhörungsschreiben vom JobCenter an mich steht auch folgendes geschrieben:...können Sie die entsprechende Differenz selbst zahlen.

Das heißt für Dich, Du bezahlst die 51,- Euro selbst von deinem Regelsatz und kannst somit in deine Wohnung bleiben.

Wenn Du 60 Jahre wirst, ....über 60 Jahre alte Leistungsempfänger nach längerer Wohndauer (mindestens 15 Jahre) wird in der Regel nicht verlangt ,die Senkung der Wohnkosten.

Das heißt für Dich, das JobCenter übernimmt deine Wohnungsmiete und Du brauchst nicht mehr die Differenz zahlen. Im Jahr 2008 bist Du ja 60-jährig und wohnst auch 15 Jahre in der Wohnung.

Hoffe ich konnte Dir somit helfen.

Ich selbst bekomme in diesem Forum ja keine Anregungen zu meinem Beitrag, naja verstehe ist nicht einfach.

Ciao Alfred
Benutzeravatar
D_C
Beiträge: 543
Registriert: 23.02.2006 16:37
Wohnort: Eitorf

Beitrag von D_C »

Hallo Alfred,

dein Problem ist mit Sicherheit eines der komplizierten Sorte.
Du hast im August ein Schreiben bekommen, dass du bist zum 1.6.2007 Zeit hast deine Miete zu senken, hab ich das richtig verstanden?

Wenn dem so ist und deine Frau im Mai ausgezogen ist, hast du ja insgesamt ein Jahr Zeit einen Umzug zu bewerkstelligen. Wenn du dich nicht in der Lage siehst einen Umzug zu bewältigen, kannst du Widerspruch einreichen, den Widerspruchsbescheid abwarten und dann gegebenenfalls Klage einreichen.

Gruß
DC
Inmitten von Schwierigkeiten, liegt immer eine Insel von Möglichkeiten
Alfred
Beiträge: 16
Registriert: 02.12.2006 19:25

Beitrag von Alfred »

Hallo D_C,

ersteinmal thanks für deine Antwort, dachte schon dies ist ein totes Forum.

Im August bekam ich erst ein Anhörungsschreiben wie ich gedenke die Kosten zu Senken, waren etliche Punkte aufgeführt, wie Untervermieten usw..

Habe mich dazu wie gefordert schriftlich geäußert. Darauf hin bekam ich am 30.11.2006 ein Antwortschreiben dass meine Gründe nicht ausreichend wären und ab 01.06.2007 wird mir nur noch 360,- Euro nach der AV Wohnen angewiesen.
Die Differenz kann ich nicht von meinem Regelsatz bestreiten, wer könnte dass schon.

Mit dem Widerspruch ist schon richtig möchte ich ja auch machen.
Mein Bedenken ist aber(habe noch 6 Monate) damit mein Widerspruch nicht rechtzeitig bearbeitet wird. Ich selbst weiß auch nicht, wenn der Widerspruch läuft ob ich trotzdem verpflichtet bin auf Wohnungssuche zu gehen und eventuell auch anmieten muß oder ob ich mit meinem Hintern sitzen bleiben kann und nicht auf Wohnungssuche gehen brauch da ja der Widerspruch läuft.

Mit dem Widerspruchbescheid, daß kann bekanntlich dauern gerade bei der ARGE da reichen die mir verbleibene 6 Monate vielleicht garnicht um eine Antwort zu erhalten und dann noch dagegen zu klagen.

Ja D_C hast recht ist ne "komplizierte Sorte".

mit Dank
Alfred.
tino
Beiträge: 41
Registriert: 13.11.2006 00:48
Wohnort: berlin

Beitrag von tino »

Erstmal danke für's info.
Wenn wass kommt melde ich mich nochmal hier, ich lese sowieso jeden tag die verschiedene probleme hier in forum.
Leider viele leute sind schwer betroffen dursch Hartzt 4.
Mfg.
Benutzeravatar
D_C
Beiträge: 543
Registriert: 23.02.2006 16:37
Wohnort: Eitorf

Beitrag von D_C »

Hallo Alfred,

dir wird nichts anderes übrig bleiben, als auch weiterhin nach einer Wohnung zu suchen und diese Bemühungen schriftlich festzuhalten, damit du im Fall der Fälle nachweisen kannst, dass du alles versucht hast.
Wenn du den Widerspruch schreibst, setz denen eine Frist für die Bearbeitung. 6 bis 8 Wochen sollten ausreichen. Bei deiner Krankheitsgeschichte solltest du dir vielleicht überlegen, ein Attest vom Arzt beizufügen, aus dem hervor geht, dass ein Umzug dir nicht zuzumuten ist. Ist die Frist verstrichen, geh zum Amtsgericht, besorg dir dort einen Beratungsschein und such dir einen Anwalt mit Schwerpunkt Sozialrecht.

Gruß
DC
Inmitten von Schwierigkeiten, liegt immer eine Insel von Möglichkeiten
Gast

Beitrag von Gast »

D_C hat geschrieben:Hallo Alfred,
geh zum Amtsgericht, besorg dir dort einen Beratungsschein und such dir einen Anwalt mit Schwerpunkt Sozialrecht.
:!:

Ein Bundesweites Adressverzeichniss von Beratungsstellen, Anwälten und Initiativen zum Arbeitslosen- und Sozialhilferecht finden Sie hier: Tacheles
tino
Beiträge: 41
Registriert: 13.11.2006 00:48
Wohnort: berlin

Beitrag von tino »

Hallo,
Ich hätte noch eine frage;
Wenn ich bezahle die 51,- Euro differenz selbst von meine Regelsatz bis September 2008
werd dann der Job Center ab October 2008 (bin dann 60 J. alt) die miete grenze um 10% mehr reschnen , also nicht 360 sonder 396 ??
oder werd für immer die hochst grenze 360 bleiben und die differenz für immer mir überlassen??
im jahr 2008 sind nicht ganz 15 jahre wohndauer sind ca. 14 J. und 3 monate.
Grüß
tino
Beiträge: 41
Registriert: 13.11.2006 00:48
Wohnort: berlin

Beitrag von tino »

Hallo,
Leider könnte meine letzte frage niemand beantworten.
Ich habe bis Heute immernoch keine neues bescheid bekommt ( sind schon fast 5 woche).
Heute ich habe von Gasag die abreschnung für 2006 bekommt und zeigt eine Guthaben von 25,94 euro, und die künftigen Abschlagzahlungen sind 17. euro monatlisch. bis jetzt war 20 euro, also 3 euro weniger ab Februar.
Meine frage: muss ich die gas abreschnung bei J.C: vohrlegen sowie die 25;94 guthaben??
Bis jetzt haben die von jobcenter noch nie gefragt über gas u. strom die auch bald kommen werd.
(gas ist für warwasser und kuche).
heizung ist zentral und betriebkostenabreschnung habe ich bereit abgegeben.
Frohes fest an alle.
Antworten