wie kann man wieder zum sozielamt

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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dasy
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wie kann man wieder zum sozielamt

Beitrag von dasy »

eine frage was kann man machen
damit man von oder unter arbeitamt weg kommt
zum sozialamt
hab gehört das die sozialamt mehr bezahlt als arbeitsamt
sogar weihnachtsgeld u.s.w
blade80
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Beitrag von blade80 »

Ähm, man kann nicht einfach die Behörden wechseln ;) Sofern du Erwerbsfähig im Sinne des SGB II bist hast du dem Grunde nach ALG 2 Anspruch. Punkt.
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nonsens
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Re: wie kann man wieder zum sozielamt

Beitrag von nonsens »

dasy hat geschrieben:eine frage was kann man machen
damit man von oder unter arbeitamt weg kommt
zum sozialamt
hab gehört das die sozialamt mehr bezahlt als arbeitsamt
sogar weihnachtsgeld u.s.w
wer erzählt sowas?

Weihnachtsgeld vom Amt gibts nicht mehr.

Das Sozialamt? Du meinst eher die ARGE? Mehr Geld?

Du bekommst bei der ARGE den Anspruch der Dir zusteht. Nicht mehr oder weniger. Und wozu vom Arbeitsamt weg? Da bleibt man eigentlich trotzdem, oder? Wegen der Vermittlung usw. .... oder irre ich mich da?
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

@nonsens

Du hast da schon recht die Arbeitsvermittlung bleibt immer noch sache der Agentur für Arbeit.

Das wechseln von SGB 2 zu SGB 12 geht nicht, dann würden das doch alle machen.
Sei froh das Du Laufen und Schreiben kannst ! Mir scheint es, als ob Dir nicht bewusst ist was über haupt SGB 12 ( ehmali. sozialamt) für Leistungen sind.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
buxi
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Beitrag von buxi »

@nonsens
Hallo,
ich weiß was Dasy meint, es ist tatsächlich so, daß mir meine Sachbearbeiterin auf meine Nachfrage nach Weihnachtsgeld mitgeteilt hat, daß die Leute, die nach sozialamtkriterien berechnet werden auch Weihnachtsgeld auf Antrag bekommen würden. Aber Hartz 4ler oder ALGIIer nicht. Ich denke nach Sozialamtkriterien wird man dann berechnet, wenn man nicht in der Lage ist arbeiten zu gehen. Aus welchen Gründen auch immer....und ALGII bekommen die, denen es möglich ist, mindestens 15 Stunden die Woche einer Beschäftigung nachzugehen.

Ich hab auch von allem keine Ahnung, geb nur einfach meine persönliche Meinung ab, weil ich mich ja sonst völlig unbrauchbar und arbeitslos fühle :wink: Gruß buxi
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

hehe buxi der Satz finde ich aber nicht gut.

Ich hab auch von allem keine Ahnung, geb nur einfach meine persönliche Meinung ab, weil ich mich ja sonst völlig unbrauchbar und arbeitslos fühle

Ich finde deine Beiträge hier sehr intressant und super geschrieben ;)
Ich denke nach Sozialamtkriterien wird man dann berechnet, wenn man nicht in der Lage ist arbeiten zu gehen. Aus welchen Gründen auch immer....und ALGII bekommen die, denen es möglich ist, mindestens 15 Stunden die Woche einer Beschäftigung nachzugehen.



Wie ich oben schon gesagt habe wir sollen froh sein das wir Lesen und
schreiben können nach dem Motto.

SGB 12 Leute haben es nicht Leicht im Leben.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
buxi
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Beitrag von buxi »

Hallo @ Dj Termi, das geht mir jetzt runter wie Öl, give me more.......

erst mal finde ich es toll von Euch SBs blade80 und Dir, daß Ihr Euch so viel Mühe mit uns gebt und sogar noch in Eurer Freizeit an uns denkt, ein ganz herzliches Dankeschön.

Und ich finde es klasse, daß es dieses Forum hier für uns gibt, wo wirklich viele Fragen beantwortet werden können.

Ich schau hier jeden Tag rein, weil ich wirklich nicht überlastet bin durch meine Arbeitslosigkeit. Und manchmal hat man halt einen Hänger. Aber danke, daß Ihr uns sogar auch dann aufbaut.

Ganz liebe Grüße und ich hoffe Ihr bleibt uns noch sehr lange erhalten :D
buxi
blade80
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Beitrag von blade80 »

auch wenns Offtopic ist, danke für das kompliment ;)
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nonsens
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Beitrag von nonsens »

DjTermi hat geschrieben:@nonsens

Du hast da schon recht die Arbeitsvermittlung bleibt immer noch sache der Agentur für Arbeit.

Das wechseln von SGB 2 zu SGB 12 geht nicht, dann würden das doch alle machen.
Sei froh das Du Laufen und Schreiben kannst ! Mir scheint es, als ob Dir nicht bewusst ist was über haupt SGB 12 ( ehmali. sozialamt) für Leistungen sind
.
ich hoffe nur du hast mit dem 2. absatz jetzt nicht mich angesprochen :roll:
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Ach der Blade und ich bleiben bestimmt noch lange hoffe das er heute überhaupt nach Hause kommt. Habe erfahren das er paaaaaaar Akten vor der Brust hat *fg

Naja ich habe meine 10 std schicht zu ende nun gehabt und muss mal schauen was ich mir was zu essen mache....

Danke überings für die Blumen :)


NEIN AUF KEINEN FALL ^^
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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nonsens
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Beitrag von nonsens »

bin ich ja beruhigt hihi ;) noch nen Blümchen dazulege* :P
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
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