Bitte Dringend.... Was kann ich beantragen?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Sternenstaub
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Bitte Dringend.... Was kann ich beantragen?

Beitrag von Sternenstaub »

Hallo zusammen,

ich bin gerade total ratlos und so froh dieses Forum gefunden zu haben.

Könnte mir jemand sagen, was ich beantragen kann? Was besser wäre, Hartz IV oder Kindergeldzuschlag und Wohnungsgeld....

Unsere Lage sieht wie folgt aus:
Ich bin im Erziehungsurlaub und mein Lebensgefährte arbeitet Vollzeit. Verdient aber leider nur Brutto 1.171,21 EUR bzw. Netto 876,74 EUR. Wir haben einen 6 Monate alten Sohn und beziehen Kindergeld i. H. v. 154,00 EUR. Das Geld reicht vorne und hinten nicht.
Ich habe eine kleine Lebensversicherung (seit 9 Jahren), Pensionskasse (seit 3 Jahren; zahle ich jetzt selbst) und UPR (seit ca. 4 Jahren, Unfallpremienrückversicherung) und mein Mann hat eine Lebens- und Rentenversicherung (seit 3 Jahren). Können wir die behalten?

Was wäre jetzt besser zu beantragen? Hartz IV oder Kindergeldzuschlag und Wohngeld?

Ausserdem wohnen wir in einer 47 qm kleinen 2-Zimmer Wohnung. Wir müssen dringend umziehen, aber wie gehe ich da vor, wenn das Geld nicht reicht?

Es wäre so toll, wenn ich Antworten bekäme!

Vielen Dank für Eure Mühe!

Lieben Gruß
sternenstaub
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D_C
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Beitrag von D_C »

Hallo Sternenstaub,

am Besten rechnest du hier mal deinen (unverbindlichen) Bedarf aus. Dieser Rechner zeigt dann auch an, ob Wohngeld und Kindergeldzuschlag ausreichen würden. Wohngeld und Kindergeldzuschlag kann man nur beantragen, wenn das Einkommen damit ausreicht um nicht Alg2 berechtigt zu sein. Du kannst auch bei eurem Wohnungsamt mal einen Termin vereinbaren, die rechnen euch auch aus ob ihr einen Anspruch auf Wohngeld habt.

Alg2 Rechner

Gruß
DC
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Sternenstaub
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Beitrag von Sternenstaub »

Vielen Dank für Deine Antwort!

Ich habe es bereits unter diesem hier ausgerechnet:
http://biallo.aol.de/aol/arbeitslosenge ... portal=aol

Und da steht dann das:
Bitte beachten Sie, dass die Voraussetzungen für den Erhalt von Arbeitslosengeld-II auch die Bedürftigkeit des Antragstellers umfasst! Ein Kinderzuschlag würde Ihren Bedarf leider nicht decken. Sie können allerdings noch zusätzlich Wohngeld beantragen! Damit könnte evtl. ALG-II vermieden werden.

Und dann bin ich wieder bei meiner Frage *g*
Hartz IV oder Kindergeldzuschlag und Wohngeld beantragen...?

Lieben Gruß
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D_C
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Beitrag von D_C »

Hallo Sternenstaub,

mach nen Ausdruck von dem Ding, geh zum Wohnungsamt (vorher anrufen und nen Termin machen und dabei auch gleich nachfragen welche Unterlagen die brauchen) und lass dir das Wohngeld (unverbindlich) berechnen. Wenn mit Wohngeld + Kindergeldzuschlag dein Bedarf gedeckt wird, beantragst du Wohngeld. Sobald du den Bewilligungsbescheid hast, beantragst du Kindergeldzuschlag.
Alternativ kannst du auch vorab Alg2 beantragen, bis das Wohngeld und der Kindergeldzuschlag bewilligt sind. Ob das Amt allerdings dieser Vorhergehensweise zustimmt, kann ich dir auch nicht sagen, probiers halt aus.

Gruß
DC
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Sternenstaub
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Beitrag von Sternenstaub »

Super! Vielen Dank für Deine Antwort!

Wieso Hartz IV vorab?
Hat man irgendein Nachteil, wenn man Hartz IV bezieht anstatt Wohngeld und Kindergeldzuschlag? :oops:
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D_C
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Beitrag von D_C »

Wenn das Wohngeld + der Kindergeldzuschlag nicht reichen würden, hast du einen Anspruch auf Alg2.
Nachteile..? Die Liste wäre lang.

Aber wenn du unter dem Regelsatz liegt, dann hast du zuwenig zum Leben und bist auf das Geld angewiesen (steht dir dann ja auch zu) Wohngeldberechnung dauert in der Regel wohl so sechs Wochen, mit dem Kindergeldzuschlag kenn ich mich nur in der Theorie aus.

Gruß
DC
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