Widerspruch einlegen, aber wie?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Widerspruch einlegen, aber wie?
Hallo,
ich habe vor 2 Wochen ALG 2 beantragt, da ich bis mitte Januar eine Sperre vom Arbeitsamt hab.
Die vom ALG 2 wollen mir jetzt auch eine Sanktion erteilen und um 104 das Hartz 4 streichen.
Wie lege ich da widerspruch ein, was muss ich genau schreiben.
Ich wurde am 12.10. gekündigt und die Sperre ist vom 13.10 verhängt wurden, ich stehe jetzt seit dem ohne Geld da und es flattern täglich Mahnungen ein. Strom und Gas nachzahlungen, GEZ, Telefon und Vers.
da ich die allein mit dem Hartz net bezahlen kann, an wen kann ich mich wenden?
Von Verwandten kann ich mir leider nichts mehr borgen.
Bin ja schon froh das die Miete übernommen wird.
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
ich habe vor 2 Wochen ALG 2 beantragt, da ich bis mitte Januar eine Sperre vom Arbeitsamt hab.
Die vom ALG 2 wollen mir jetzt auch eine Sanktion erteilen und um 104 das Hartz 4 streichen.
Wie lege ich da widerspruch ein, was muss ich genau schreiben.
Ich wurde am 12.10. gekündigt und die Sperre ist vom 13.10 verhängt wurden, ich stehe jetzt seit dem ohne Geld da und es flattern täglich Mahnungen ein. Strom und Gas nachzahlungen, GEZ, Telefon und Vers.
da ich die allein mit dem Hartz net bezahlen kann, an wen kann ich mich wenden?
Von Verwandten kann ich mir leider nichts mehr borgen.
Bin ja schon froh das die Miete übernommen wird.
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
Den Widerspruch solltest Du so schnell wie möglich fertig machen und einreichen( am besten per einschreiben). Da Du derzeit kein Geld hast , solltest Du am Montag direkt zum Amt hin gehen und Melden das du mittellos bist. Sie müssen Dir das dann auszahlen( bei uns gibt's ein Geldautomat) oder halt ein Barscheck geben. Aber was genau steht auf den Ablehnungsbescheid , das würde mich interessieren.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

hi,
danke für die antwort.
am donnerstag war ich schon beim amt, wegen einer geldauszahlung. hatte alles bei und aktuellen konotauszug, war dann bei einer bearbeiterin.
die kam dann nur damit"Höre ich alles am tag mehrmals, das man mittellos ist."
Die sagte dann das am montag geld rausging. und der bewilligungsbescheid wohl auch mit dem sanktionsschreiben.
Sie sagte nur, ich solle einen Einspruch einlegen oder mich damit abfinden. Super!
Sie gab mir dann einen Termin für ne Beschwerde oder so. Darauf hin antwortete ich nur, mal schaun, kein geld für bvg. Fahre ja schon schwarz.
kann ja noch nicht mal termine für vorstellungsgespräche ausmachen. und das ist schon sehr hart.
Hier nun die Sanktion.
Wegfall des Arbeitslosengeldes 2, gemäß § 31SGB2
der ihnen zustehende Anteil des ALG2 wird unter Wegfall des eventuell zustehenen Zuschlags nach § 24 SGB 2 für die Zeit vom 13.11. bis 28.02.07 monantlich um 30% der Regelleistung höchstens jedoch in Höhe des zustehenden Auszahlungsbetrages abgesenkt.
Daraus ergibt sich eine Absenkung in Höhe von maximal 104,00 Euro monatlich.
Die ursprüngliche Bewillungsentscheidung wird insoweit ab dem 13.11.2006 gemäß §48 Absatz 1 des Zehnten Buches Sozialges. aufgehoben.
Im einzelnen sind von der Absenkung betroffen
die leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
Es wurden weder im Leistungsverfahren entscheidungsrelevante Gründe vorgetragen noch ergeben sich nach Aktenlage Anhaltspunkte, die gegen eine Minderung der o.g. Leistung sprechen würden.
Dieser Bescheid ist vorläufig.
-------------------------------------------
Das steht da drin.
Ich dachte immer das Arbeitsamt und ALG zwei unabhängige Ämter sind.
danke für die antwort.
am donnerstag war ich schon beim amt, wegen einer geldauszahlung. hatte alles bei und aktuellen konotauszug, war dann bei einer bearbeiterin.
die kam dann nur damit"Höre ich alles am tag mehrmals, das man mittellos ist."
Die sagte dann das am montag geld rausging. und der bewilligungsbescheid wohl auch mit dem sanktionsschreiben.
Sie sagte nur, ich solle einen Einspruch einlegen oder mich damit abfinden. Super!
Sie gab mir dann einen Termin für ne Beschwerde oder so. Darauf hin antwortete ich nur, mal schaun, kein geld für bvg. Fahre ja schon schwarz.
kann ja noch nicht mal termine für vorstellungsgespräche ausmachen. und das ist schon sehr hart.
Hier nun die Sanktion.
Wegfall des Arbeitslosengeldes 2, gemäß § 31SGB2
der ihnen zustehende Anteil des ALG2 wird unter Wegfall des eventuell zustehenen Zuschlags nach § 24 SGB 2 für die Zeit vom 13.11. bis 28.02.07 monantlich um 30% der Regelleistung höchstens jedoch in Höhe des zustehenden Auszahlungsbetrages abgesenkt.
Daraus ergibt sich eine Absenkung in Höhe von maximal 104,00 Euro monatlich.
Die ursprüngliche Bewillungsentscheidung wird insoweit ab dem 13.11.2006 gemäß §48 Absatz 1 des Zehnten Buches Sozialges. aufgehoben.
Im einzelnen sind von der Absenkung betroffen
die leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
Es wurden weder im Leistungsverfahren entscheidungsrelevante Gründe vorgetragen noch ergeben sich nach Aktenlage Anhaltspunkte, die gegen eine Minderung der o.g. Leistung sprechen würden.
Dieser Bescheid ist vorläufig.
-------------------------------------------
Das steht da drin.
Ich dachte immer das Arbeitsamt und ALG zwei unabhängige Ämter sind.
Ich muss noch mal was nach hacken, du wurdest am 12.10.2006 gekündigt; und wann hast Du dich Arbeitslosgemeldet ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Du wurdest zum 13.10 gekündigt, hast dich an diesen Tag ALO gemeldet. Wann genau hast Du die kündigung erhalten ? ( Ich frage das da ich nicht verstehe warum du eine Sperrzeit bekommen hast, aufgrund desen das Du keine AB hast kann das nicht sein)
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Also ich blicke da nicht durch weil Du erst geschrieben hast :
mir fehlte bis zur ersten Nov.Woche die Arbeitsbescheinung von meinem Arbeitgeber. Daraufhin sperrte mich das Amt und sagte ich muss dann ALG 2 beantragen
mir fehlte bis zur ersten Nov.Woche die Arbeitsbescheinung von meinem Arbeitgeber. Daraufhin sperrte mich das Amt und sagte ich muss dann ALG 2 beantragen
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Ok, dann hol ich mal weiter aus.
Am 1.10. fing ich wieder an zu arbeiten. Am 12.10. bekam ich die Kündigung, nachmittags, somit konnte ich erst am nächsten Tag zum Arbeitsamt. Dort bekam ich die üblichen Unterlagen. Füllte alles aus, gab die Unterlagen dem Arbeitgeber. So ich bekam die Antwort vom meinem AG das ich Ende Oktober alle Unterlagen bekomme. Das sagte ich dem Amt. Leider musste ich bis dato auch zwei Termine der Antragsabgabe absagen, aufgrund dessen, das sich der AG Zeit liess.
Es handelte sich dabei um keinen Neuantrag, sondern um einen Wiederbewillungsantrag, da ich im Sept schon Arbeitslos war.
Als die erste Woche im Nov da war, ging ich dann persönlich zum Arbeitsamt und erklärte Ihnen was ist. Darauf klärte man mich auf, das ich erstmal bis alle Unterlagen da sind und es geklärt ist was denn nun ist, da es sich bei mir um eine Fristlose Kündigung handelte(die aber auch zum 28.10 eine Frist hatte) erstmal bis Januar gesperrt bin.
Ein Paar Tage später bekam ich meine Unterlagen vom AG und vom Amt, bin halt gesperrt. So darauf hin gleich zum Jobcenter da alles ausgefüllt und und. Denen erklärt die Rechnungen fliegen nur so rein, stehe seit 7 Wochen ohne Geld da und was nun. Darauf hin bekam ich nur die Antwort ja ich bekomme ja ne Sanktion um 104 Euro wird hartz 4 gekürzt. Bin fast ausgerastet. Was soll ich mit 100 Euro anstellen?
Nun will ich dagegen Widerspruch einlegen. Aber ich weiss nicht auf was ich mich berufen kann oder wie der Widerspruch formuliert wird.
Kommt das Jobcenter denn irgendwie teilweise auf für die Nebenkosten(Nachzahlung von Strom und Gas) und mit Versicherung wie sieht es da aus?
Am 1.10. fing ich wieder an zu arbeiten. Am 12.10. bekam ich die Kündigung, nachmittags, somit konnte ich erst am nächsten Tag zum Arbeitsamt. Dort bekam ich die üblichen Unterlagen. Füllte alles aus, gab die Unterlagen dem Arbeitgeber. So ich bekam die Antwort vom meinem AG das ich Ende Oktober alle Unterlagen bekomme. Das sagte ich dem Amt. Leider musste ich bis dato auch zwei Termine der Antragsabgabe absagen, aufgrund dessen, das sich der AG Zeit liess.
Es handelte sich dabei um keinen Neuantrag, sondern um einen Wiederbewillungsantrag, da ich im Sept schon Arbeitslos war.
Als die erste Woche im Nov da war, ging ich dann persönlich zum Arbeitsamt und erklärte Ihnen was ist. Darauf klärte man mich auf, das ich erstmal bis alle Unterlagen da sind und es geklärt ist was denn nun ist, da es sich bei mir um eine Fristlose Kündigung handelte(die aber auch zum 28.10 eine Frist hatte) erstmal bis Januar gesperrt bin.
Ein Paar Tage später bekam ich meine Unterlagen vom AG und vom Amt, bin halt gesperrt. So darauf hin gleich zum Jobcenter da alles ausgefüllt und und. Denen erklärt die Rechnungen fliegen nur so rein, stehe seit 7 Wochen ohne Geld da und was nun. Darauf hin bekam ich nur die Antwort ja ich bekomme ja ne Sanktion um 104 Euro wird hartz 4 gekürzt. Bin fast ausgerastet. Was soll ich mit 100 Euro anstellen?
Nun will ich dagegen Widerspruch einlegen. Aber ich weiss nicht auf was ich mich berufen kann oder wie der Widerspruch formuliert wird.
Kommt das Jobcenter denn irgendwie teilweise auf für die Nebenkosten(Nachzahlung von Strom und Gas) und mit Versicherung wie sieht es da aus?
habe dir eine PN geschickt !
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
