Stromkostenübernahme für unter 25 jährige?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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nic_2903
Beiträge: 37
Registriert: 28.09.2006 15:44

Stromkostenübernahme für unter 25 jährige?

Beitrag von nic_2903 »

Hallo,

habe da mal eine kleine Frage.
Mein Bruder (U25) fällt seit kurzem leider auch unter Hartz IV und musste heute zur Arge.
Natürlich wohnt er noch bei meinen Eltern, die ihn aber leider finanziell nicht unterstützen können. (Mein Vater ist schon Rentner und meine Mutter ebenfalls schon fast 60)
Erst mal mußten meine Eltern ihre kompletten Finanzen offenlegen.
Nach der Überprüfung sagte man, dass mein Bruder jetzt sogar 1/3 der Stromkosten sowie 1/3 der Kreditabtragung meiner Eltern zusätzlich zu seinem Hartz IV bekommt.
Kann das sein?
Und vor allem, wieso bekommt er die Stromkosten, wenn auch nur anteilig, übernommen und wir müssen das alles aus unserem Regelsatz bestreiten?
Versteht mich nicht falsch, natürlich gönne ich das meinem Bruder und es freut mich auch für ihn.
Aber mit welchem Maßstab wird denn da gemessen?
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

ich gehe davon aus das es sich hierbei um SGB II § 22 Leistungen für Unterkunft und Heizung handelt.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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