Hallo,
habe da mal eine kleine Frage.
Mein Bruder (U25) fällt seit kurzem leider auch unter Hartz IV und musste heute zur Arge.
Natürlich wohnt er noch bei meinen Eltern, die ihn aber leider finanziell nicht unterstützen können. (Mein Vater ist schon Rentner und meine Mutter ebenfalls schon fast 60)
Erst mal mußten meine Eltern ihre kompletten Finanzen offenlegen.
Nach der Überprüfung sagte man, dass mein Bruder jetzt sogar 1/3 der Stromkosten sowie 1/3 der Kreditabtragung meiner Eltern zusätzlich zu seinem Hartz IV bekommt.
Kann das sein?
Und vor allem, wieso bekommt er die Stromkosten, wenn auch nur anteilig, übernommen und wir müssen das alles aus unserem Regelsatz bestreiten?
Versteht mich nicht falsch, natürlich gönne ich das meinem Bruder und es freut mich auch für ihn.
Aber mit welchem Maßstab wird denn da gemessen?
Stromkostenübernahme für unter 25 jährige?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
ich gehe davon aus das es sich hierbei um SGB II § 22 Leistungen für Unterkunft und Heizung handelt.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
