was bekommt man alles als harz 4

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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dasy
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was bekommt man alles als harz 4

Beitrag von dasy »

ich wohne mit familie zusammen
mein eltern bekommen pro monat 908 euro

meine frage
ausser weihnachtsgeld was kann man noch beantragen???

in sowas hab ich keine ahnung
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Seid wann kann man Weinachtsgeld beantragen ???????????
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
dasy
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Beitrag von dasy »

toll und wir haben strom rechnug bekommen 1000 euro sogar
für 5 kopf personen


kann da was arbeitsamt machen===??
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Stromkosten müssen von der regelleistung bezahlt werden.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
submarin
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Beitrag von submarin »

Es gibt die Möglichkeit, für die Übernahme der Stromkosten ein Darlehen zu erhalten.
Dazu:

SGB II § 23 Abweichende Erbringung von Leistungen
(1) Kann im Einzelfall ein von den Regelleistungen umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts weder durch das Vermögen nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 noch auf andere Weise gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt dem Hilfebedürftigen ein entsprechendes Darlehen. Bei Sachleistungen wird das Darlehen in Höhe des für die Agentur für Arbeit entstandenen Anschaffungswertes gewährt. Das Darlehen wird durch monatliche Aufrechnung in Höhe von bis zu 10 vom Hundert der an den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen jeweils zu zahlenden Regelleistung getilgt. Weitergehende Leistungen sind ausgeschlossen.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Oder man macht mit dem energieversorger eine Raten zahlung ! Dazu wird die ARGE raten !
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
MichaelW
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Beitrag von MichaelW »

Wie ist es mit Wassergeld?
Wird das grundsätzlich bezahlt?
Gibt es Höchstbeträge?
Und wie ist es mit Gebühren für Müll und Schornsteinfeger usw.?
Wird alles bezahlt außer Strom?
Überall in Deutschland die gleichen Regelungen oder Unterschiede?
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Melinde
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Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo MichaelW
Neben der Miete werden auch die Nebenkosten bezahlt. Darunter fallen alle Posten die ein Vermieter abrechnen darf.
Nicht übernommen werden beim Warmwasser die auf die Erwärmung anfallenden Energiekosten bei verbundenen Anlagen.
(dafür werden analog zur Heizkostenverordnung 18% der Heizkosten abgezogen)
Kosten für PKW Stellplatz oder Kabelfernsehen muss man selber zahlen wenn man da nicht aussteigen kann. Vermietet man z.B. einen zur Wohnung gehörenden Parkplatz an jemanden weiter werden diese Einnahmen zur Senkung der "Kosten der Unterkunft" benutzt und entsprechend weniger gezahlt.
Übernommen werden müssen auch Kosten für Renovierung, wenn die im Mietvertrag rechtssicher vereinbart wurden. Bei diesen vertraglich geschuldeten Leistungen gibt es aber manchmal Probleme mit der Kostenübernahme. Oft erst nach Widerspruch bei Ablehnung. Aber bei diesen sog. Schönheitsreparaturen ist das sowieso etwas verzwickt denn es kommt darauf an wie diese Klausel im Mietvertrag steht. Es gibt da verschiedene Varianten und Urteile.
Regional gibt es Unterschiede und manchmal wird versucht Pauschalen zu gewähren. Das ist aber unzulässig weil die Kosten vollständig übernommen werden müssen, sofern angemessen.
Der Haushaltsstrom muss selber bezahlt werden, man kann nur dann den entsprechenden Anteil herausrechnen der z.B. bei Heizung mit einer Gastherme auf den Betrieb der Gastherme entfällt. Das ist eine komplizierte Rechnerei. Am einfachsten ist es in so einem Fall man beschafft sich vom Hersteller des Gerätes die Angaben zum Stromverbrauch/Jahr und beantragt die Anerkennung dieser Kosten.
Bei Zentralheizung sind diese Stromkosten den Heizkosten zugeordnet.
Heizt man mit Einzelöfen und beschafft Holz, Kohle oder Öl selber sind diese Kosten ebenfalls zu beantragen.
Wenn am Ende des Jahres der Vermieter die Betriebskostenabrechnung schickt und es gibt ein Guthaben wird das zur Senkung der Kosten der Unterkunft als Einnahme angerechnet, eine Nachforderung auf Antrag übernommen. Antrag auf Kostenübernahme aber sofort stellen und nicht erst warten oder gar bezahlen wenn es nur ein kleiner Betrag ist und leistbar weil es dann oft passiert das es nicht übernommen wird weil ja schon bezahlt und somit kein Bedarf mehr besteht.
Aber wer hat nach diesem Winter und den Energiekosten schon ein Guthaben zu erwarten, sicher kaum jemand.
Gruss und einen schönen Tag noch
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
MichaelW
Beiträge: 111
Registriert: 12.04.2006 22:33
Wohnort: Extertal

Beitrag von MichaelW »

Also Heizkosten werden vom Amt übernommen, klar. Aber doch nicht unbegrenzt, sondern nur bis zu einer bestimmten Höhe, richtig?
Gibt es da einen festen Wert - deutschlandweit?
Wie ist es bei den anderen Nebenkosten? Gibt es verbindliche Höchstgrenzen für Wasser, Müll usw.?
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo MichaelW
Bei den Heizkosten gibt es keinen festgelegten Höchstwert weil die Gebäude zu unterschiedlich isoliert sind und regionale Klimawerte berücksichtigt werden. Meist orientiert man sich am bundesweiten Heizspiegel vom Mieterverein.
Bei den Nebenkosten werden meist 1,00 - 1,50 € pro qm als angemessen angesehen, das ist aber auch unterschiedlich geregelt.
Kosten der Unterkunft müssen aber immer in voller Höhe bezahlt werden.
Unangemessen hohe Heizkosten dagegen nicht, was unangemessen hoch ist ergibt sich auch aus dem Vergleich der Werte aus der Region.
Wenn man die Zustimmung zur Anmietung einer Wohnung beantragt gibt man entweder eine Wohnungsbeschreibung vom Vermieter mit einer Kostenaufstellung oder den noch nicht unterschriebenen Mietvertrag mit.
Die Gemeinde muss aber auch genau sagen welche Höhe genehmigungsfähig ist wenn man nachfragt.
Gruss
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