Müssen wir den Sohn wieder aufnehmen ???

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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birgit-t
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Müssen wir den Sohn wieder aufnehmen ???

Beitrag von birgit-t »

Hallo, wieder mal eine Frage und ich glaube das viele von Euch ne Antwort wissen.
Markus ( 17 J ) zieht ja nun in die andere Stadt wegen der Ausbildung bzw. Praktikum( letzte Frage von mir ). Es ist alles bewilligt vom Amt, jedenfalls das er ergänzend Miete und Alg 2 bekommt.
WIR mein Mann und ich arbeiten, und bekommen keine Unterstützung vom Amt. Nun werden wir mit unseren andern beiden 10+13 ab 1.3.07 ein 3 Zimmer Whg beziehen. Nur mal angenommen Markus muß aus der Wohnung oder beendet irgendwie seine Lehre oder so, sind wir dann verpflichtet obwohl dann aj kein Platz mehr für ihn ist, ihn wieder aufzunehmen ??? Danke für die Antworten. Gruß Birgit
submarin
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Beitrag von submarin »

Es gibt kein Gesetz, nach dem Eltern gezwungen werden können, volljährige Kinder in ihren Haushalt aufzunehmen.
birgit-t
Beiträge: 26
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Beitrag von birgit-t »

Nur mal angenommen , das Amt stellt für Markus die Leistung ein U 25 was gillt dann ??? Wir haben dann ja kein Platz mehr.
Wobei ich nur mal betonen möchte das meine Kinder immer bei mir Platz haben. ABER das braucht das Amt wohl nicht zu wissen !!??
Gruß Birgit
submarin
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Beitrag von submarin »

Mit welcher Begründung könnte denn Ihrer Meinung nach die Leistung eingestellt werden?
birgit-t
Beiträge: 26
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Beitrag von birgit-t »

Na, falls er im nächsten Jahr nach den Praktikum nicht ins 2. Lehrjahr übernommen wird, und er dann nicht so schnell ne andere Lehrstelle bzw. Arbeit findet. Gruß Birgit
submarin
Beiträge: 489
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Beitrag von submarin »

Wenn Ihr Sohn einen Anspruch auf AlgII hat, gehe ich mal davon aus, dass Sie keinen Unterhalt zahlen müssen.

Müssen Sie keinen Unterhalt zahlen, ist die ArGe zuständig. Wenn die nun Ihren Sohn auffordern würde, zu Ihnen zu ziehen und Sie sagen, dass das nicht geht, weil die Wohnung zu klein ist,dann liegt das nicht im Verschulden Ihres Sohns, also dürfte weiter ein Leistungsanspruch bestehen.
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