erataustattung Frage???

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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nadja
Beiträge: 17
Registriert: 11.07.2006 09:34

erataustattung Frage???

Beitrag von nadja »

hallöchen

hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.ich habe einen antrag auf wohnungserstausstattung beantragt das auch bewilligt wurde.aber leider habe ich keinen leistung für ein neues bett +rost+matraze erhalten, dafür aber andere dinge.ich soll dann die ganzen quittungen für die möbel vorzeigen.nun möchte ich gerne wissen, geht das auch das ich zb second hand möbel kaufen kann(zb bei haushaltsauflösungen von privatpersonen das ich in meiner lokalzeitungen finden kann)???wird das auch akzeptiert ?sollte man dann von diesen personen die quittung ausstellen???

ich bräuchte unbedingt ein neues bett+kleiderschrank-das wurde aber nicht bewilligt,da es hieß das ich mein bett in die neue wohnung mitnehmen kann.wie ist es jetzt mir wurd ja zb ein wohnzimmerschrank bewiligt darauf kann ich zb verzichten und eher ein neues stabiles bett kaufen.geht das , dass ich das einfach so machen kann oder muss ih mich nach der liste orientieren...ich muss der arge die ganzen quittungen ja nachreichen.

hoffe ihr könnt mir antworten :)


und muss man die ertsausstatungskosten an die Arge wieder zurückzahlen????


vielen dank im voraus

LG
nadja
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo nadja
Erstausstattung ist eine Beihilfe die nicht zurückgezahlt werden muss.
Wenn auf der bewilligten Liste irgendwo steht das unbedingt und ausschliesslich nur die aufgeführten Gegenstände beschafft werden dürfen frag lieber nochmal nach ob Du da was ändern kannst. Das würde auch zur Ehrlichkeit bei der Abrechnung beitragen, es könnten sonst nämlich auch Gefälligkeitsquittungen vorgelegt werden.
Gebrauchtläden und Privatpersonen stellen auch Quittungen aus und Du bekommst Deinen Hausrat preisgünstiger zusammen als nur mit Dingen aus Geschäften.
Ich denke das es in Ordnung gehen wird wenn Du den Wohnzimmerschrank zum Bett umwidmest. Die Notwendigkeit sich nicht in einem durchgelegenen Bett den Rücken kaputt zu machen ist doch ein nachvollziehbares Argument. Aber frag trotzdem nochmal nach.
Viel Erfolg beim Einrichten und schau das Du stabile Teile bekommst, die halten länger.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
nadja
Beiträge: 17
Registriert: 11.07.2006 09:34

Beitrag von nadja »

hi

vielen dank melinde :)
dann ist ja schonmal gut wenn ich auch second hand sachen kaufen kann.ich werd mal kommende woche bei der arge anrufen und nochmal nachfragen wegen der umwidmung.hoffe dassie einwilligen, denn ein bett brauche ich eher als ein wohnzimmerschrank.

bis dann
LG
pingpong
Beiträge: 39
Registriert: 06.11.2006 17:44

Beitrag von pingpong »

hi Nadja, in Ergänzung zu Melinde:

Hallo, schau mal ins SGB 2 § 23 Abs 3:

(3) Leistungen für

1. Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,

2. Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt sowie

3. mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen

sind nicht von der Regelleistung umfasst. Sie werden gesondert erbracht.


Hier ist auch eine Entscheidung darüber.

Sozialgerichtsbarkeit
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