Wie lang darf man sich in der Wohnung aufhalten???

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Stefan38
Beiträge: 3
Registriert: 17.11.2006 19:44

Wie lang darf man sich in der Wohnung aufhalten???

Beitrag von Stefan38 »

Hallo, wie lange darf ich mich in der Wohnung meiner Freundin im allgemeinen aufhalten die ALG2 (Harz4) bekommt?
Ich selber habe woanders einen festen Wohnsitz mit eigener Meldeadresse bei meinen Eltern schon seit 38 Jahren und habe auch einen Job mit regelmässigen einkommen.
Kann das Arbeitsamt ihr einen reinwürgen, wenn ich mich Täglich nach der Arbeit, sowie am Wochenende bei ihr aufhalte und auch täglich dort Übernachte?
Wenn ja, weiss jemand wie lange es erlaubt ist seine Freundin (Harz4 Empfänger) täglich zu besuchen oder dort zu Übernachten?
Wenn das Regelmässige wohnen von mir dort rauskommen sollte, was können die Konsequenzen für sie und evt. mich sein? Gruss Stefan
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DjTermi
Moderator
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Registriert: 03.02.2006 17:08
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Beitrag von DjTermi »

Es ist ja nicht nur entscheiden wie die Kommune oder ARGE darauf reagiert. Im Mietvertrag ist es auch geregelt wie lange jemand Wohnen kann, ohne das die Nebenkosten mit angerechnet werden können. Das amt duldet nach meiner Meinung bis zu 6 Wochen der Aufenthalt
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
blade80
Beiträge: 247
Registriert: 03.11.2006 15:58

Beitrag von blade80 »

Stell dir doch mal die Frage, ob du dort "offiziell " einziehen würdest wenn deine Freundin kein Hartz 4 bekommen würde ;) Dein überwiegender Aufenthalt ( außerhalb Arbeit ) ist eben bei deiner Freundin. Mehr sag ich dazu nicht.
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