Hallo, wie lange darf ich mich in der Wohnung meiner Freundin im allgemeinen aufhalten die ALG2 (Harz4) bekommt?
Ich selber habe woanders einen festen Wohnsitz mit eigener Meldeadresse bei meinen Eltern schon seit 38 Jahren und habe auch einen Job mit regelmässigen einkommen.
Kann das Arbeitsamt ihr einen reinwürgen, wenn ich mich Täglich nach der Arbeit, sowie am Wochenende bei ihr aufhalte und auch täglich dort Übernachte?
Wenn ja, weiss jemand wie lange es erlaubt ist seine Freundin (Harz4 Empfänger) täglich zu besuchen oder dort zu Übernachten?
Wenn das Regelmässige wohnen von mir dort rauskommen sollte, was können die Konsequenzen für sie und evt. mich sein? Gruss Stefan
Wie lang darf man sich in der Wohnung aufhalten???
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Es ist ja nicht nur entscheiden wie die Kommune oder ARGE darauf reagiert. Im Mietvertrag ist es auch geregelt wie lange jemand Wohnen kann, ohne das die Nebenkosten mit angerechnet werden können. Das amt duldet nach meiner Meinung bis zu 6 Wochen der Aufenthalt
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
