Krankenhausaufenthalt

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Kathi69
Beiträge: 29
Registriert: 09.05.2006 07:44
Wohnort: Gladbeck

Krankenhausaufenthalt

Beitrag von Kathi69 »

Hallo zusammen,
ich weiß dieses Thema ist schon mehrfach angesprochen worden, jedoch möchte ich noch einmal nachfragen ob sich in der Zwischenzeit irgendwas an Gesetzen geändert hat.
Es geht um folgendes,
Ich werde jetzt ins KH gehen wegen OP und ich habe von der ARGE erfahren das mir dadurch keine Kürzung von Hartz4 droht.
Mein Vater liegt schon im KH und ihm wurde gesagt er muß auf jedenfall für die Zeit seines Kh-Aufenthaltes zurückzahlen. Er hat sich da auch noch an eine Bürgerberatungsstelle gewandt, doch diese haben ihm die gleiche Auskunft erteilt.
Gibt es unterschiede zwischen den Bundesländern? (ich wohne in NRW und er in Sachsen)
Ich werde ihm auf jedenfall helfen einen Widerspruch zu verfassen und darin Bezug nehmen auf das Urteil vom 10.01.2006 in Detmold. Da ich selbst auch noch nie einen Widerspruch verfasst habe.... gibt es irgendwas was man dabei berücksichtigen sollte?

Ich hoffe ihr könnt mir schnell helfen, sodass ich meinem Vater noch vor meiner eigenen OP am Montag helfen kann.

Vielen Dank im Voraus

Kathi
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