Hallo zusammen,
ich weiß dieses Thema ist schon mehrfach angesprochen worden, jedoch möchte ich noch einmal nachfragen ob sich in der Zwischenzeit irgendwas an Gesetzen geändert hat.
Es geht um folgendes,
Ich werde jetzt ins KH gehen wegen OP und ich habe von der ARGE erfahren das mir dadurch keine Kürzung von Hartz4 droht.
Mein Vater liegt schon im KH und ihm wurde gesagt er muß auf jedenfall für die Zeit seines Kh-Aufenthaltes zurückzahlen. Er hat sich da auch noch an eine Bürgerberatungsstelle gewandt, doch diese haben ihm die gleiche Auskunft erteilt.
Gibt es unterschiede zwischen den Bundesländern? (ich wohne in NRW und er in Sachsen)
Ich werde ihm auf jedenfall helfen einen Widerspruch zu verfassen und darin Bezug nehmen auf das Urteil vom 10.01.2006 in Detmold. Da ich selbst auch noch nie einen Widerspruch verfasst habe.... gibt es irgendwas was man dabei berücksichtigen sollte?
Ich hoffe ihr könnt mir schnell helfen, sodass ich meinem Vater noch vor meiner eigenen OP am Montag helfen kann.
Vielen Dank im Voraus
Kathi
Krankenhausaufenthalt
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde