Anrechnung Unterhalt fürs Kind

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
maus
Beiträge: 4
Registriert: 11.11.2005 17:05

Anrechnung Unterhalt fürs Kind

Beitrag von maus »

Hallo.

habe ALG II beantragt, bekomme für mein Kind Unterhalt vom getrennt lebenden Vater. Wird der Unterhalt mit angerechnet, als Einkommen?

Für Antworten, Danke.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo maus
Das Kindergeld und der Unterhalt des Vaters werden
als Einkommen gerechnet.
Als Alleinerziehende steht dir ein Mehrbedarf zu, wenn
Dein Kind unter 7 Jahren ist.
Gruß Melinde
Antworten