Hallo,
ich bin mit meinem Latein so langsam am Ende, vielleicht könnt ihr mir ja weiter helfen.
Vor ein paar Monaten lag ich für 2 Wochen im Krankenhaus und muß - wie jeder andere eben auch - 10 Euro pro Tag aus eigener Tasche an die Krankenkasse dazu zahlen. Mittlerweile stottere ich den gesamten Betrag von 160 Euro in Monatsraten a 20 Euro (weniger durfte ich nicht) ab. Nun bin ich aber letztens auf eine Information gestoßen, dass Hartz 4 Empfänger wegen ihres geringen Jahreseinkommens höchstens 82 Euro an Selbstbeteiligung zu zahlen haben. Meine Krankenkasse stellt sich total stur, geht nicht auf Fragen und Anträge ein und meint nach wie vor, dass ich den ganzen Betrag zu zahlen habe.
Weiß vielleicht einer hier aus dem Forum was zu dem Thema? Das würde mir wahnsinnig weiterhelfen. Deswegen sage ich auch schon mal vielen lieben Dank für Eure Antworten!
Gruß
Alain
Pro Tag 10 Euro Krankenhauszuzahlung
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Alain
Du brauchst nur maximal 2% des Jahreseinkommens als Zuzahlung leisten. Stell einen Antrag und lass Dich nicht von der Krankenkasse irr machen.
Die AOK hat hier Informationen dazu zusammengestellt:
http://www.aok-gesundheitskasse.de/berl ... 0Zuzahlung
Deine Krankenkasse hat berstimmt auch so eine Seite mit Informationen und Vordrucken, das kannst Du denen dann mal einreichen.
Gruss
Du brauchst nur maximal 2% des Jahreseinkommens als Zuzahlung leisten. Stell einen Antrag und lass Dich nicht von der Krankenkasse irr machen.
Die AOK hat hier Informationen dazu zusammengestellt:
http://www.aok-gesundheitskasse.de/berl ... 0Zuzahlung
Deine Krankenkasse hat berstimmt auch so eine Seite mit Informationen und Vordrucken, das kannst Du denen dann mal einreichen.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Melindes Beitrag ist nur noch hinzuzufügen, dass manche KK erst mal auf die Zuzahlung beharren und hinterher, eben in 07, abrechnen und ggfs. zurückzahlen. Zuzahlungsgrenze ist gesetzlich vorgeschrieben, der Umgang damit nicht.
Ach ja,der KK-Wechsel steht ja auch Empfängern von AlgII offen, wenn das kein Grund ist.....
Ach ja,der KK-Wechsel steht ja auch Empfängern von AlgII offen, wenn das kein Grund ist.....
Liegt ihr persönliches Einkommen unter € 938,- im Monat und verfügen Sie über kein weiteres Vermögen, könnten Sie zum Amtsgericht Ihres Wohnortes gehen und sinngemäß einen Pfändungsschutzt Ihres Kontos nach § 850 ZPO beantragen.
Die Rechtspfleger/Urkundsbeamten beim Amtsgericht helfen Ihnen wahrscheinlich bei der Formulierung des Antrages.
Die Rechtspfleger/Urkundsbeamten beim Amtsgericht helfen Ihnen wahrscheinlich bei der Formulierung des Antrages.
Hallo, mir geht es gerade auch so... daher kurz meinen Erfahrungsbericht dazu....
Ich habe als ich erfahren habe das ich ins KH zur OP soll noch schnell meine Zuzahlungsbefreiung bei der Barmer beantragt, nebenbei noch alle Quittungen über Medikamentenzuzahlung, Massagen und Praxisgebühren mitgenommen und nach Abzug von den 82 Euro Selbstbeteiligung noch was ausgezahlt bekommen. Nach 3 Tagen hatte ich dann meine Befreiungskarte und im anliegenden Schreiben steht auch drin das ich von den Krankenhauszuzahlungen befreit bin. Im Krankenhaus selbst habe ich auch keine Probleme gehabt, Karte vorgezeigt, den Brief vorsichtshalber mitgenommen, und alles lief wie am Schnürchen.
Auch die ARGE machte keine Probleme, brauch nix zurückzahlen für die Zeit, wobei bei meinem Vater sie es versuchen. Er soll für die Zeit seines KH-Aufenthaltes anteilig Hartz4 zurückzahlen. Dank eurem Forum habe ich ihm die Paragraphen durchgegeben damit er damit in Widerspruch gehen kann.
LG Kathi
PS: Ich hoffe ich konnt damit etwas helfen und drück dir die Daumen!!!!
Ich habe als ich erfahren habe das ich ins KH zur OP soll noch schnell meine Zuzahlungsbefreiung bei der Barmer beantragt, nebenbei noch alle Quittungen über Medikamentenzuzahlung, Massagen und Praxisgebühren mitgenommen und nach Abzug von den 82 Euro Selbstbeteiligung noch was ausgezahlt bekommen. Nach 3 Tagen hatte ich dann meine Befreiungskarte und im anliegenden Schreiben steht auch drin das ich von den Krankenhauszuzahlungen befreit bin. Im Krankenhaus selbst habe ich auch keine Probleme gehabt, Karte vorgezeigt, den Brief vorsichtshalber mitgenommen, und alles lief wie am Schnürchen.
Auch die ARGE machte keine Probleme, brauch nix zurückzahlen für die Zeit, wobei bei meinem Vater sie es versuchen. Er soll für die Zeit seines KH-Aufenthaltes anteilig Hartz4 zurückzahlen. Dank eurem Forum habe ich ihm die Paragraphen durchgegeben damit er damit in Widerspruch gehen kann.
LG Kathi
PS: Ich hoffe ich konnt damit etwas helfen und drück dir die Daumen!!!!