Leistungsentzug bei Versagen der Mitwirkungspflicht

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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EarlGrey
Beiträge: 98
Registriert: 10.02.2006 22:01

Leistungsentzug bei Versagen der Mitwirkungspflicht

Beitrag von EarlGrey »

Wer kennt das auch?

Wenn man von der ARGE darum gebeten wird, Unterlagen nachzureichen, wird in dem Brief auch immer gleich mit Leistungsentzug bei Versagen der Mitwirkungspflicht gedroht und der entsprechende Gesetzestext in Kopie mit angehängt.

Warum wird man denn gleich so hingestellt, als wäre man nicht gewillt, diese Pflicht zu erfüllen?

Mitunter konnte man die Unterlagen noch gar nicht nachreichen (z.B. weil das Gehalt noch nicht überwiesen wurde). Wir haben z.B. immer rechtzeitig alles nachgereicht und waren noch nie auffällig, aber da wird man offenbar mit anderen auf eine Stufe gestellt.

Ich empfinde das als sehr unangenehm und es ist Geldverschwendung, jedes Mal so viel Papier zu verschicken.

Wer sieht das auch so?

Gruß
Earl
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo EarlGrey
Diese Hinweise musst Du nicht persönlich nehmen, sie sind immer gleich dabei damit jeder nachlesen kann ob und warum er sich daran halten soll was gefordert wird.
Als die EDV in Verwaltungen Einzug hielt träumte man noch vom "papierlosen Büro". Das Gegenteil ist eingetreten.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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