Verrechnung ARGE

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
matcho
Beiträge: 15
Registriert: 13.09.2006 08:34
Wohnort: Leipzig

Verrechnung ARGE

Beitrag von matcho »

Hallo!

Habe ein "kleines" Problem.
Aber erstmal paar Infos zu mir:
U25, wohnhaft bei Eltern, also eine BG

Durch eine neue Berechnung der ARGE aufgrund unseres Umzuges in eine neue Wohnung, fiel mir auf, dass mein ALG2 mind. 1 1/2 Jahre lang falsch berechnet wurde.
Es wurde mir stets 154,00€ zu viel gezahlt, da mein Kindergeld nie mit als Einkommen verrechnet wurde (erst ab jetzt).

Was soll ich jetzt tun?
Ich habe keine Lust knapp 2000€ zurück zu zahlen, nur weil die Arge wiedermal geschlampt hat.
Bewusst war mir der Fehler auch nicht.
Gab es nicht den gerichtlichen Beschluss, dass bei fehlerhafter Berrechnung der Arge, nicht der Leistungsbezieher grade stehen muss???
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Es wird früher oder Später eh aufallen, da solltest Du lieber jetzt bescheid geben.
Ich finde es Traurig das wenn die behörden was falschmachen was man dennen ihre fehler nicht verzeihen kann. Wenn es umgekehrt sein würde würdest Du es ja auch melden. Somit Betrügst Du nicht nur dich selbst, sondern alle anderen auch !
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
matcho
Beiträge: 15
Registriert: 13.09.2006 08:34
Wohnort: Leipzig

Beitrag von matcho »

Wie kann es denn sein, dass mein Kindergeld und das (schulische) BaföG mit der gesamten BG verrechnet wird??
Ich habe es beantragt, damit ich über die Runden komme.
Benutzeravatar
D_C
Beiträge: 543
Registriert: 23.02.2006 16:37
Wohnort: Eitorf

Beitrag von D_C »

Hallo matcho,

beides ist nun mal in den Augen des Sozialgesetzbuches Einkommen. Wenn dein Bafög + Kindergeld höher ist, als der Regelsatz + deine Kosten der Unterkunft durch Alg2, kannst du dich aus der Bedarfsgemeinschaft ausschliessen lassen, weil du genug eigenes Einkommen hast.

Gruß
DC
Antworten