Hallo das meine Arbeitsvermittlung meinte, wenn ich im Monat keine 500€ mit meiner Selbständigkeit verdiene, dann muß ich damit wieder aufhören, dies wird nach drei Monaten entschieden. Kann die das einfach so entscheiden? Es ist doch logisch das man nach 3 Monaten keine 500raus hat.
Dazu kam noch das die mir meine Leistung um 100% kürzen will weil ich nicht bei so einen Holzkurs teilgenommen habe.
Meine Begründung war darauf, das diese Arbeit für mich Minderwertig ist und ich mit meiner Selbständigkeit zutun hatte.
Sie meinte das sei kein Grund und sie wird meine Leistung einstellen. Kann sie das? Schließlich habe ich einen Grund und ich habe mal gelesen, wenn einem die Arbeit unzumutbar vorkommt dann muß man dies nicht machen.
Stimmt das ?
LG Brian
Amt will Selbständigkeit einstellen
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Brian,
zum Einstellen der Selbstständigkeit kann ich dir nichts sagen, was die Sanktion angeht hat das Amt Recht.
Seit dem 01.08.2006 gelten neue Regelungen, nach denen ein unter 25 jähriger die Leistungen gleich zu 100% gekürzt bekommen kann, wenn er eine Stelle nicht antritt. Für alle Arbeitslosen gilt, dass sie jede Stelle annehmen müssen, ob die unzumutbar ist oder nicht, hängt wohl aktuell mehr von gesundheitlichen Dingen ab. Soweit ich das verstanden habe gibt es ansonsten keine unzumutbaren Arbeiten mehr.
Nachzulesen hier:
Sanktionen
Gruß
DC
zum Einstellen der Selbstständigkeit kann ich dir nichts sagen, was die Sanktion angeht hat das Amt Recht.
Seit dem 01.08.2006 gelten neue Regelungen, nach denen ein unter 25 jähriger die Leistungen gleich zu 100% gekürzt bekommen kann, wenn er eine Stelle nicht antritt. Für alle Arbeitslosen gilt, dass sie jede Stelle annehmen müssen, ob die unzumutbar ist oder nicht, hängt wohl aktuell mehr von gesundheitlichen Dingen ab. Soweit ich das verstanden habe gibt es ansonsten keine unzumutbaren Arbeiten mehr.
Nachzulesen hier:
Sanktionen
Gruß
DC
Das Thema würde mich nun auch mal interessieren. Uns wurde das komplette ALG2 auch mal gesperrt, weil mein Mann einen Termin nicht wahrgenommen hat (weil Termin Samstag hier ankam und Montag war).
Ständig musste er zu irgendwelchen Terminen..(So kann das mit der Selbständigkeit auch nichts werden, wenn man laufend Termine mit den Kunden absagen muss).
Aber scheinbar sehen sie die Leute lieber ganz zu Hause als den Versuch sich erfolgreich selbständig zu machen?!
Ständig musste er zu irgendwelchen Terminen..(So kann das mit der Selbständigkeit auch nichts werden, wenn man laufend Termine mit den Kunden absagen muss).
Aber scheinbar sehen sie die Leute lieber ganz zu Hause als den Versuch sich erfolgreich selbständig zu machen?!
Hallo,
mein Mann hat sich auch selbständig gemacht,und wir bekommen jetzt 1 Jahr lang schon die Unterstützung von Harz 4 dabei.
Monat für Monat müssen wir Gewinn und Verlustrechnung rein reichen,unterm strich verdient mein Mann ca.200 Euro.
Den Zuschuß für Selbständige haben sie uns gestrichen waren ca.300 euro,weil dies ist eine kann Bestimmung,da sein Verdienst keine erhöhung zeigte ,wurde es gestrichen.
Und die Unterstützung ist auch freiwillig von der ARGe,so hat man uns das gesagt.Wenn die Arge fest stellt ,das der Gewinn ausbleibt ,können Sie drauf bestehen,das die Selbständigkeit aufzugeben ist.Diese Unterstützung ist eine kann auf 2 Jahre.
Und wenn man nicht vorher den Absprung schafft,hat der jenige kein Anspruch auf Harz4 mehr und ist somit nicht Versichert.Da sollte man drauf achten das 2 Jahre nicht überschritten werden,also im 23 Monat besser die Selbstständigkeit aufgeben.
gruß cora
mein Mann hat sich auch selbständig gemacht,und wir bekommen jetzt 1 Jahr lang schon die Unterstützung von Harz 4 dabei.
Monat für Monat müssen wir Gewinn und Verlustrechnung rein reichen,unterm strich verdient mein Mann ca.200 Euro.
Den Zuschuß für Selbständige haben sie uns gestrichen waren ca.300 euro,weil dies ist eine kann Bestimmung,da sein Verdienst keine erhöhung zeigte ,wurde es gestrichen.
Und die Unterstützung ist auch freiwillig von der ARGe,so hat man uns das gesagt.Wenn die Arge fest stellt ,das der Gewinn ausbleibt ,können Sie drauf bestehen,das die Selbständigkeit aufzugeben ist.Diese Unterstützung ist eine kann auf 2 Jahre.
Und wenn man nicht vorher den Absprung schafft,hat der jenige kein Anspruch auf Harz4 mehr und ist somit nicht Versichert.Da sollte man drauf achten das 2 Jahre nicht überschritten werden,also im 23 Monat besser die Selbstständigkeit aufgeben.
gruß cora
