Ich und mein Ex wir wohnen noch zusammen aber haben uns schon vor Monaten getrennt
ich bin schwanger von meinem Neuen Lebensgefährten und ich beziehe seit mitte august Mehrbedarf
bis august haben ich und mein Ex uns Harz 4 auf ein konto bekommen. Seit 09/06 nicht mehr
Trotzdem hat er jetzt ende Oktober meinen Mehrbedarf für August auf sein Konto bekommen und weigert sich mir das wieder zu geben.
Auserdem hat er von seiner alten Wohung wo er allein gewohnt hat Betriebskosten abrechung bekommen. Er hat 140 euro wieder bekommen und ich habe keinen Cent davon gesehen man hat mir auch nichts überwiesen ode so. Hat alles er bekommen.
Trotzdem hat man mir die Hälfte davon als einkommen angerechent und die beim ALG2 amt wollen oder können mir nicht helfen.
Sie haben nur gesagt wir wohnen noch in einer wohung also ist das auch rechtens.
Kann mir nicht jemand sagen wie ich mein Geld wiederbekomme oder was ich machen kann.
DANKE IM VORRAUS AN EUCH
Probelm HILFE
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo sweetkill
Das mit dem Mehrbedarf hätte auf Dein Konto gehen müssen wenn die Trennung und die neue Kontonummer bekannt ist. Das Geld kann also durch die ARGE vom Exmann zurückgefordert werden und an Dich gehen. Fordere sie schriftlich dazu auf.
Wie das mit dem Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung ist weiss ich nicht, da ginge eine Forderung nur auf dem zivilrechtlichen Weg.
Wenn ihr noch in der selben Wohnung wohnt kann die ARGE da nicht viel machen, Dein Mann wird sicher als Vertreter der Bedarfsgemeinschaft auch der Zahlungsempfänger sein.
Gruss
Das mit dem Mehrbedarf hätte auf Dein Konto gehen müssen wenn die Trennung und die neue Kontonummer bekannt ist. Das Geld kann also durch die ARGE vom Exmann zurückgefordert werden und an Dich gehen. Fordere sie schriftlich dazu auf.
Wie das mit dem Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung ist weiss ich nicht, da ginge eine Forderung nur auf dem zivilrechtlichen Weg.
Wenn ihr noch in der selben Wohnung wohnt kann die ARGE da nicht viel machen, Dein Mann wird sicher als Vertreter der Bedarfsgemeinschaft auch der Zahlungsempfänger sein.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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