Hallo,
wir haben eine frage bei einem 4 personen Haushalt ab nächsten jahr steht ja einem eine 90 m ² wohnung zu und wir drüfen schon vorher umziehen ! Unsere frage ist wenn eine Wohnung im bereich des erlaubten preises ist und die 96m² gross ist, ist das richtig das diese uns abgelehtn werden kann?
Nur weil diese 6 m² zu gross ist diese liegt aber sicherlich in der elaubten summe!
danke lipo221
Wohnung
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
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Hallo
danke für deine antwort Lucy
waren heute nochmal beim amt und haben nochmal nachgefragt und es wurde uns gesagt das wir diese nicht genehmigt bekommen weil sie zu gross ist und wir dann die kaution und eventuelle strom oder gas wasser nachzahlungen nicht bezhalt bekommen! nur weil diese wohnung 5 m² zu gross ist ! schade eigentlich!
gruss lipo221
danke für deine antwort Lucy
waren heute nochmal beim amt und haben nochmal nachgefragt und es wurde uns gesagt das wir diese nicht genehmigt bekommen weil sie zu gross ist und wir dann die kaution und eventuelle strom oder gas wasser nachzahlungen nicht bezhalt bekommen! nur weil diese wohnung 5 m² zu gross ist ! schade eigentlich!
gruss lipo221
Hier ich gebe dir mal einen kleinen Auszug von einem Zettel, den ich von der ARGE bezüglich Wohnung bekommen habe:
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Angemessenheit liegt auch dann vor, wenn zwar die angemessene Wohnungsgröße geringfügig überschritten wird, jedoch die Miethöhe die nachfolgenden Beträge nicht übersteigt:
Personenanzahl angemessene Kosten der Unterkunft
1 235,80€ Nettokaltmiete
2 291,60€ Nettokaltmiete
3 364,50€ Nettokaltmiete
4 437,40€ Nettokaltmiete
5 510,30€ Nettokaltmiete
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Angemessenheit liegt auch dann vor, wenn zwar die angemessene Wohnungsgröße geringfügig überschritten wird, jedoch die Miethöhe die nachfolgenden Beträge nicht übersteigt:
Personenanzahl angemessene Kosten der Unterkunft
1 235,80€ Nettokaltmiete
2 291,60€ Nettokaltmiete
3 364,50€ Nettokaltmiete
4 437,40€ Nettokaltmiete
5 510,30€ Nettokaltmiete
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