Wohnung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
lipo221
Beiträge: 23
Registriert: 18.10.2006 15:04

Wohnung

Beitrag von lipo221 »

Hallo,

wir haben eine frage bei einem 4 personen Haushalt ab nächsten jahr steht ja einem eine 90 m ² wohnung zu und wir drüfen schon vorher umziehen ! Unsere frage ist wenn eine Wohnung im bereich des erlaubten preises ist und die 96m² gross ist, ist das richtig das diese uns abgelehtn werden kann?
Nur weil diese 6 m² zu gross ist diese liegt aber sicherlich in der elaubten summe!

danke lipo221
Lucy
Beiträge: 140
Registriert: 17.10.2006 21:33
Wohnort: Kreis Unna

Beitrag von Lucy »

Ich kann dir nur soviel sagen: meine Wohnung ist bei unseren 4 Personen normalerweise auch viel zu groß(erlaubt 90qm, wir haben 155qm), aber da der Preis stimmt durften wir sie nehmen :wink:
lipo221
Beiträge: 23
Registriert: 18.10.2006 15:04

info

Beitrag von lipo221 »

Hallo

danke für deine antwort Lucy

waren heute nochmal beim amt und haben nochmal nachgefragt und es wurde uns gesagt das wir diese nicht genehmigt bekommen weil sie zu gross ist und wir dann die kaution und eventuelle strom oder gas wasser nachzahlungen nicht bezhalt bekommen! nur weil diese wohnung 5 m² zu gross ist ! schade eigentlich!
gruss lipo221
Janina511
Beiträge: 8
Registriert: 17.11.2006 14:29
Wohnort: Dortmund

Beitrag von Janina511 »

Hier ich gebe dir mal einen kleinen Auszug von einem Zettel, den ich von der ARGE bezüglich Wohnung bekommen habe:

.....
Angemessenheit liegt auch dann vor, wenn zwar die angemessene Wohnungsgröße geringfügig überschritten wird, jedoch die Miethöhe die nachfolgenden Beträge nicht übersteigt:

Personenanzahl angemessene Kosten der Unterkunft

1 235,80€ Nettokaltmiete

2 291,60€ Nettokaltmiete

3 364,50€ Nettokaltmiete

4 437,40€ Nettokaltmiete

5 510,30€ Nettokaltmiete

..........
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