Rückzahlung wegen Ausbildung meiner Tochter

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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andy456
Beiträge: 2
Registriert: 02.11.2006 18:24

Rückzahlung wegen Ausbildung meiner Tochter

Beitrag von andy456 »

Hallo

Ich hoffe einer von euch kann mir bei meine fragen weiterhelfen


Sachverhalte

meine beiden Kinder (11 und 16 Jahre) als auch ich (allein Erziehend) sind empfänger von Hartz4.


am 07.08.2006 hat meine 16 jährige Tochter eine Ausbildung begonnen.
Ich habe den Ausbildungsvertrag erst im Monat 9 erhalten und umgehend den Arbeitsamt
zukommen lassen.



Jetzt habe ich vor 2 Tagen genau 2 Schreiben vom Arbeitsamt bekommen
wobei es in den einen Schreiben darum geht,

Auszug des 1 Schreibens:

nach meinen Erkenntnissen haben Sie in der Zeit vom 07.08.06 bis zum 31.10.06 Arbeislosengeld in Höhe von XXXXX(es sind 3 Monats Gehälter) zu Unrecht bezogen..

Ihre Tochter ist seit Beginn der Ausbildung kein Mitglied mehr in Ihrer Bedarfsgemeinschaft
Aufgrund der oben genannten Tatsache errechnet sich ein geringerer Leistungsanspruch.
Nach dem mir vorliegenden Unterölagen haben Sie die Überzahlung verursacht, da Sie eine für den Leistungsanspruch erhebliche Änderung in ihrem Verhältnissen verspätet angezeigt haben………. Usw.


Jetzt zu meine Fragen

1. kann das Arbeitsamt dieses Geld einvordern

2. gibt es eine Möglichkeit sich zu wehren

3. bei der neuen Berechnung hat meine Tochter (logischer weise) keinen Anspruch mehr
auf Unterstützung jedoch wird das Kindergeld für meine Tochter mir
abgezogen. Ist das rechtens ????????

4. sollte ich mit meinen Anliegen besser zum Rechtsanwalt gehen ???



hoffe Ihr könnt mir helfen
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo andy456
Du hättest sofort eine Änderungsmitteilung machen müssen, dann wäre es nicht zu dieser Überzahlung gekommen.
Wenn das Kindergeld für Deine Tochter auf ihr Konto geht darf es nicht als Deine Einnahme angerechnet werden.
Deine Tochter muss einen Abzweigungsantrag bei der Kindergeldkasse stellen damit das Geld auf ihr Konto geht weil sie es für ihren Lebensunterhalt braucht. Für die Vergangenheit dürfte der Nachweis genügen, das Du ihr das Geld ausgehändigt oder überwiesen hast.
Der Besuch einer Beratungsstelle ist immer gut zur umfassenderen Hilfestellung.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
andy456
Beiträge: 2
Registriert: 02.11.2006 18:24

Beitrag von andy456 »

Danke für die Info !!!

aber wieso rechnet das amt 3 gehälter aus, sie hat doch nur ca. 2/3 an zuschuss bekommen.

sollte ich pro-former einspruch einlegen und welche konsequenzen hat so ein einspruch ggf . für mich
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo andy456
Ein Einspruch darf keine negativen Konsequenzen haben.
Aber versuch doch vorher mit dem Sachbearbeiter in einem Gespräch die Fragen zu klären. Wenn das Amt den Lehrlingslohn der Tochter für den ganzen Monat bei der Berechnung zugrundegelegt hat wäre das schnell zu beheben.
Ein Widerspruch muss auch erst bearbeitet werden und wenn sowas z.B. telefonisch zu regeln wäre ist das immer schneller.
Auch die Kommunikationsebene zwischen Amt und "Kunde" wird durch das aufeinander zugehen sicher positiv beeinflusst. Nicht der Mensch hinter dem Schreibtisch ist der Feind.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Silke
Beiträge: 18
Registriert: 07.08.2006 16:00

Beitrag von Silke »

Hallo Andy,
ich würde sicherlich ersteinmal Widerspruch beim Amt einlegen.
Deine Tochter hat doch mit Sicherheit erst im September den Lehrlingslohn für den Monat August erhalten.
Desweiteren muss die Arge für jedes Mitglied der BG einen Aufhebungsbescheid erstellen, woraus ersichtlich ist , wieviel Geld sie von den einzelnen Mitgliedern zurückfordert. Du bist zwar berechtigt als Vertreter der Bg , den Antrag für euch alle zu stellen , aber laut Gesetz auch nicht mehr.
Dieses Thema hatte ich nämlich vor drei Wochen auf dem Sozialgericht in Nordhausen. Solange das Arbeitsamt keine ordentliche Anhörung vornimmt und die Bescheide nicht jedem Mitglied der BG gegenüber detailliert aufhebt , musst du noch gar nichts zurückzahlen.

MfG.Silke
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