Teilzeitjob und Harz4 / Rentenversich. / Krankenvers. etc.?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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santoli
Beiträge: 5
Registriert: 05.11.2006 21:11

Teilzeitjob und Harz4 / Rentenversich. / Krankenvers. etc.?

Beitrag von santoli »

Habe einen festen Job, allerdings nur Teilzeit und damit sehr niedriges Einkommen, nun Alg2 beantragt und bekommen. Ist es richtig, dass ich nach wie vor selbst die Anteile zur Krankenversicherung und Pflegversicherung zahlen muss? Auf meinem Bescheid steht eigentlich:

" Während des Bezugs von Alg2 besteht in der Kranken- und Pflegeversicherung Versicherungsschutz für name, vorname bei der xy kasse 1.8.06-31.01.07 pflichtversichert

Während des Bezugs von Alg2 zahlt der zuständige Träger Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung, und zwar an die RV der Angestellten 1.8.06-31.1.07 für Name, Vorname."

Damit kann ich aber nix anfangen, wer ist denn der zuständige Träger? Ich hatte mich schon mal telefonisch bei der Telefonhotline des Jobcenters erkundigt, aber die meinten, es ist richtig, dass diese Kosten auf Arbeitgeber und mich entfallen.

Bekomme momentan brutto 512, netto 434 Euro.

Weiß jemand weiter, oder kann mir eine zuverlässig Beratungsstelle diesbezüglich in Berlin nennen?

Vielen Dank!
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Ist das eine Versicherungsflichtige beschäftigung ? Wenn ja musst Du sie bezahlen, wenn Nein die ARGE !
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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