Darf er über nacht bleiben?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Shymoonfairy
Beiträge: 5
Registriert: 20.10.2006 11:56

Darf er über nacht bleiben?

Beitrag von Shymoonfairy »

Hallo !
Ich hätte da mal eine frage.es ist etwas kompliziert aber ich hoffe ich kann es so erklären das man es auch versteht :) .
Ich bin am 09.01 mit meinem Freund zusammen gezogen(Habe vorher noch bei meiner mutter gelebt),und seit dem sollte die leistung für mich und meinen sohn von der ARGE gestrichen werden.Ich bekam ein schreiben indem drin stand das es eingestellt wird weil ich eigenes einkommen hätte.Bin dann am donnerstag hin um das zu klären,weil ich ja nicht arbeiten gehe.Dazu kommt noch ich habe einen sohn von 2 1/2 und bin im 7 Monat schwanger.Von meinem (jetzt)ex freund.am freitag bekam ich dann einen anruf das da was durcheinander gekommen sei,und nicht ich sondern mein ex freund arbeiten geht.das stimmt auch soweit.sie haben dann seinen kompletten gehalt angerechnet und somit sollte uns nichts mehr zustehen,was ich nicht verstehen kann,weil sein gehalt gerade mal bei 1130 euro liegt und wir eine miete von 610+58 euro strom haben.Habe dann bei der ARGE noch mal angerufen und gefrat wie wir das bitte schaffen sollen wenn alles abgeht und er seine ehelichen schulden noch bezahlt.Die schulden werden aber da nicht berücksichtigt.Nun bin ich nicht versichert weil es vorher auch über die ARGE lief,und ich bin wie gesagt im 7 monat schawanger,das heisst wir hätten den versicherungsbeitrag für mich und meinen sohn(120 euro)auch von seinem gehalt bezahlen müssen.Als ich dann mit meinem Ex darüber geredet habe gab es streit,weil ich ihm vorgeworfen habe das er sich nen scheiss dreck um was kümmert und er sich einen job suchen muss wo er mehr verdient.das sah er nicht ein weil er schon seit fast 4 1/2 jahren dort ist und keinen bock hat arbeitslos zu werden weil er bei der neuen stelle erst mal auf probe wäre.Es wurden viele sachen gesagt die nicht so ganz ernst gemeint waren,auch seiner seite her.Er hat mir vorgeworfen das ich wusste das wir keine leistung mehr bekommen und das ich ihm so wie es aussieht nur ein kind unter jubeln wollte.Er hat sich zwar entschuldigt,aber ich wollte das er verschwindet.Nun ist er erst mal bei einem freund,und bekommt am 1.11 einen neuen mietvertrag für ein zimmer hier in der nähe,damit er sein Kind auf jeden fall sehen kann.auch mein sohn hat ihn als papa angenommen und es wäre für uns alle ziemlich schlimm,wenn das jetzt alles in die brüche gehen würde.Das schloss habe ich bereits ausgetauscht,weil ich nicht glaube,das ein zusammen leben unter solchen voraussetzungen klappt,und auch die vorwürfe kann und will ich nicht einfach vergessen.Ob wir noch mal zusammen kommen weiss ich nicht.Wenn dann müssten wir erst mal über alles reden und eine lösung finden,wie wir uns in der hinsicht einigen können,und die sache soweit erst mal unterm tisch schieben können.Heute morgen um kurz nach sieben standen dann 2 mitarbeiter von der ARGE vor meiner Tür zur kontrolle ob sie ihn hier wirklich nicht antreffen,weil ich das alle gleich am Montag bei der ARGE angegeben habe.Nun ist aber meine frage,was ist wenn er mal über nacht hier ist,und dann mal eine kontrolle vor der tür stehen sollte?Als ich mit meinem ersten Sohn schwanger war,bekam ich nachts wehen und war völlig alleine und hatte panische angst das was passiert,und diese angst habe ich jetzt wieder,also das es nachts los geht.Er will mich auch weiterhin unterstützen was die kinder angeht,und von daher will er öfter mal vorbei kommen,auch wenn es nicht über nacht ist sondern einfach mal so.Ich denke mir einfach,wenn mal wieder einer vor der tür stehen sollte und er dann hier ist wird es so dargestellt als würde er noch hier wohnen.Ich glaub das ich das alles doch ein wenig durcheinander gewürfelt habe,bin nämlich noch ziemlich durcheinander :roll: ...hmmm vieleicht kann mir da doch jemand rat geben.wäre echt super.

Lg:Shy
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Shymoonfairy
Nur keine Panik.
Wenn Dein Ex-Freund zu Besuch kommt, auch mal über Nacht, ist das kein Problem. Als Kindesvater hat er ein Umgangsrecht.
Ausserdem kann jeder Übernachtungsbesuch haben.
Der Kontrollbesuch hat festgestellt das Deine Angaben der Wahrheit entsprechen und so schnell wird da keiner mehr kommen.
Ich wünsche Euch, das ihr trotzdem einen guten Kontakt aufrechterhalten könnt.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Shymoonfairy
Beiträge: 5
Registriert: 20.10.2006 11:56

Beitrag von Shymoonfairy »

Vielen dank für die schnelle antwort Melinde.
Ob da so schnell keiner mehr kommen wird bezweifle ich,weil der Herr der hier war gesagt hat,das ich mich drauf einstellen kann das er bald wieder hier vor der tür steht.Er war ziemlich unfreundlich,und ich glaub der wollte mich für dumm verkaufen.Ach mensch is das alles mies.Wenn ich wüsste was mir an wohngeld zustehen würde,dann könnte ich das alles fallen lassen und ich bräuchte mich mit dennen von der ARGE nicht mehr rum ärgern :roll: .
Andy2006
Beiträge: 17
Registriert: 28.09.2006 13:22

Beitrag von Andy2006 »

Hallo,

da kann aber bei euch irgendetwas nicht richtig gelaufen sein. Mein Freund hatte auch vor ein paar Monaten einen Job und hat so ca. 1100 Euro netto verdient. Wir beide leben alleine (also haben noch keine Kinder). Für zwei Personen sieht es so aus, dass wenn einer der beiden arbeitet er höchstens 1200 Euro netto verdienen darf (und laut deinem Bericht hat er weniger verdient) und da ihr ein Kind habt darf er so viel ich weiß 1500 Euro netto verdienen. Solange er nicht über diese Grenze verdient seit ihr (du und dein Kind) auch noch übers Amt versichert und ihr bekommt auch noch den Rest bis zu diesen 1500 Euro vom Amt. Ich war damals auch über die ARGE versichert und wir haben 145 Euro monatlich dazu bekommen. Also versöhnt euch redet über alles und vielleicht wird alles wieder gut. Wünsche euch viel Glück.

Gruß

Andy2006
Gast

Beitrag von Gast »

Andy2006 hat geschrieben:Für zwei Personen sieht es so aus, dass wenn einer der beiden arbeitet er höchstens 1200 Euro netto verdienen darf
Wo steht das im Gesetz? :shock:
Andy2006
Beiträge: 17
Registriert: 28.09.2006 13:22

Beitrag von Andy2006 »

Hallo,

wo das im Gesetz steht kann ich nicht sagen aber ich kann (hoffe ich mal) beschreiben wie es bei uns war da ich grade unseren alten Bewilligungsbescheid vor mir liegen habe.

Also er hat so ca. 1100 Euro netto verdient.
Bevor er den Job angenommen hat haben wir 955,85 Euro monatlich vom Amt überwiesen bekommen (inkl. Miete usw.)
Nun steht hier Verteilung Gesamteinkommen 808,04 Euro, ich denke mal weil ja von den 1100 Euro 270 Euro Anrechnungsfrei sind und der Rest Werbungskosten sind (ich muß aber auch dabei sagen das er nicht immer 1100 Euro verdient hat war auch mal weniger oder mal mehr).

So da wir ja vorher 955,85 Euro bekommen haben und das Einkommen dann nur noch 808,04 Euro betrug haben wir noch 147,81 Euro monatlich dazu bekommen und ich war auch über die ARGE versichert.

Unsere Bearbeiterin hat uns dann gesagt das bei einem 2-Personenhaushalt die Einkommensgrenze bei 1200 Euro liegt.

Gruß

Andy2006
Gast

Beitrag von Gast »

Andy2006,

das steht natürlich nicht im Gesetz.

In den Kommunen sind doch die Regelungen für Miete und Heizung ganz unterschiedlich und die über den Regelsatz hinausgehenden Bedarfe, wie z.B. kostenaufwendige Ernährung sind im Einzelfall ja auch noch zu berücksichtigen.
Für Euren SB ist das sicher so Pi mal Daumen für zwei gesunde Erwachsene eine ungefähre Richtgröße.
Und zusätzlich wird das Arbeitseinkommen ja auch noch bereinigt, z.B. haben die Arbeitnehmer ja unterschiedlich lange Arbeitswege.
Das Thema Krankenkasse hast Du ja auch selbst angesprochen.

Daher kann es gar keine feste "EinkommensGrenze" geben.
Eltern.Valentina
Beiträge: 118
Registriert: 31.10.2006 08:36
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Beitrag von Eltern.Valentina »

hi,bitte nicht falsch auffassen,aber bisschen kann ich das amt schon vesretehn denn es st shcn irreführend,wenn du angeblich mit deinem mann nciht mehr zusammen bst aber doch schwanger von ihm bist.
ich meine,da kann man sich auch viel denken,aber du musts es eben regeln,das ist wchtig.
ich wieß auch nciht,obs sein musste,dass du nun nochmal schwnager wurdest vom ex ich meine naja muss nicht sein,ist schon blöde mti 2 kindern alleine, wenn ihr eh nciht zusammen seit, ist es fürs kind ja auch nicht toll.
aber wie gesagt musst das klar stellen,auch glaubwürdig sonst haben die imemr zweifel.

bis dann viel erfolg
Shymoonfairy
Beiträge: 5
Registriert: 20.10.2006 11:56

Beitrag von Shymoonfairy »

@Eltern.Valentina:
sorry für die späte antwort,hatte vorher nicht mehr rein geschaut.Ich finde dein antwort mehr als frech :roll: .Wo bitte kann man das Amt verstehen,das sein komplettes gehalt angerechnet wird wenn er gerade mal 1100-1200 euro verdient?das gibt es nirgend wo.und wenn du dich schon äusserst,solltest du vielleicht mal alles lesen!ich wurde schwanger als ich noch bei meinen eltern gelebt habe,wer konnte da bitte wissen das so nen vorfall kommt?Hellsehen kann ich leider noch nicht,aber vielleicht findet sich ja mal nen laden mit zauber kugeln,dann werde ich mir gleich eine besorgen :evil:
Eltern.Valentina
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Beitrag von Eltern.Valentina »

nun fühl dich nicht gleich angegriffen.
ich hab es anders gemeint, dass das Amt es so vielleicht sah. Ämter sind da so,hatte mit denen auch schon probs, deswegen weiß nichs.
sorry, wenns so rüber kam, aber war nur strenger geschrieben.
bitte vielmals um sorrrrrrrrrrrrryyyyyyy.

gruß
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