Wegen fehlenden Unterhalt Harz4?Wer kann helfen??????

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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maleite
Beiträge: 46
Registriert: 12.12.2005 10:08

Wegen fehlenden Unterhalt Harz4?Wer kann helfen??????

Beitrag von maleite »

Es geht um folgendes:
Habe aus meiner ersten Ehe 2 Kinder(14 und fast 16 Jahre alt)
Bin seit 3 Jahren neu verheiratet(Mein Mann hat eine Arbeit und einen Nebenjob-->also eine 7 Tage Woche)
Kindesvater hat Unterhaltszahlungen eingestellt (Anwalt ist eingeschaltet,habe auch schon einen Titel/Pfändungsanordnung ist schon unterwegs zum Arbeitgeber/Kindesvater könnte zahlen will halt nicht--Arbeitseinkommen vorhanden)
folgende Situation:Wir bekommen ergänzend Harz4 weil uns der Kindesunterhalt fehlt(ca.300.-für beide Kids)
Ich sollte heute eine Eingliederungsvereinbarung mit der ARGE abschließen,in dem ich jetzt eine 3 Monatige kaufmänische Kenntnisvermittlung bekomme (Kostet das nicht auch Geld???)
Mir wurde angedroht ,wenn ich die Vereinbarung nicht unterschreibe und an der Maßname daran teilnehme bekomme ich Sanktionen(30% Abzug).
aber im Prinzip bekomme ich ja garnichts von der Arge nur meine Kinder.
Klar,feststeht das wir als komplette Bedarfsgemeinschaft gerechnet werden weil beide Kids minderjährig sind.
Ich versehe das alles einfach nicht,diese Maßname kostet so um die 2600.-,das will die Arge jetzt bezahlen,weil eine Kindervater seiner pflicht nicht nachkommt.
Meine Frage:Gibt es andere Möglichkeiten,zb. Abtretung der Unterhaltsbeträge an die Arge?
Ich bin gelernte Weberin,und was soll ich bitte mit einer kaufmänischen Kenntnisvermittlung?Kann man gegen eine Eingliederungsvereinbarung Wiederuf einlegen?Bitte um schnelle Antworten!Danke Ihr lieben für eure Bemühnungen!!!!!
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo maleite
Zu Eingliederungsvereinbarungen schau mal hier:

http://www.alg-2.info/hilfe/eingliederu ... ichkeiten/

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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