Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.
Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.
Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.
Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.
Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.
Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.
Habe nach 2 Jahren arbeitslosigkeit mit 45 Jahren wieder arbeit gefunden :
Nun meine Fragen die Stelle beginnt am 02.11.06 offiziell( Arbeitsvertrag ist noch per Post unterwegs) meine Frage bekomme ich dann im November noch Geld vom Amt?
- Der Lohn( kann ich steuern) kommt dann das erste mal am 1.12.06 oder 2.12.06 aufs Konto, gehe ich da Recht in der annahme das ich Hartz4 dann nicht zurückzahlen muss für November.
Klar für Dezember gibt es dann ja nichts mehr.
Eine weitere Frage habe mich selbst vermittelt, bekomme ich da vom Amt eventuell eine Prämie, übrigens habe ich in den 2 Jahren nie was vom Amt in bezug auf Arbeit bekommen. Kenne noch nicht mals meinen Fallmanager.
Sorry, aaaaaber da das ALG2 wird im voraus monatlich gezahlt, d.h. dass im November kein Anspruch mehr auf ALG2 vorliegt wegen Arbeitsaufnahme!!! Meines Wissens nach kann (liegt im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters!) eine Art *Überbrückungsgeld* gezahlt werden, muss aber nicht! So ist mein Wissensstand derzeit!
Da mich dieses Thema auch persönlich interessiert (wegen meiner Klageschrift vor dem Sozialgericht...) würde ich mich über weitere Antworten sehr freuen!
Es wird immer auf den jeweiligen Monat geschaut und auf das, was tatsächlich in diesem Monat zufließt. Wenn du also z.b im August deinen Lohn für Juli bekommst, dann fließt dir das Geld im August zu, und du hast dementsprechend keinen Bedarf.
Umgekehrt ist es genauso: Du bekommst im September ALG 2 und fängst im Oktober an zu arbeiten, bekommst deinen Lohn erst im November. Obwohl du bereits eine Arbeitsstelle hast und einen Anspruch auf Lohn, bekommst du im Oktober weiterhin Arbeitslosengeld II, weil dur ja tatsächlich im Oktober noch keine Geld zufließt. Also: es gilt das sog. Zuflussprinzip, was auch nicht ungerecht ist, da es ja auch im grade dargestellten umgekehrten Fall gilt.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.