
Hab' da mal ne' Frage zu Hartz4 und Ebay.
Die wollen jetzt mein bbisschen Ebay Geld als Einkommen anrechnen,dürfen die das?
Vielen Dank
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
kurz, wenn ich meinen Hausrat da verscherble, kann mir das Amt nix, sofern ich nicht wirklich Geld in Massen damit mache ?Melinde hat geschrieben:Hallo Luckepuck
Zu e-bay schau mal hier:
http://www.fledisoft.de/forum_bshg_hart ... /index.php
Infoblatt ausdrucken und beim nächsten Besuch mitnehmen.
Gruss
Da die Behördencomputer ja vernetzt sind, ist es nur eine Frage der Zeit, bis sich das Finanzamt bei Dir meldet.§ 11
Zu berücksichtigendes Einkommen
Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die erwerbstätig sind, ist an Stelle der Beträge nach Satz 1 Nr. 3 bis 5 ein Betrag von insgesamt 100 Euro monatlich abzusetzen. Beträgt das monatliche Einkommen mehr als 400 Euro, gilt Satz 2 nicht, wenn der erwerbsfähige Hilfebedürftige nachweist, dass die Summe der Beträge nach Satz 1 Nr. 3 bis 5 den Betrag von 100 Euro übersteigt.
Luckepuck hat geschrieben:Hallo Leute.
Komme gerade von der Arge zurück.Die haben mir nur ganz wenig anrechnen dürfen,wegen Ebay Verkäufen.Bis 100.-Euro sind frei.Das Thema <Vermögensumschichtung> könnt Ihr echt vergessen,davon wollen die gar nichts hören.Wichtig ist nur,daß Ihr die Versandkosten,Einstellungsgebühr und die 16% Verkaufsgebühren mit abziehen laßt.dann sieht die Summe schon ganz anders aus. Gruß luckepuck