Hartz4 und Ebay

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Luckepuck
Beiträge: 3
Registriert: 19.10.2006 19:25

Hartz4 und Ebay

Beitrag von Luckepuck »

:( Hallo.Bin ganz neu bei Euch.
Hab' da mal ne' Frage zu Hartz4 und Ebay.
Die wollen jetzt mein bbisschen Ebay Geld als Einkommen anrechnen,dürfen die das?

Vielen Dank
Gast

Beitrag von Gast »

Moin

:lol: Wie kommen die denn darauf das du Einnahmen über Ebay hast ?
Ich vermute mal du hast alles andere auf dem Kto. Auszug nicht durchgestrichen was ? :lol: :lol: :lol:

Ich vermute es läuft dann unter Einkommen.
In Zukunft n dicken Edding nehmen ....
Das geht die nix an !
Bangbuex
Luckepuck
Beiträge: 3
Registriert: 19.10.2006 19:25

Beitrag von Luckepuck »

Hey.Das problem ist genau das.Ich habe einige Stelle geschwärzt und jetzt wollen die alle Kontoauszüge vollständig und Lückenlos sehen.Ich fühle mich echt nackend ausgezogen.
Danke
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Luckepuck
Zu e-bay schau mal hier:

http://www.fledisoft.de/forum_bshg_hart ... /index.php

Infoblatt ausdrucken und beim nächsten Besuch mitnehmen.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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nonsens
Beiträge: 696
Registriert: 19.07.2006 21:42
Wohnort: Hannover

Beitrag von nonsens »

Melinde hat geschrieben:Hallo Luckepuck
Zu e-bay schau mal hier:

http://www.fledisoft.de/forum_bshg_hart ... /index.php

Infoblatt ausdrucken und beim nächsten Besuch mitnehmen.
Gruss
kurz, wenn ich meinen Hausrat da verscherble, kann mir das Amt nix, sofern ich nicht wirklich Geld in Massen damit mache ?

Obwohl ich sagen muss, ich habe auch bei Ebay verkauft, und das Amt hatte das damals auch gesehn anhand der Kontoauszüge, und nie etwas angemerkt deshalb, ganz im Gegenteil, ich hab noch Tips geben dürfen, wie man für einiges aus dem haushalt, was man verkauft besser Geld macht., Die Dame war recht erstaunt darüber, und hat dieses dann auch umgesetzt, mit erfolg - also von daher keine Problemchen gehabt ;)

Und schwärzen darf man, wenns um Daten der Personen geht, die überwiesen haben, und der Mitgliedsname - das steht einem zu - das Amt geht es nichts an, weil diese Personen nichts mit uns zu tun haben, ausser das sie was gekauft haben. Und der Mitgliedsname gehört zur Privatsphäre, die uns niemand nehmen darf (auch wenn sie es trotzdem irgendwie tun :( )
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
suppe22
Beiträge: 6
Registriert: 22.10.2006 18:04

was tun????

Beitrag von suppe22 »

Hallo zusammen,


das Problem habe ich jetzt auch, ich werde morgen mal zum Amt gehen und diesen Ausdruck vorlegen.

Kann mir noch jemand sagen was ich danach tun soll?

suppe22
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo suppe22
Wenn die Vermögensumschichtung nicht als solche akzeptiert wird und der Erlös daraus als Einkommen angerechnet wird hilft nur ein Widerspruch dagegen.
Ich denke aber es wird sich nicht um immens hohe Einnahmen handeln die gewerblichen Handel vermuten lassen.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Gast

Beitrag von Gast »

Der Ebay-Verkauf ansich ist eine höchst problematische Angelegenheit.
Ob eine "Vermögensumschichtung" stattfindet, ist richterlich bisher umstrittten. Verlasst Euch da nicht drauf.
Luckepuck
Beiträge: 3
Registriert: 19.10.2006 19:25

Beitrag von Luckepuck »

:D Hallo Leute.
Komme gerade von der Arge zurück.Die haben mir nur ganz wenig anrechnen dürfen,wegen Ebay Verkäufen.Bis 100.-Euro sind frei.Das Thema <Vermögensumschichtung> könnt Ihr echt vergessen,davon wollen die gar nichts hören.Wichtig ist nur,daß Ihr die Versandkosten,Einstellungsgebühr und die 16% Verkaufsgebühren mit abziehen laßt.dann sieht die Summe schon ganz anders aus. Gruß luckepuck
Gast

Beitrag von Gast »

Viel Spaß mit dem Finanzamt.
100,- Euro Freibetrag gibt es bei Erwebstätigkeit, und nur dann.
§ 11
Zu berücksichtigendes Einkommen
Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die erwerbstätig sind, ist an Stelle der Beträge nach Satz 1 Nr. 3 bis 5 ein Betrag von insgesamt 100 Euro monatlich abzusetzen. Beträgt das monatliche Einkommen mehr als 400 Euro, gilt Satz 2 nicht, wenn der erwerbsfähige Hilfebedürftige nachweist, dass die Summe der Beträge nach Satz 1 Nr. 3 bis 5 den Betrag von 100 Euro übersteigt.
Da die Behördencomputer ja vernetzt sind, ist es nur eine Frage der Zeit, bis sich das Finanzamt bei Dir meldet.

Der Sachbearbeiter kommt wohl von der Post/Telekom/Bahn?

Soviel dazu.

Ansonsten möge der SB mir gerne einmal die Grundlage seines Handelns schildern, könnte mir ja glatt etwas entgangen sein.
Luckepuck hat geschrieben::D Hallo Leute.
Komme gerade von der Arge zurück.Die haben mir nur ganz wenig anrechnen dürfen,wegen Ebay Verkäufen.Bis 100.-Euro sind frei.Das Thema <Vermögensumschichtung> könnt Ihr echt vergessen,davon wollen die gar nichts hören.Wichtig ist nur,daß Ihr die Versandkosten,Einstellungsgebühr und die 16% Verkaufsgebühren mit abziehen laßt.dann sieht die Summe schon ganz anders aus. Gruß luckepuck
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