Hallo,
ich bekomme seit ca. 1 Jahr Hartz4. Seit 1 Monat habe ich nun wieder einen 400€ job, bei dem ich jeden Nachmittag bei einer Familie Privat die Kinder betreu für ein paar Stunden.
Nun hatte ich gestern eine Vorladung ins Arbeitsamt, und mein Betreuer hat mir gesagt, ich müsse einen 1€ job machen. Was mich doch sehr verwundert hat, da ich dachte die 1€ jbos wären für die Leute die gar nichts haben.
Aber ich hab ja meinen Nebenverdienst.
Muss ich diesen 1€ job machen, oder komm ich da irgendwie gegen an?
Nebenjob und Frage dazu
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Ein 400 € job geht vor dem 1 € job 

Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Hallo B_Engal
Ja, was DjTermi geschrieben hat ist so.
Schau mal bei § 16 SGB II:
(3) Für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die keine Arbeit finden können, sollen Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden. Werden Gelegenheiten für im öffentlichen Interresse liegende, zusätzliche Arbeiten nicht nach Absatz 1 als Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen gefördert, ist den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zuzüglich zum Arbeitslosengeld II eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen zu zahlen; diese Arbeiten begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts; die Vorschriften über den Arbeitsschutz und das Bundesurlaubsgesetz sind entsprechend anzuwenden; für Schäden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit haften erwerbsfähige Hilfebedürftige nur wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Da Du ein Arbeitsverhältnis hast ist der 1€ Job also nachrangig.
Gruss
Ja, was DjTermi geschrieben hat ist so.
Schau mal bei § 16 SGB II:
(3) Für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die keine Arbeit finden können, sollen Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden. Werden Gelegenheiten für im öffentlichen Interresse liegende, zusätzliche Arbeiten nicht nach Absatz 1 als Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen gefördert, ist den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zuzüglich zum Arbeitslosengeld II eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen zu zahlen; diese Arbeiten begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts; die Vorschriften über den Arbeitsschutz und das Bundesurlaubsgesetz sind entsprechend anzuwenden; für Schäden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit haften erwerbsfähige Hilfebedürftige nur wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Da Du ein Arbeitsverhältnis hast ist der 1€ Job also nachrangig.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.