Betrifft eine Familie aus meinem Bekanntenkreis.
Die Situation:
Der Vater seit 10 Monaten arbeitslos, noch in ALG 1, in 2 Monaten kommt ALG 2.
Beide Kinder haben Spar-Guthaben im Bereich von 5000 Euro (den Großeltern sei dank), die Eltern haben fast nichts gespart.
Beim Hartz-4-Antrag würde dann sicher erst einmal abgeleht, weil das Schonvermögen (was für ein Wort!) der Kinder überschritten ist und erst einmal aufgebraucht werden soll.
Jetzt die Frage: Spricht etwas dagegen, vor dem Ausfüllen des Hartz-4-Antrages einen Teil des Geldes innerhalb der Familie zu verschieben - von den Kindern auf die Eltern. Das Wort "verschieben" klingt schon sehr verdächtig, man könnte auch von Verschenken oder Verleihen sprechen.
Wer kann dazu etwas sagen? DANKE!
Vermögen in der Familie...
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo MichaelW
Es spricht nichts dagegen das Vermögen innerhalb der Familie etwas anders zu verteilen.
Zu den genauen Summen schau mal hier nach, unter § 12: Tacheles
Gruss
Es spricht nichts dagegen das Vermögen innerhalb der Familie etwas anders zu verteilen.
Zu den genauen Summen schau mal hier nach, unter § 12: Tacheles
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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