so ich habe im monat september den antrag für harz4 fertig gemacht und auch noch im september abgegeben aber erst am ende des monats die haben mir aber erst ab oktober berechnet wieso denn überhaupt wenn mein anderer antrag ende august abgelaufen war
dann habe ich eine sanktion bekommen die aber von oktober bis märz geht hä ich versteh das nicht eine sanktion geht doch nur drei monate oder täusch ich mich da
wäre schön wenn mir das einer erklären könnte
mit freundlichen gruß cat21
harz4 antrag durch aber ein monat fehlt
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo cat21
Wenn Du den Folgeantrag nicht rechtzeitig abgegeben hast steht Dir trotzdem Leistung zu ohne Unterbrechung.
(6) Geht der Fortzahlungsantrag erst nach Ablauf des
Bewilligungsabschnitts beim zuständigen Träger ein, ist für
den Zeitraum zwischen Ablauf des Bewilligungsabschnitts und
Eingang des Fortzahlungsantrags zu prüfen, ob
Hilfebedürftigkeit durchgehend vorgelegen hat. Ist dies der
Fall, sind wegen der Fortwirkung des Erstantrags (siehe Rz
37.3) die Leistungen nahtlos weiter zu bewilligen.
Quelle: http://www.my-sozialberatung.de/files/H ... -08-01.pdf
Wie ist denn die Dauer der Sanktion begründet?
Gruss
Wenn Du den Folgeantrag nicht rechtzeitig abgegeben hast steht Dir trotzdem Leistung zu ohne Unterbrechung.
(6) Geht der Fortzahlungsantrag erst nach Ablauf des
Bewilligungsabschnitts beim zuständigen Träger ein, ist für
den Zeitraum zwischen Ablauf des Bewilligungsabschnitts und
Eingang des Fortzahlungsantrags zu prüfen, ob
Hilfebedürftigkeit durchgehend vorgelegen hat. Ist dies der
Fall, sind wegen der Fortwirkung des Erstantrags (siehe Rz
37.3) die Leistungen nahtlos weiter zu bewilligen.
Quelle: http://www.my-sozialberatung.de/files/H ... -08-01.pdf
Wie ist denn die Dauer der Sanktion begründet?
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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