hi ich wollte gern mal wissen warum mein ex kein erstausstattungsgeld bekommt
die haben damals zu uns gesagt wenn er noch nie in einer eigenen wohnung gelebt hat und noch nie ausstattungsgeld bekommen hat wird ihm das zustehen aber leider hat er bis jetzt nur ne absage bekommen ihm stehe das nicht zu
er hat aber rein gar nichts in der wohnung nich mal ein bett und bei seinen eltern hatte er auch nur auf ner matratze geschlafen kann mir da einer vielleicht weiter helfen
und dann noch ne frage er ist 20 jahre und seine mutter bezieht für ihn noch kindergeld das hat die arge aber in seinen Antrag zum geld gegengerechnet dürfen die das
ich meine wenn er das geld auch nicht bekommt von seiner mutter können die das doch nicht tun oder
ich bedanke mich schon mal im vorraus und ich hoffe mir kann da jemand weiter helfen
erstausstattungsgeld und kindergeld
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo cat21
Das Kindergeld muss seine Mutter an ihn auszahlen wenn er nicht mehr in ihrem Haushalt lebt. Bei der Kindergeldkasse kann man die Zahlung direkt an das Kind veranlassen.
Abgelehnte Erstausstattung: Widerspruch einlegen.
Gruss
Das Kindergeld muss seine Mutter an ihn auszahlen wenn er nicht mehr in ihrem Haushalt lebt. Bei der Kindergeldkasse kann man die Zahlung direkt an das Kind veranlassen.
Abgelehnte Erstausstattung: Widerspruch einlegen.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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