Hartz 4 und EQJ

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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birgit-t
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Hartz 4 und EQJ

Beitrag von birgit-t »

Hallo, eigenrlich dachte ich ja ich wäre nun endgültig aus diesen Dschungel aber NEIN........... Soll wohl nicht so sein.

Folgendes. Markus 17 begann seine Bäckerlehre im diesen Jahr. Wurde aber von heut auf morgen mit 7 Tagen Kündigungszeit in der Probezeit gekündigt.
Ich gleich mit ihm zum Amt und er könne nun ein Pracktkum über EQJ machen das ein Jahr geht mit Option auf ein weitermachen im 2. Lehrjahr. Dafür bekommt er 192 ,- Euro im Mon. Nun ist aber dieses Prakrikum 18 Kilometer entfernt, und bei uns (wohnen auf nen KUH-dorf) fährt um 2.30 Uhr Nachts kein Bus oder ähnliches.
Meine FRAGE ::: Kann er sich ein Zimmer in der Stadt nehmen und ergänzend Alg 2 beantragen ??? Wir hätten ne kleine Wohnung in Aussicht 195,- + 40 NK.
Weiß jemand da RAT für mich ??? Vielen Dank und lieben Gruß Birgit
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo birgit-t
Einfach mal Antrag auf Zimmer stellen, bei den Arbeitszeiten für Bäcker gibt es keine Verkehrsmittel zur richtigen Zeit. Das sollte als Begründung ausreichen.
Hat Sohnemann nicht vielleicht doch noch die Möglichkeit in einem anderen Betrieb die Ausbildung weiterzumachen? Bei Bäckern gibt es schon eher mal mitten im Jahr eine Ausbildungsstelle. Wenn er nämlich während einer Lehre woanders ein Zimmer braucht ist das mit der BAB gefördert und ihr braucht nicht erst lange um Erlaubnis zum Umzug fragen. Bäcker, Krankenpflegepersonal und Gastronomie haben so dämliche Arbeitszeiten das dort die auswärtige Wohnung ohne weiteres gefördert wird.
(mein Sohn ist auch Bäcker und hat während der Lehre woanders eine Wohnung gehabt)
Infos zum EQJ von der Handelskammer findest Du hier:

http://www.sozialhilfe24.de/sozialhilfe ... c3706.html

Interessant finde ich was auf der 3. Seite unter Weiterbeschäftigung steht, das ist nämlich nicht verpflichtend für den Betrieb.
Gruss und Alles Gute
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
birgit-t
Beiträge: 26
Registriert: 30.04.2006 12:39
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Beitrag von birgit-t »

Halli hallo, wollte nur kurz mitteilen, das ALLES geklappt hat. Es war zwar ein !!! 9 !!! Stunden Marathon, aber es hat sich gelohnt. Haben die kleeeeeene Wohnung 29qm als Zimmer laufen lassen, weil dann das Amt ja die Kaution und Erstaustattung nicht übernehmen muß. Das ist aber für uns kein Problem, wir werden Markus da schon unterstützen.

JETZT darf er ausziehen und bekommt auch finazielle Unterstützung.
Vielen Dank nochmal für den Tip.
Gruß Birgit
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo birgit-t
Na Super, das freut mich für Euch.
9 Stunden, die sich echt gelohnt haben.
Gruss
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