Hallo, eigenrlich dachte ich ja ich wäre nun endgültig aus diesen Dschungel aber NEIN........... Soll wohl nicht so sein.
Folgendes. Markus 17 begann seine Bäckerlehre im diesen Jahr. Wurde aber von heut auf morgen mit 7 Tagen Kündigungszeit in der Probezeit gekündigt.
Ich gleich mit ihm zum Amt und er könne nun ein Pracktkum über EQJ machen das ein Jahr geht mit Option auf ein weitermachen im 2. Lehrjahr. Dafür bekommt er 192 ,- Euro im Mon. Nun ist aber dieses Prakrikum 18 Kilometer entfernt, und bei uns (wohnen auf nen KUH-dorf) fährt um 2.30 Uhr Nachts kein Bus oder ähnliches.
Meine FRAGE ::: Kann er sich ein Zimmer in der Stadt nehmen und ergänzend Alg 2 beantragen ??? Wir hätten ne kleine Wohnung in Aussicht 195,- + 40 NK.
Weiß jemand da RAT für mich ??? Vielen Dank und lieben Gruß Birgit
Hartz 4 und EQJ
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo birgit-t
Einfach mal Antrag auf Zimmer stellen, bei den Arbeitszeiten für Bäcker gibt es keine Verkehrsmittel zur richtigen Zeit. Das sollte als Begründung ausreichen.
Hat Sohnemann nicht vielleicht doch noch die Möglichkeit in einem anderen Betrieb die Ausbildung weiterzumachen? Bei Bäckern gibt es schon eher mal mitten im Jahr eine Ausbildungsstelle. Wenn er nämlich während einer Lehre woanders ein Zimmer braucht ist das mit der BAB gefördert und ihr braucht nicht erst lange um Erlaubnis zum Umzug fragen. Bäcker, Krankenpflegepersonal und Gastronomie haben so dämliche Arbeitszeiten das dort die auswärtige Wohnung ohne weiteres gefördert wird.
(mein Sohn ist auch Bäcker und hat während der Lehre woanders eine Wohnung gehabt)
Infos zum EQJ von der Handelskammer findest Du hier:
http://www.sozialhilfe24.de/sozialhilfe ... c3706.html
Interessant finde ich was auf der 3. Seite unter Weiterbeschäftigung steht, das ist nämlich nicht verpflichtend für den Betrieb.
Gruss und Alles Gute
Einfach mal Antrag auf Zimmer stellen, bei den Arbeitszeiten für Bäcker gibt es keine Verkehrsmittel zur richtigen Zeit. Das sollte als Begründung ausreichen.
Hat Sohnemann nicht vielleicht doch noch die Möglichkeit in einem anderen Betrieb die Ausbildung weiterzumachen? Bei Bäckern gibt es schon eher mal mitten im Jahr eine Ausbildungsstelle. Wenn er nämlich während einer Lehre woanders ein Zimmer braucht ist das mit der BAB gefördert und ihr braucht nicht erst lange um Erlaubnis zum Umzug fragen. Bäcker, Krankenpflegepersonal und Gastronomie haben so dämliche Arbeitszeiten das dort die auswärtige Wohnung ohne weiteres gefördert wird.
(mein Sohn ist auch Bäcker und hat während der Lehre woanders eine Wohnung gehabt)
Infos zum EQJ von der Handelskammer findest Du hier:
http://www.sozialhilfe24.de/sozialhilfe ... c3706.html
Interessant finde ich was auf der 3. Seite unter Weiterbeschäftigung steht, das ist nämlich nicht verpflichtend für den Betrieb.
Gruss und Alles Gute
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Halli hallo, wollte nur kurz mitteilen, das ALLES geklappt hat. Es war zwar ein !!! 9 !!! Stunden Marathon, aber es hat sich gelohnt. Haben die kleeeeeene Wohnung 29qm als Zimmer laufen lassen, weil dann das Amt ja die Kaution und Erstaustattung nicht übernehmen muß. Das ist aber für uns kein Problem, wir werden Markus da schon unterstützen.
JETZT darf er ausziehen und bekommt auch finazielle Unterstützung.
Vielen Dank nochmal für den Tip.
Gruß Birgit
JETZT darf er ausziehen und bekommt auch finazielle Unterstützung.
Vielen Dank nochmal für den Tip.
Gruß Birgit