was für möglichkeit nach dem sozialgericht

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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maike
Beiträge: 6
Registriert: 30.08.2006 14:16

was für möglichkeit nach dem sozialgericht

Beitrag von maike »

hallo ihr lieben,

erstmal vorweg möchte ich schreiben, dass ich nicht aus dem haushalt meiner eltern ausziehen möchte.
da ich jedoch keine finanzielle unterstützung von meinen eltern bekommen kann,wäre das ja wohl meine einzige möglichkeit auf alg2.

seid august bekomme ich kein geld mehr von der arge.
den antrag von meiner mutter haben sie abgelehnt da meine eltern ein zu hohes einkommen haben.dagegen haben wir widerspruch eingereicht.zudem eine einstweilige anordnung bei sozialgericht gestellt.
also ausführlich meine not klargemacht.
gestern kam die absage.

nun weiss ich wirklich kaum noch weiter,ich würde ja gerne einen anwalt aufsuchen der auf sgb etc. spezialsiert ist, wo aber das geld hernehmen.und anrecht auf prozesskostenbeihilfe habe ich nach auskunft einer sachbearbeiterin des amtsgerichtes auch nicht :cry:

ich habe das recht beschwerde beim zuständigem sozialgericht einzureichen.d
hat vielleicht jemand von euch einen tipp was dort rein gehört und was nicht???

wäre euch für eure tipps sehr dankbar.

maike
hasskappe
Beiträge: 16
Registriert: 01.09.2006 20:58

hallo!

Beitrag von hasskappe »

an deiner/eurer stelle würde ich zunächt einmal klage vor dem sozialgericht einreichen! dafür braucht man nicht unbedingt einen anwalt wenn man sich das aufsetzen der klageschrift selbst zutraut! das ist weniger kompliziert als es den anschein hat! hilfreich ist natürlich das internet dabei, damit man sich auch auf gewisse paragraphen berufen kann!!! ein sorgfältiges studium der aktuellen lage und sämtlicher schreiben und rechtsbelehrungen vom amt mal vorausgesetzt!

eine beschwerde gegen den entscheid vom sozialgericht würde ich zusätzlich einreichen, wenn dieser nicht von der klageschrift berührt ist!
auch dafür solltest du tipps im netz finden können! hier im forum wird es etwas schwierig, denn deine genaue situation kennt hier ja niemand!


ohne den zeitaufwand für eine ausführliche internet-recherche wirst du aber sicher nichts erreichen!!! da bist du allein gefragt!

dennoch: nur mut!!! eine klage vor dem sozialgericht ist eine wirklich kostenlose sache, und einfacher als du glaubst!!!!!!!!!!!!!!!


viel erfolg.
hasskappe
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo maike
Eine Beratungsstelle kann da sicher auch weiterhelfen.
Adressen findest Du hier:

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adre ... fault.aspx

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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