Was beachten bei einem WG Entschluss

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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kleene36
Beiträge: 66
Registriert: 28.10.2005 20:01
Wohnort: Hessen

Was beachten bei einem WG Entschluss

Beitrag von kleene36 »


Hallo zusammen,
ich bin nun seit längeren Hartz IV Kanidat :? und nun bekomme ich in der neuen Berechnung, nicht mehr die volle Miete bezahlt, da meine Wohnung zu groß für mich alleine ist (79 qm² ) Hatte natürlich Einspruch erhoben, da ein Umzug für mich ziemlich doof ist, habe viele Allergien und mein Vermieter hat mir hier alles gemacht, Teppiche raus, Laminat rein usw. Aber das ist ja gerade nicht so wichtig, meine Frage ist:
Ich habe mir überlegt, eine/n Untermieter/rin zu suchen, das es mir nicht möglich ist die Whg allein zu finaniziern
Aber wie mache ich das dann mit dem Untermietvertrag /Vermieter ist damit einverstanden)
Wir würden uns das Wohnzimmer, Küche und Bad teilen. Jeder hat sein eigenes schlafzimmer. Einen Untermieter hätte ich auch schon und diese ist auch Hartz IV Empfängerin.
Wie würde das dann aufgeteilt? Verbrauche ja dann mehr Strom, mehr Heizung etc.
Vielleicht hat ja jemand von euch eine WG gegründet und kann mir einige Tips geben.
Vielen Dank schon mal im voraus
Wenn ihr denkt es geht nicht mehr,kommt von irgendwo ein Lichtlein her!
H. Reich-Förster

Untermieterin

Beitrag von H. Reich-Förster »

Hallo Kleene!
Das mit Untermieterin ist auf jeden Fall ne gute Idee. Wenn Du z.B. 35-40qm untervermietest dann droht Dir wegen der qm-Zahl zumindest kein Zwangsumzug weil die restlichen qm dann "angemessen" sind. Und Deine U-Mieterin wohnt dann auch "angemessen". Ich weiss allerdings nicht wie hoch Deine Miete und die Heizkosten sind und was in Deiner Stadt da als angemessen erachtet wird. Für Wohngeld gab es ja feste Tabellen aber heutzutage liegt das wohl in der Willkür des Amtes.
Viel Glück mit Eurer WG!
Gruss HRF
kleene36
Beiträge: 66
Registriert: 28.10.2005 20:01
Wohnort: Hessen

WG Sinvoll

Beitrag von kleene36 »

Hallo HRF
vielen Dank erstmal das du mir geantwortest hast :) Wie schon geschrieben, habe ich knapp 80 qm² Wohnfläche, was für mich zu viel ist.
Ich hatte mir gedacht, das ich an die U-Mieterin 40 qm² vermiete. Also das heißt das Zimmer ist ja ca 25 qm² groß (klein) :)) und die andere qm² kommen dann durch mitnutzung der Küche,Bad, Wohzimmer zustande.
Meine Jetzige Kaltmiete beträgt 375 € und die Nebenkosten belaufen sich auf 75 Euro + plus 41 Euro Strom :( . Da wir aber dann auch zu 2 mehr Wasser und Strom verbrauchen, wird da bestimmt eine Erhöhung fällig.
Also teile ich nacher alle Kosten (Kaltemiete, Nebenkosten, Strom) und fülle das so in den Untermietvertrag aus, in der Hoffnung das sie ihn dann so hin nehmen .
Wünsche dir noch ein schönes Wochenende
liebe Grüße und Danke
die kleene
Wenn ihr denkt es geht nicht mehr,kommt von irgendwo ein Lichtlein her!
alex2005
Beiträge: 17
Registriert: 02.10.2005 14:22

Beitrag von alex2005 »

Ist auf jeden Fall die beste Lösung die Wohnung zu behalten!! Nur ist zu beachten, dass deine Mieteinnahmen auf jeden Fall berücksichtigt werden und das zählt nunmal als Einkommen und wird dir von ALG2 abgezogen!
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