Abmelden bei Arge gar nicht so leicht

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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birgit-t
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Abmelden bei Arge gar nicht so leicht

Beitrag von birgit-t »

Halli hallo, folgendes. Ich mußte ja nun jeden Monat die Abrechnung meines Mannes hinschicken. Alles Oki. Nun hat mein Sohn angefangen zu lernen, jetzt soll sein Arbeitgeber eine Verdienstbescheinigung laut Vordruck der Arge ausfüllen lassen ( es ist ihm echt peinlich). ICH selbst habe auch wieder nen 400 er Job angenommen, und wollte mich eigentlich bei der Arge abmelden, und kein ergänzendes Hartz 4 mehr beziehn. DENKSTE.....geht gar nicht so leicht, mal eben abmelden und einer weniger vom Staat. ICH soll noch die nächsten DREI Monate alle Abrechnungen( Mann, Sohn, meine ) hinschicken, damit sie evtl Ansprüche ausrechnen können. ABER WIR wollen doch gar nicht. Gibts sowas ??? Wenn ich dem nicht nachkomme, wird die Leistung wegen meiner Mißachtung der Mitwirkungspflicht versagt, und dieses könne mir dann bei erneuter Leistung Probleme geben.
Wenn ich aber nun alles erledige werden mir die doch nicht noch in Zukunft Geld abziehen können ??? Mein Sohn braucht seine Kohle 270,- Euro auch für sich und er geht ja auch dafür arbeiten. Hat jeman evtl nen TIP für uns alle ???
Vielen Dank und Gruß Birgit
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D_C
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Beitrag von D_C »

Hallo Birgit,

nur damit ich sicher bin, dass richtig verstanden zu haben:
Dein Mann, dein Sohn und du leben unter einem Dach.
Ihr alle verdient inzwischen genug, so das keiner von euch noch Alg2 Ansprüche geltend machen braucht?

Wenn dem so ist, dann brauchst du nur für den Monat in dem ihr noch Leistung bekommt Verdienstbescheinigungen abzugeben.
Also wenn du für Oktober noch Alg2 bekommst, gibst du auch nur im Oktober noch Bescheinigungen ab. Wenn dein Sohn eine Lohnabrechnung bekommt, dann könnt ihr auch davon eine Kopie einreichen, allerdings müsste dann wohl auch der Kontoauszug mit der ersten Lohnzahlung eingereicht werden, damit festgestellt werden kann, ob das auf die Alg2-Zahlung von Oktober angerechnet werden kann/muss.

Ansonsten kann ich immer nur raten, nicht hingehen ohne das Ganze schriftlich in der Hand zu haben (also in deinem Fall eine Änderungsmitteilung aus der hervor geht, dass du ab Tag x keine Alg2 Anprüche mehr stellst weil wegen). Nur so ist der Sachbearbeiter in der Pflicht dir schriftlich zu geben wenn er etwas haben will.

Ich wüsste keinen Grund meine Lohnabrechnungen bei einem Amt einzureichen, von dem ich nichts will und den § würd ich gerne sehen, der besagt man kann dir irgendwann in der Zukunft Geld abziehen, weil du kein Alg2 brauchtest und deine Abrechnungen nicht vorweisen wolltest.

Gruß
DC
birgit-t
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Beitrag von birgit-t »

Ich habe einen Bescheid bekommen, das ich ab oder zum 1.10 keine Leistung erhalte, und ZEIT habe bis zum 19.10 alle Bescheinigungen abzugeben.
lg Birgit
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D_C
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Beitrag von D_C »

Wie gesagt, bist du der Meinung im Oktober noch Anspruch zu haben, bleibt dir nichts anderes übrig als die Bescheinigungen einzureichen. Bist du der Meinung du kommst ganz ohne aus, dann kannst du es auch sein lassen.

Gruß
DC

PS: Wer es besser weiß, der möge mich bitte berichtigen
Sachbarbeiterin
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Beitrag von Sachbarbeiterin »

Es geht eigentlich mehr um den zurückliegenden Zeitraum denke ich mal.
Hartz IV wird im Voraus gezahlt. Ich denke das eher überprüft wird was der Familie z.B: im August und September an Leistungen zustand um ggf Überzahlungen zu überprüfen.

Aber einfach beim Sachbearbeiter nachfragen und der wird Ihnen schon erklären warum diese Unterlagen noch eingereicht werden müssen.

Gruß
birgit-t
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Beitrag von birgit-t »

Für den August sowie September habe ich bereits Bescheid, da ich immer etwas weniger Alg 2 bekam , denn das Gehalt meines Mannes ist IMMER unterschiedlich, glich sich das gerade so aus. Aber was möchten die denn nun noch von uns, wenn doch für mich klar ist das nicht mehr viel raus kommt oder ???
Mein Mann hat um und bei 1200,- netto, ich 320,- netto, Markus Lehrgeld 192,- netto, Marcel und Marvin sind jeweils noch Schüler.
Bekommen wir evtl doch noch was und dafür die Unterlagen???
Können wir noch ein wenig Fahrgeld geltend machen ??? Man darf auch nicht vergessen das mein Mann Markus NACHTS um 2.00 Uhr (Bäcker) 15 km hin und dann noch zurück fährt, und er selbst ja auch noch täglich insgesamt 50 km fährt.
Die Miete beträgt 490,- ohne heißwasser
Danke erstmal und lieben Gruß Birgit
birgit-t
Beiträge: 26
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Beitrag von birgit-t »

Hallo will ja nicht nerven, aber da die letzten Tage niemand mehr geantwortet hat, wollte ich mein Thema noch mal nach oben holen.Dank Euch fürs Verständnis Gruß Birgit :D
submarin
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Beitrag von submarin »

Angaben eingeben und nachschauen, Freibeträge für die Fahrtkosten sind in den Pauschalbeträgen enthalten:

http://www.sozialhilfe24.de/alg2-rechner.html
halleluhjah
Beiträge: 18
Registriert: 03.10.2006 20:59

Belege können auch in anderer Form vorgelegt werden !

Beitrag von halleluhjah »

Hallo Birgit,
ich kann D_C nur beipflichten !!!

Du must die Leute auf dem Amt nach manchen Sachen gar nicht fragen, sondern Du tust es einfach !

Fragen stellen, das kannst Du ja hier machen !!!

Die Belege die Du abgeben sollst, kannst Du auch in anderer Form nachweisen, wie D_C schon sagte !

Lohnabrechnung, Kto.Auszug usw.
Und wenn Die dann immer noch unzufrieden sind, dann kannst Du dem ja mal erzählen, das ihr euch nicht selbst Schaden wollt,
Mit dem Hartz 4 Image !!!

Ich mache das in der Regel auch so, das ich sage wie es läuft...
...und nicht umgekehert !!!

Und die brauchen das auch !!!

Bei der Frage nach einem Mietvertrag z.B. habe ich gesagt das ich nicht verpflichtet bin einen Mietvertrag schriftlich zu machen !!!

Ein mündlicher Vertrag ist auch ein Vertrag !!!
(Natürlich habe ich einen !)
Aber den will ich denen gar nicht zeigen !

Also haben die von mir eine v.Vermieter ausgefüllte Mietbescheinigung bekommen !

Man sollte denen unbedingt immer nur das geben was unbedingt notwendig ist, damit sie arbeiten können !!!

Kein Wort mehr !!!

Je mehr Du redest oder Papiere abgibst als nötig, umso mehr Angriffsfläche bietest Du.

Und da Du ja sowieso die schwächere bist...
...ist es um so wichtiger !!!

lg Andy
birgit-t
Beiträge: 26
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Beitrag von birgit-t »

Hi vielen Dank für die KLARE Ansage. Okay wir werden jetzt soweit nichts mehr abgeben, denn ich habe auch kein Geld für den Oktober erhalten. PS::::::DIESE Nachricht das es eingestellt wird bis ich alles abgegeben habe bekam ich am SAMSTAG den 30.9 mit der Post.
Richtig rechtzeitig oder ??? Na egal , WIR melden uns ab, bzw. gar nicht mehr und dann sehen wir weiter.
Ah da fällt mir noch ein das der nette HERR aus der Leistung mir mitteilte wenn ich Wohngeld beantragen möchte,die Wohngeldstelle mir die Leistung verweigern , weil ich meiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen wäre/bin.....HÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄ ???
Ist das korrekt ???
Gruß Birgit
birgit-t
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Beitrag von birgit-t »

So, war gestern bei der Arge und habe mich ABGEMELDET. Man war das ein hin und her, und ich hatte das Gefühl die wollen gar nicht das man von denen weg kommt. Viel telefoniererei , beim Wohngeldamt usw. Nun fehlt angeblich für September noch irgeneine Bescheinigung. Na die werde ich wohl noch hinfaxen, und dann ist endlich Schluß.
Ich wünsche allen Hartz 4 ern und auch allen anderen ALLES;ALLES GUTE.
Kopf hoch es wird schon, bei uns ja auch.
Lieben Gruß Birgit :wink:
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