Freundin eingezogen, (selbsständig) Hartz 4 Änderung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Georg Heil
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Freundin eingezogen, (selbsständig) Hartz 4 Änderung

Beitrag von Georg Heil »

Ich bekomme Hartz 4 ( also 345 € )
Ich habe eine polnische Freundin.
Um in Deutschland arbeiten zu können, hat sie sich selbsständig gemacht.
Sie hat ein vertraglich garantiertes Einkommen von 600 € / Monat (brutto)
Sie hat sich mit ihrem 10 jährigen Sohn polizeilich bei mir gemeldet.

Wie wirkt sich das auf mein HARTZ 4 aus und wieviel darf sie verdienen (netto) ohne dass sich dies bei mir auswirkt
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Es wirkt sich auf Ihr AlgII m.E. so aus, dass Sie eben nicht mehr alleine AlgII beziehen, sondern in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Somit zählt das Einkommen als Einkommen der Bedarfsgemeinschaft.
Die Annahme, Sie würden in einer Bedarfsgemeinschaft leben, ergibt sich aus dem Zusammenleben mit einem Kind. Lebt ein Kind, egal wessen, im Haushalt mit, wird eine Bedarfsgemeinschaft unterstellt. Trifft das nicht zu, muss man das widerlegen.

Ohne Anrechnung dürfen 100,-€ dazu verdient werden, alles andere wird prozentual gestaffelt angerechnet.

Rechner dazu:
http://www.sozialhilfe24.de/alg2-rechner.html
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