Tatsächliche Miete zahlen Widerspruch

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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ratte16
Beiträge: 18
Registriert: 31.01.2006 08:51

Tatsächliche Miete zahlen Widerspruch

Beitrag von ratte16 »

Hallo anbei mal ein Widerspruch meint ihr das hat Aussicht auf Erfolg


WIDERSPRUCH
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen o.g. Bescheid über Leistungen nach dem SGB II bewilligt für den Zeitraum vom .01.10.2006 bis 31.03.2007 lege ich hiermit Widerspruch ein.
Begründung:
Sie haben für Unterkunft und Heizung für o.g. Zeitraum zu geringe Leistungen bewilligt. Die Kosten meiner Wohnung liegen mit nur 23,85Euro geringfügig über der von Ihnen genannten Mietobergrenze. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg befürwortet hingegen einen Zuschlag von 10 Prozent zur Mietobergrenze, um die „jeweiligen Verhältnisse des örtlichen Wohnungsmarktes ... realitätsnah abzubilden" (Aktenzeichen 4 MB 1798/01 vom 25.10.2001).
Laut Mietstufenplan vom Bundesministerium für Verkehr Bau und Wohnungswesen liegt Leverkusen in der Mietstufe IV siehe Anlage 1.
Laut Anlage 2 ALG2 Rechner steht mir als Einzelperson bei Mietstufe IV eine Kostenübernahme der Miete ohne Heizkosten von 325.- Euro plus 10% also 32,50 Euro macht also 357.50 Euro zu.
Meine Miete beträgt bei nur 44.35 qm ( bis zu 50qm würden mir zustehen) nur 348,85 Euro.
Ich beantrage daher, die tatsächlich entstehenden Kosten für Unterkunft und Heizung vollständig zu übernehmen und einen rechtmittelfähigen Bescheid.
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