Gringfügige Beschäftigung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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fruchtzwerg
Beiträge: 46
Registriert: 27.04.2006 15:55

Gringfügige Beschäftigung

Beitrag von fruchtzwerg »

Ich habe mal eine Frage: ich arbite zur Zeit nebnbei täglich so 1 bis 2 Std. als Haushaltshilfe, was ich auch beim Amt gemeldet habe. Komme dann so auf 200 bis 300 Euro wovon mir natürlich inigs dann abgezogen wird. Nun möchte mich di Frau, bi der ich tätig bin versteuern und versichern...ist mir igentlich auch lieber, falls mir dort mal ein Mallur passirn sollt. Geht das alles so ohnweiteres oder hab ich dadurch Nachteile? Ich hab auch kin Lohnsteuerkarte, aber sie brauch in Steuernummer...bekomme ich die so bei der Stadt?
Lieben Dank schonmal für die Hilfe!
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fruchtzwerg
Beiträge: 46
Registriert: 27.04.2006 15:55

Beitrag von fruchtzwerg »

Sollte villeicht noch hinzufügen, daß ich mtl. nur eine Quittung beim Amt vorlgen muß, über minen Verdienst...der sich immr ganz nach den Stunden richtet...das reicht angeblich...?!
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo fruchtzwerg
Lohnsteuerkarte bekommst Du bei Deiner Gemeinde, da wo man sich auch an/ummeldet bei Umzug.
Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
fruchtzwerg
Beiträge: 46
Registriert: 27.04.2006 15:55

Beitrag von fruchtzwerg »

Okay...danke schonmal dafür...nun würd mich interessiern, ob mir dadurch irgendwelche Nachteile entstehen oder das von Vorteil wäre...
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo fruchtzwerg
Bei der Anrechung des Verdienstet ändert sich nur der Prozentsatz bei der Anrechung wenn Du dann mehr als 100 € bekommst.
Einkommen bis 800 € = 20 %
Einkommen über 800 € = 10 %
Sehe aber keine Nachteile wenn Du angemeldet arbeitest.
Gruß
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fruchtzwerg
Beiträge: 46
Registriert: 27.04.2006 15:55

Beitrag von fruchtzwerg »

Bislang waren s auch immer knapp über 100 Euro und das mit den 20 % weiß ich wohl...trotzdem lieben Dank. Zumindest wär ich ja dann bei einer korrekten Abrchnung auch vrsichert, falls ich dort mal von der Leiter falle oder so...*smile
Der Bearbeiter vom Sozialamt hatte leider sehr wenig Ahnung...der meinte nur, ich sollte den Steuerberater der Frau fragen.
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