Ich bin vor kurzem aufgrund schwerwiegender familiärer Probleme aus der elterlichen Wohnung geworfen worden und wohne seitdem mal hier und mal da bei Freunden und Bekannten.
Meine Post jedoch kommt immer noch zu meinen Eltern, da ich mich ja noch nicht abgemeldet habe bzw. mich noch nicht ummelden kann, da ich ja noch keine eigene Wohnung habe.
Jetzt muss ich aber einen Neuantrag für Alg2 stellen, weiß aber nun nicht, was ich da nun bei der Adresse eintragen soll.
Kann mir da jemand helfen?
Einen Antrag auf eine eigene Wohnung habe ich schon gestellt, ich warte noch auf Antwort.
Dann hätte ich noch 2 andere Fragen:
Ich werde am 5. November 24 Jahre alt, habe ich zum jetzigen Zeitpunkt das 23. Lebensjahr schon vollendet? nein oder?
Wie sieht es nun mit der Bedarfsgemeinschaft aus, da ich ja nicht mehr zuhause wohne (Gründe oben beschrieben), sondern bei Bekannten und Freunden?
Bilde ich nun eine eigene BG oder bilde ich trotzdem noch eine mit meinen Ektern, auch wenn ich nicht mehr mit Ihnen zusammenlebe und auch sonst keinerlei Unterstützung von Ihnen bekomme?
Bitte um schnellstmögliche Hilfe!
quasi Obdachlos - welche Adresse im Antrag?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
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- Registriert: 29.09.2006 13:52
Hallo Bushidochick
Als Adresse gibst Du eine an, wo Du Deine Post abholen kannst.
Diese dann aber ausdrücklich als Postadresse benennen und nicht als Dein gemeldeter Wohnsitz. Auch wenn man o.f.W. lebt ist man dann postalisch erreichbar.
Das 23. Lebensjahr hast Du seit Deinem 23. Geburtstag vollendet. Du bist also nicht mehr bei Deinen Eltern in der Krankenkasse familienversichert.
Du bist eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Da Du von den Eltern vor die Tür gesetzt wurdest könntest Du Dich da auch abmelden. Du lebst nicht mehr dort und die eigentliche Wohnsitzlosigkeit könnte die Wohnungsbewilligung möglicherweise beschleunigen.
Gruß
Als Adresse gibst Du eine an, wo Du Deine Post abholen kannst.
Diese dann aber ausdrücklich als Postadresse benennen und nicht als Dein gemeldeter Wohnsitz. Auch wenn man o.f.W. lebt ist man dann postalisch erreichbar.
Das 23. Lebensjahr hast Du seit Deinem 23. Geburtstag vollendet. Du bist also nicht mehr bei Deinen Eltern in der Krankenkasse familienversichert.
Du bist eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Da Du von den Eltern vor die Tür gesetzt wurdest könntest Du Dich da auch abmelden. Du lebst nicht mehr dort und die eigentliche Wohnsitzlosigkeit könnte die Wohnungsbewilligung möglicherweise beschleunigen.
Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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