quasi Obdachlos - welche Adresse im Antrag?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Bushidochick
Beiträge: 10
Registriert: 29.09.2006 13:52

quasi Obdachlos - welche Adresse im Antrag?

Beitrag von Bushidochick »

Ich bin vor kurzem aufgrund schwerwiegender familiärer Probleme aus der elterlichen Wohnung geworfen worden und wohne seitdem mal hier und mal da bei Freunden und Bekannten.

Meine Post jedoch kommt immer noch zu meinen Eltern, da ich mich ja noch nicht abgemeldet habe bzw. mich noch nicht ummelden kann, da ich ja noch keine eigene Wohnung habe.

Jetzt muss ich aber einen Neuantrag für Alg2 stellen, weiß aber nun nicht, was ich da nun bei der Adresse eintragen soll.

Kann mir da jemand helfen?

Einen Antrag auf eine eigene Wohnung habe ich schon gestellt, ich warte noch auf Antwort.

Dann hätte ich noch 2 andere Fragen:

Ich werde am 5. November 24 Jahre alt, habe ich zum jetzigen Zeitpunkt das 23. Lebensjahr schon vollendet? nein oder?

Wie sieht es nun mit der Bedarfsgemeinschaft aus, da ich ja nicht mehr zuhause wohne (Gründe oben beschrieben), sondern bei Bekannten und Freunden?

Bilde ich nun eine eigene BG oder bilde ich trotzdem noch eine mit meinen Ektern, auch wenn ich nicht mehr mit Ihnen zusammenlebe und auch sonst keinerlei Unterstützung von Ihnen bekomme?


Bitte um schnellstmögliche Hilfe!
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Bushidochick
Als Adresse gibst Du eine an, wo Du Deine Post abholen kannst.
Diese dann aber ausdrücklich als Postadresse benennen und nicht als Dein gemeldeter Wohnsitz. Auch wenn man o.f.W. lebt ist man dann postalisch erreichbar.
Das 23. Lebensjahr hast Du seit Deinem 23. Geburtstag vollendet. Du bist also nicht mehr bei Deinen Eltern in der Krankenkasse familienversichert.

Du bist eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Da Du von den Eltern vor die Tür gesetzt wurdest könntest Du Dich da auch abmelden. Du lebst nicht mehr dort und die eigentliche Wohnsitzlosigkeit könnte die Wohnungsbewilligung möglicherweise beschleunigen.
Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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