Überzahlung zu unrecht
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Überzahlung zu unrecht
Ich bekam letzens einen Brief von der ARGE wo drin stand, dass ich in der Zeit vom 01.09.2006 bis 31.10.2006 Arbeitslosengeld 2 in Höhe von 980,00 € (490 € im September und 490 € im Oktober) zu Unrecht bezogen habe, da ich am 31.08.2006 eine Ausbildung begann.
Daraufhin hab ich Einspruch eingelegt.
Da ich die Ausbildung am 31.08.06 begonnen habe, habe ich meinen ersten Lohn erst am Ende des Monats September 2006 ausgezahlt bekommen. Von daher brauchte ich das Geld i.H.v. 490 € welches mir von der ARGE am 31.8.2006 für den Monat September überwiesen wurde, um meinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Ich habs ja auch ausgeben müssen! Soll ich verhungern und auf der Straße wohnen?? Es ist also überhaupt nich berechtigt das Geld zurück zu fordern, oder was meint Ihr?
Am Donnerstag, den 28.9.2006 (Ok, ich hätte es früher machen müssen) war ich pers. bei der ARGE um die Zahlung von ALG2 einzustellen. Mir wurde bestätigt, dass dies eingestellt wird, jedoch wurde mir am nächsten Tag nochmals 490 € für den Monat Oktober überwiesen. Dieses Geld hab ich also zu Unrecht bekommen. Es befindet sich noch auf meinem Konto (da ich ja nun tatsächlich meinen erstes Gehalt von der Ausbildung bekommen habe) und ich bin bereit es zurück zu überweisen, teilte ich der ARGE bei meinem Einspruch mit.
Meine erste Lohnabrechnung für den Monat September 2006 und meinen Ausbilsungsvertrag habe ich dem Einspruch beigefügt. Was meint Ihr, muss ich nur die 490 € vom Oktober zurücküberweisen oder auch das Geld für September, also dann insg. 980 € ?
Mit freundlichen Grüßen
Daraufhin hab ich Einspruch eingelegt.
Da ich die Ausbildung am 31.08.06 begonnen habe, habe ich meinen ersten Lohn erst am Ende des Monats September 2006 ausgezahlt bekommen. Von daher brauchte ich das Geld i.H.v. 490 € welches mir von der ARGE am 31.8.2006 für den Monat September überwiesen wurde, um meinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Ich habs ja auch ausgeben müssen! Soll ich verhungern und auf der Straße wohnen?? Es ist also überhaupt nich berechtigt das Geld zurück zu fordern, oder was meint Ihr?
Am Donnerstag, den 28.9.2006 (Ok, ich hätte es früher machen müssen) war ich pers. bei der ARGE um die Zahlung von ALG2 einzustellen. Mir wurde bestätigt, dass dies eingestellt wird, jedoch wurde mir am nächsten Tag nochmals 490 € für den Monat Oktober überwiesen. Dieses Geld hab ich also zu Unrecht bekommen. Es befindet sich noch auf meinem Konto (da ich ja nun tatsächlich meinen erstes Gehalt von der Ausbildung bekommen habe) und ich bin bereit es zurück zu überweisen, teilte ich der ARGE bei meinem Einspruch mit.
Meine erste Lohnabrechnung für den Monat September 2006 und meinen Ausbilsungsvertrag habe ich dem Einspruch beigefügt. Was meint Ihr, muss ich nur die 490 € vom Oktober zurücküberweisen oder auch das Geld für September, also dann insg. 980 € ?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo hodr,
du musst auch das Geld für September zurück zahlen.
Hättest du das Gehalt für September erst am 1.Oktober erhalten, hättest du für September nichts zurück zahlen müssen. Es gilt aber das Zuflussprinzip.
Soll heißen, wenn du im September Geld bekommst, dann wird das auch im September angerechnet.
Gruß
DC
du musst auch das Geld für September zurück zahlen.
Hättest du das Gehalt für September erst am 1.Oktober erhalten, hättest du für September nichts zurück zahlen müssen. Es gilt aber das Zuflussprinzip.
Soll heißen, wenn du im September Geld bekommst, dann wird das auch im September angerechnet.
Gruß
DC
Wenn du es erst im Oktober bekommen hast, also tatsächlich erst im Oktober das Geld auf deinem Konto war, dann darf dir das Alg2 für September nicht angerechnet werden.
Das stand ja dann hoffentlich auch in deinem Widerspruch (Zahlungseingang am 2 Oktober, nicht Ende September). Falls nicht, neuen Widerspruch schreiben, Kopie vom Kontoauszug dazu.
Gruß
DC
Das stand ja dann hoffentlich auch in deinem Widerspruch (Zahlungseingang am 2 Oktober, nicht Ende September). Falls nicht, neuen Widerspruch schreiben, Kopie vom Kontoauszug dazu.
Gruß
DC
Hallo DC, kannst du dir bitte folgendes aus einem anderen Forum durchlesen:
http://www.beamte4u.de/forum/thema15512.html
Dort behaupten die was völlig anderes als hier..
Gruß hodr
http://www.beamte4u.de/forum/thema15512.html
Dort behaupten die was völlig anderes als hier..
Gruß hodr
Wie man dir in dem anderen Forum gesagt hat, musst du beides vermutlich zurück zahlen, weil du Anspruch auf Ausbildungsbeihilfe hast und die vorrangig ist. Dort sagte man dir auch, dass du von Glück reden kannst wenn du keinen Ärger bekommst.
So wie ich das sehe, musst du beides zurück zahlen. Wenn dein Sachbearbeiter nett ist, kannst du eventuell noch eine Ratenzahlung für das Alg2 von September vereinbaren. Hingehen und die Sache klären
Gruß
DC
So wie ich das sehe, musst du beides zurück zahlen. Wenn dein Sachbearbeiter nett ist, kannst du eventuell noch eine Ratenzahlung für das Alg2 von September vereinbaren. Hingehen und die Sache klären
Gruß
DC