Überzahlung zu unrecht

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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hodr
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Überzahlung zu unrecht

Beitrag von hodr »

Ich bekam letzens einen Brief von der ARGE wo drin stand, dass ich in der Zeit vom 01.09.2006 bis 31.10.2006 Arbeitslosengeld 2 in Höhe von 980,00 € (490 € im September und 490 € im Oktober) zu Unrecht bezogen habe, da ich am 31.08.2006 eine Ausbildung begann.

Daraufhin hab ich Einspruch eingelegt.

Da ich die Ausbildung am 31.08.06 begonnen habe, habe ich meinen ersten Lohn erst am Ende des Monats September 2006 ausgezahlt bekommen. Von daher brauchte ich das Geld i.H.v. 490 € welches mir von der ARGE am 31.8.2006 für den Monat September überwiesen wurde, um meinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Ich habs ja auch ausgeben müssen! Soll ich verhungern und auf der Straße wohnen?? Es ist also überhaupt nich berechtigt das Geld zurück zu fordern, oder was meint Ihr?

Am Donnerstag, den 28.9.2006 (Ok, ich hätte es früher machen müssen) war ich pers. bei der ARGE um die Zahlung von ALG2 einzustellen. Mir wurde bestätigt, dass dies eingestellt wird, jedoch wurde mir am nächsten Tag nochmals 490 € für den Monat Oktober überwiesen. Dieses Geld hab ich also zu Unrecht bekommen. Es befindet sich noch auf meinem Konto (da ich ja nun tatsächlich meinen erstes Gehalt von der Ausbildung bekommen habe) und ich bin bereit es zurück zu überweisen, teilte ich der ARGE bei meinem Einspruch mit.

Meine erste Lohnabrechnung für den Monat September 2006 und meinen Ausbilsungsvertrag habe ich dem Einspruch beigefügt. Was meint Ihr, muss ich nur die 490 € vom Oktober zurücküberweisen oder auch das Geld für September, also dann insg. 980 € ?

Mit freundlichen Grüßen
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D_C
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Beitrag von D_C »

Hallo hodr,

du musst auch das Geld für September zurück zahlen.
Hättest du das Gehalt für September erst am 1.Oktober erhalten, hättest du für September nichts zurück zahlen müssen. Es gilt aber das Zuflussprinzip.
Soll heißen, wenn du im September Geld bekommst, dann wird das auch im September angerechnet.

Gruß
DC
hodr
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Beitrag von hodr »

Mit welchem Geld hätte ich im September dann überleben können?

Und wenn das Zuflussprinzip gilt...das Geld wurde mir am Ende August überwiesen...also gilt es auch nicht für September, kann ich auch sagen.
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D_C
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Beitrag von D_C »

Das Alg2 für September hätte dir dann als Darlehen gewährt werden können.

Ich bekomme auch einen Teil meines Einkommens erst am 25. jeden Monats, wird aber schon am 1. vom Alg2 abgezogen.

Gruß
DC
hodr
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Beitrag von hodr »

komische Regelung...
hodr
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Beitrag von hodr »

D_C hat geschrieben:
du musst auch das Geld für September zurück zahlen.
Hättest du das Gehalt für September erst am 1.Oktober erhalten, hättest du für September nichts zurück zahlen müssen. Es gilt aber das Zuflussprinzip.
Ich habe es erst am 2. Oktober bekommen.
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D_C
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Beitrag von D_C »

Wenn du es erst im Oktober bekommen hast, also tatsächlich erst im Oktober das Geld auf deinem Konto war, dann darf dir das Alg2 für September nicht angerechnet werden.
Das stand ja dann hoffentlich auch in deinem Widerspruch (Zahlungseingang am 2 Oktober, nicht Ende September). Falls nicht, neuen Widerspruch schreiben, Kopie vom Kontoauszug dazu.

Gruß
DC
hodr
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Beitrag von hodr »

Hab nachgeschaut, war erst im Oktober au meinem Konto. In den Wiederspruh hab ich ende September geschrieben...leider. Wenn ich nen neuen schreibe, was passiert dann mit dem alten?
hodr
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Beitrag von hodr »

Hallo DC, kannst du dir bitte folgendes aus einem anderen Forum durchlesen:

http://www.beamte4u.de/forum/thema15512.html


Dort behaupten die was völlig anderes als hier..

Gruß hodr
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D_C
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Beitrag von D_C »

Da wird nichts anderes gesagt, außer, dass du wegen der Ausbildung keinen Anspruch auf Alg2 hast und dass du früher hättest angeben müssen, dass du eine Ausbildung anfängst.

Ich denke du hast da ziemlich reale Auskünfte in dem Forum bekommen

Gruß
DC
hodr
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Beitrag von hodr »

Alles klar, Danke Dir! Hab noch keinen neuen Einspruch geschrieben, meinst du ich soll einen neunen schreiben, weil ich ja besser hätte schreiben sollen dass ich mein Lohn erst am 2. OKtober überwiesen bekommen habe, oder einfach abwarten?
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D_C
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Beitrag von D_C »

Wie man dir in dem anderen Forum gesagt hat, musst du beides vermutlich zurück zahlen, weil du Anspruch auf Ausbildungsbeihilfe hast und die vorrangig ist. Dort sagte man dir auch, dass du von Glück reden kannst wenn du keinen Ärger bekommst.

So wie ich das sehe, musst du beides zurück zahlen. Wenn dein Sachbearbeiter nett ist, kannst du eventuell noch eine Ratenzahlung für das Alg2 von September vereinbaren. Hingehen und die Sache klären

Gruß
DC
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