Ein Euro Job fragen
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Ein Euro Job fragen
Hallo,
zu den Fakten.
Meine Schwester ist alleinerziehend und hat ein Kind (4 Jahre alt).
Sie arbeitet geringfügig in einem Nebenjob für ca. 200 Euro im Monat in einem Kindergarten nicht ganzjährig und in Teilzeit .
Ab Oktober arbeitet Sie wieder dort für eine Halbes Jahr.
Nun hatte Sie einen Termin bei der Arge und Ihr Berater hat gemeint Sie müsse einen 1 Euro Job machen.
Außerdem hat er gesagt ob Sie nicht Ihre Nebentätigkeit aufgeben wolle für den 1 Euro Job.
Sie hat Ihm daraufhin gesagt dass Sie die Nebentätigkeit auf keinen Fall aufgeben will da Sie eventuell später die Möglichkeit zur Festeinstellung hat.
Daraufhin meinte der Betreuer Sie müsse auf jeden Fall einen 1 Euro Job machen und hat Ihr ein paar Adressen gegeben wo Sie sich vorstellen Soll .
Nun hat Sie sich bei einer Adresse beworben, diese Bewerbung ist noch offen.
In der Zwischenzeit hat Sie eine weitere Adresse zugeschickt bekommen, auf die Sie sich bewerben soll.
Weil Sie erst abwarten wollte was die erste Bewerbung für ein Ergebnis bringt hat Sie sich dort nicht vorgestellt.
Jetzt hat Ihr die Arge einen Brief geschickt mit folgendem Wortlaut.
Zitat
Anhörung nach § 24 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
Sehr geehrt Frau Musterfrau
Ihnen wurde am Musterdatum folgender Vermittlungsvorschlag unterbreitet.
Tätigkeit: Altenbetreuerin
Arbeitgeber: Musterarbeitgeber
Beschäftigungsort: Musterort
Nach meiner Kenntnis ist das Zustandekommen eines Beschäftigungsverhältnisses daran gescheitert,dass Sie sich nicht vorgestellt haben.
Damit kann der Tatbestad für den Eintritt einer Absenkung und Wegfall des Arbeitslosengeldes II gem .§ 31 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGBII) gegeben sein.Ich verweise auf dei Rechtsfolgebelehrung im Vermittlungsvorschlag.
Bevor ich über den Eintritt einer Sanktion entscheide, gebe ich Ihnen Gelegenheit sich zu den oben genannten Tatsachen und den Gründen Ihres Verhaltens binnen 2 Wochen noch Erhalt dieses Schreibens zu äußern. Ihre Stellungsnahme sit schriftlich abzugeben.
Sollte keine Äußerung innerhalb der Frist vorliegen, gehe ich davon aus, dass die vorgenannten Voraussetzungen vorliegen. In diesem Falle wird Ihnen noch eine gesonderter Bescheid zugehen.
Mit freundlichen Grüßen
Nun zu meinen Fragen .
1.)
Ist es rechtens dass Sie einen 1 Euro Job machen muss, obwohl Sie eigentlich einen Job (Nebenjob) hat ? Sind 1 Euro Jobs nicht für Arbeitslose die keine Tätigkeit haben gedacht ?
2.)
Muß die Tätigkeit eines 1 Euro Jobs nicht die persöhnliche Eignungen vorliegen. Die Betreuung von Alten Menschen ist psychisch sehr belastend und dazu ist nicht jeder in der Lage.
3.)
Laut Gesetz muß ein 1 Euro Job Zitat" öffentlichen Interresse liegende, zusätzliche Arbeiten "sein SGBII §16 abs 3.
Wenn man nun die Arbeit einer Altenpflegerin verrichtet ist dies nicht zusätzlich sondern gehört das nicht zu den Aufgaben einer Altenpflegerin.?
Außerdem nimmt Sie so einer Altenpflegerin die Arbeit weg, und diese wird dann womöglich entlassen da zu teuer im vergleich zu 1 Euro Job.
4.)
Ist dass keine Verschwendung von Steuergeldern, wenn Arbeitslosen der Nebenjob weggenommen wird dessen einnahmen ja auf das ALG2 angerechnet werden und den Leistungsbezug verringern.
Und geleichzeit ca 600 Euro zusätzlich an den Maßnahmenträger von den Steuergeldern bezahlt werden muß. Dabei hat die Maßnahme keinerlei eingliederungsvorteile.?
5.)
Meine schwester ist Kindergärtnerin. Wie kann Ihr da ein 1 Euro Job als Altenpflegeren den Einstieg in den 1. Arbeitsmarkt erleichtern?
6.)
Rein Zeitlich ist die Dreifachbelastung Nebenjob plus ein Euro Job plus Kindsbetreuung für eine alleinerziehende nicht machbar, warum muß man dann trotzdem den 1 Euro Job machen der der Eingliederung nicht dient?
7.)
Wie würdet Ihr euch verhalten?
8.)
könnt Ihr mir Tipps geben wie ich die Antwort auf das oben zitierte schreiben der Arge schriftlich antworten kann.
9.) Der betreuer behauptet dass Sie den 1 Euro Job machen muß, ist dass richtig??
10.) Soll ich einen Wiederspruch gegen dass Jobangebot des 1 Euro Jobs bei der ARGE einlegen, ein entsspechendes positives Gerichtsurteil diesbezüglich besteht bereits siehe
Tacheles
11.)
Ich habe gehört dass die 1 Euro Jobs zur Beschönigung der Arbeitslosenstatistik dienen, da ein 1 Euro Jobler in der Statistik als nicht Arbeitslos gilt.
Kann es sein das deswegen von der ArGE 1 Euro Jobs so vehemment zu verteilen versucht um Ihre Statistiken zu schönen. Egal ob die 1 Euro Jobs einen Sinn machen?
In den Nachrichten wurde gesagt dass die Arbeitslosigkeit gesunken Sei und 300000 Ein Euro Jobs vergeben sind. Das ist doch verarschung. oder ?
Doch nun will ich es nicht übertreiben und schließe deshalb in der Hoffnung auf viele Antworten.
Danke für alle Hinwiese im vorraus.
Gruß
Heinz
[/url]
zu den Fakten.
Meine Schwester ist alleinerziehend und hat ein Kind (4 Jahre alt).
Sie arbeitet geringfügig in einem Nebenjob für ca. 200 Euro im Monat in einem Kindergarten nicht ganzjährig und in Teilzeit .
Ab Oktober arbeitet Sie wieder dort für eine Halbes Jahr.
Nun hatte Sie einen Termin bei der Arge und Ihr Berater hat gemeint Sie müsse einen 1 Euro Job machen.
Außerdem hat er gesagt ob Sie nicht Ihre Nebentätigkeit aufgeben wolle für den 1 Euro Job.
Sie hat Ihm daraufhin gesagt dass Sie die Nebentätigkeit auf keinen Fall aufgeben will da Sie eventuell später die Möglichkeit zur Festeinstellung hat.
Daraufhin meinte der Betreuer Sie müsse auf jeden Fall einen 1 Euro Job machen und hat Ihr ein paar Adressen gegeben wo Sie sich vorstellen Soll .
Nun hat Sie sich bei einer Adresse beworben, diese Bewerbung ist noch offen.
In der Zwischenzeit hat Sie eine weitere Adresse zugeschickt bekommen, auf die Sie sich bewerben soll.
Weil Sie erst abwarten wollte was die erste Bewerbung für ein Ergebnis bringt hat Sie sich dort nicht vorgestellt.
Jetzt hat Ihr die Arge einen Brief geschickt mit folgendem Wortlaut.
Zitat
Anhörung nach § 24 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
Sehr geehrt Frau Musterfrau
Ihnen wurde am Musterdatum folgender Vermittlungsvorschlag unterbreitet.
Tätigkeit: Altenbetreuerin
Arbeitgeber: Musterarbeitgeber
Beschäftigungsort: Musterort
Nach meiner Kenntnis ist das Zustandekommen eines Beschäftigungsverhältnisses daran gescheitert,dass Sie sich nicht vorgestellt haben.
Damit kann der Tatbestad für den Eintritt einer Absenkung und Wegfall des Arbeitslosengeldes II gem .§ 31 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGBII) gegeben sein.Ich verweise auf dei Rechtsfolgebelehrung im Vermittlungsvorschlag.
Bevor ich über den Eintritt einer Sanktion entscheide, gebe ich Ihnen Gelegenheit sich zu den oben genannten Tatsachen und den Gründen Ihres Verhaltens binnen 2 Wochen noch Erhalt dieses Schreibens zu äußern. Ihre Stellungsnahme sit schriftlich abzugeben.
Sollte keine Äußerung innerhalb der Frist vorliegen, gehe ich davon aus, dass die vorgenannten Voraussetzungen vorliegen. In diesem Falle wird Ihnen noch eine gesonderter Bescheid zugehen.
Mit freundlichen Grüßen
Nun zu meinen Fragen .
1.)
Ist es rechtens dass Sie einen 1 Euro Job machen muss, obwohl Sie eigentlich einen Job (Nebenjob) hat ? Sind 1 Euro Jobs nicht für Arbeitslose die keine Tätigkeit haben gedacht ?
2.)
Muß die Tätigkeit eines 1 Euro Jobs nicht die persöhnliche Eignungen vorliegen. Die Betreuung von Alten Menschen ist psychisch sehr belastend und dazu ist nicht jeder in der Lage.
3.)
Laut Gesetz muß ein 1 Euro Job Zitat" öffentlichen Interresse liegende, zusätzliche Arbeiten "sein SGBII §16 abs 3.
Wenn man nun die Arbeit einer Altenpflegerin verrichtet ist dies nicht zusätzlich sondern gehört das nicht zu den Aufgaben einer Altenpflegerin.?
Außerdem nimmt Sie so einer Altenpflegerin die Arbeit weg, und diese wird dann womöglich entlassen da zu teuer im vergleich zu 1 Euro Job.
4.)
Ist dass keine Verschwendung von Steuergeldern, wenn Arbeitslosen der Nebenjob weggenommen wird dessen einnahmen ja auf das ALG2 angerechnet werden und den Leistungsbezug verringern.
Und geleichzeit ca 600 Euro zusätzlich an den Maßnahmenträger von den Steuergeldern bezahlt werden muß. Dabei hat die Maßnahme keinerlei eingliederungsvorteile.?
5.)
Meine schwester ist Kindergärtnerin. Wie kann Ihr da ein 1 Euro Job als Altenpflegeren den Einstieg in den 1. Arbeitsmarkt erleichtern?
6.)
Rein Zeitlich ist die Dreifachbelastung Nebenjob plus ein Euro Job plus Kindsbetreuung für eine alleinerziehende nicht machbar, warum muß man dann trotzdem den 1 Euro Job machen der der Eingliederung nicht dient?
7.)
Wie würdet Ihr euch verhalten?
8.)
könnt Ihr mir Tipps geben wie ich die Antwort auf das oben zitierte schreiben der Arge schriftlich antworten kann.
9.) Der betreuer behauptet dass Sie den 1 Euro Job machen muß, ist dass richtig??
10.) Soll ich einen Wiederspruch gegen dass Jobangebot des 1 Euro Jobs bei der ARGE einlegen, ein entsspechendes positives Gerichtsurteil diesbezüglich besteht bereits siehe
Tacheles
11.)
Ich habe gehört dass die 1 Euro Jobs zur Beschönigung der Arbeitslosenstatistik dienen, da ein 1 Euro Jobler in der Statistik als nicht Arbeitslos gilt.
Kann es sein das deswegen von der ArGE 1 Euro Jobs so vehemment zu verteilen versucht um Ihre Statistiken zu schönen. Egal ob die 1 Euro Jobs einen Sinn machen?
In den Nachrichten wurde gesagt dass die Arbeitslosigkeit gesunken Sei und 300000 Ein Euro Jobs vergeben sind. Das ist doch verarschung. oder ?
Doch nun will ich es nicht übertreiben und schließe deshalb in der Hoffnung auf viele Antworten.
Danke für alle Hinwiese im vorraus.
Gruß
Heinz
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Grundlage:
Da sie eine Arbeit auf dem 1. Arbeitsmarkt hat, stellt sich schon der Sinn einer Maßnahme nach § 16, diese dient ja der Eingliederung in Arbeit, nicht deren Ersatz.
Weiterhin wäre die Zumutbarkeit zu prüfen.
Falls eine solche Maßnahme sinnvoll sein sollte, müßte sie um das bestehende Arbeitsverhältnis herum gestaltet werden, unter Berücksichtigung der Betreuung des Kindes.
So würde ich das sehen.
Am besten eine Sozialberatung vor Ort aufsuchen.
Nach dem was ich gelesen habe, weigert sie sich ja nicht an einer Maßnahme teilzunehmen, sie hat sich bei einer beworben und wartet auf die Antwort.§ 31
Absenkung und Wegfall des Arbeitslosengeldes II und des befristeten Zuschlages
(1) Das Arbeitslosengeld II wird unter Wegfall des Zuschlags nach § 24 in einer ersten Stufe um 30 vom Hundert der für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach § 20 maßgebenden Regelleistung abgesenkt, wenn
1.
der erwerbsfähige Hilfebedürftige sich trotz Belehrung über die Rechtsfolgen weigert,
a)
eine ihm angebotene Eingliederungsvereinbarung abzuschließen,
b)
in der Eingliederungsvereinbarung festgelegte Pflichten zu erfüllen, insbesondere in ausreichendem Umfang Eigenbemühungen nachzuweisen,
c)
eine zumutbare Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit, ein zumutbares Angebot nach § 15a oder eine sonstige in der Eingliederungsvereinbarung vereinbarte Maßnahme aufzunehmen oder fortzuführen, oder
d)
zumutbare Arbeit nach § 16 Abs. 3 Satz 2 auszuführen,
Da sie eine Arbeit auf dem 1. Arbeitsmarkt hat, stellt sich schon der Sinn einer Maßnahme nach § 16, diese dient ja der Eingliederung in Arbeit, nicht deren Ersatz.
Weiterhin wäre die Zumutbarkeit zu prüfen.
Falls eine solche Maßnahme sinnvoll sein sollte, müßte sie um das bestehende Arbeitsverhältnis herum gestaltet werden, unter Berücksichtigung der Betreuung des Kindes.
So würde ich das sehen.
Am besten eine Sozialberatung vor Ort aufsuchen.
-
- Beiträge: 18
- Registriert: 03.10.2006 20:59
Bin jetzt auch von dieser sozialen Ausbeutung betroffen !!!
Hallo ihr Lieben !
Ich bin schon lange arbeitslos (nicht aus Einstellung)
und bin vor 4 Monaten von Eutin/Ostolstein (meine Heimat) nach Unterfranken gezogen.
mit einer der Gründe ist das die Arbeitsmarktsituation nur im Osten noch schlimmer ist !
nun habe ich vor ein paar Tagen einen Arbeitsvorschlag von der ARGE erhalten.
Dort steht: 38 Stunden pro Woche/Vollzeit, Hilfsarbeiter ohne Tätigkeitsangabe.
Arbeitgeber afz (Arbeitsförderungszentrum) !
Dort habe ich mich eingefunden zu einem persönlichem Gespräch.
der Mitarbeiter befragte mich nach meinen Fähigkeiten und erzählte mir erst auf Nachfrage
das es sich um einen 1 Euro Job handele und er mich auf die Warteliste setzt !
4 Tage später bekam ich dann 3 Angebote von ihm zugeschickt.
Mit schon festgelegten Terminen, wovon das erste schon besetzt war.
Beim 2.Termin hat die Personalchefin eines Luxus Hotels mit Tiefgarage und hauseigenem Zoo (Altenheim) mir die Tätigkeit erklärt.
Laubharken, Tierpflege, Gartenarbeiten allgemein.
natürlich alles auf dem Privatgrund.
Ich habe eine kurze Führung mitgemacht.
am Schluß des Gesprächs fragte sie mich ob ich mir diese Tätigkeit vorstellen könne !
Kann ich nein sagen ?
Natürlich nicht !
Die folge war das das afz eigenmächtig ohne mich zu fragen den 3.Termin absagte.
Das wäre aber das Haus gewesen was mich selbst interessiert hätte !
Da ich in solch einer ähnlichen Einrichtung meinen Zivildienst absolviert habe.
Das die Leute das so machen ohne mich zu fragen ist eigentlich der punkt bei dem ich jetzt bockig werde !
Wer bin ich eigentlich ?
Niemand ?
Das war der Anlass warum ich seit 2 Tagen im Internet recherchiere über die Rechtslage zum 1 Euro Job !
Ich habe inzwischen ne ganze menge dazu herausgefunden !
1. Ich habe bis heute keinen Zuweisungsbescheid,
sondern nur die bitte des afz dort zu beginnen !
Und zwar am 04.10.2006 8 Uhr.
Auch eine ordnungsgemäße Rechtsfolgenbelehrung fehlt.
Das afz schreibt das ein unentschuldigtes fernbleiben Leistungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Fragen zu 1.: Dieses einfache Schreiben des afz ist kein Zuweisungsbescheid der ARGE !
Stellt es trotzdem einen Verwaltungsakt dar (Ich meine nicht) ?
Habe ich ein Recht auf einen Zuweisungsbescheid ?
Denn nur dann kann ich Widerspruch führen !
Ist der eine Satz des afz eine ausreichende Rechtsfolgenbelehrung ?
Muss ich dem Folge leisten ?
2. Infolge einiger gerichtlicher Vergleiche hat sich der Vizepräsident des Hamburger Sozialgerichts dahingehend geäußert (Pressemitteilung),
das
Zitat - die Zuweisung v. Langzeitarbeitslosen in 1 € Jobs ohne individuell passendes Eingliederungskonzept rechtswidrig ist.
Bemerkung: Mir ist von einem solchen Konzept zu meiner Person nichts bekannt !
3. Das Tätigkeitfeld dieser "Arbeit" ist ganz sicher nicht zusätzlich bzw. im öffentl. Interesse !
Frage zu 3. Oder was sagt ihr dazu ?
4. Ist offen ob der Betriebsrat dieses Super Luxus Altenheims der Verwendung von 1 € Kräften zugestimmt hat !
5. Landessozialgericht Hamburg Beschluss vom 11.07.2005 (S 54 AS 405/05 ER) : Keine Sanktion bei Ablehnung einer Arbeitsgelegenheit, wenn das Arbeitsangebot nicht hinsichtlich Art der Tätigkeit, zeitlichen Umfangs und zeitlicher Verteilung hinreichend bestimmt war.
Was hier nicht der Fall ist.
6. Desweiteren habe ich gelesen (weiß leider nicht mehr wo), das die ArGe erst Weiterbildungs- bzw. Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen eines Eingliederungskonzeptes ausgeschöpft haben muss bevor sie Arbeitssuchenden Hilfebedürftigen einen 1 € Job anbietet !
Frage zu 6.
Ist das richtig ?
Was sagt ihr dazu ?
Ich würde mich über möglichst Qualifizierte Meinungen zu meinen Fragen freuen !
Wenn ich die Gesamtsituation in Bezug auf die 1€ Jobs so sehe, stinkt es mir ! Ich seh das gar nicht ein mich auf diese Art und Weise vera...en zu lassen !!!
Wenn mit mir ein Eingliederungskonzept beraten wurde und Bildungsmaßnahmen ausgeschöpft wurden, bin ich bereit im Rahmen der Gesetze und Bestimmungen einen 1 € Job anzunehmen !
Wenn jemand Fragen an mich hat, bin ich auch gern im Rahmen meiner Fähigkeiten behilflich !
Kontakt entweder per PN oder der von mir in meinem Profil angezeigten E-mail-Adresse !
Bis demnächst euer Andy.
P.S.
Im falle von Missbrauch von 1 Euro Kräften seitens des Arbeitgebers, ist es desweiteren möglich einen Antrag auf Anerkennung von Beschäftigungszeiten als Anwartschaftszeiten f.Rente und Arbeitslosengeld zu stellen.
Effekt:
1. Wenn der Antrag erfolgreich ist, verbessern sich spätere Ansprüche auf Rente oder Arbeitslosengeld.
2. Wenn der Antrag erfolgreich ist, ist es anschließend leichter, den Lohn einzuklagen, da der 1 Euro Job bereits amtlich als sozialversicherungspflichtige Arbeit eingestuft ist.
3. Wenn diese Anträge bei Missbrauch von 1 – Euro - Jobs öfter gestellte werden, werden die 1 - Euro-Ausbeuter abgeschreckt - denn der betroffene Arbeitgeber hat einige Kontrollen durch diesen Antrag am Hals !!!
Ich bin schon lange arbeitslos (nicht aus Einstellung)
und bin vor 4 Monaten von Eutin/Ostolstein (meine Heimat) nach Unterfranken gezogen.
mit einer der Gründe ist das die Arbeitsmarktsituation nur im Osten noch schlimmer ist !
nun habe ich vor ein paar Tagen einen Arbeitsvorschlag von der ARGE erhalten.
Dort steht: 38 Stunden pro Woche/Vollzeit, Hilfsarbeiter ohne Tätigkeitsangabe.
Arbeitgeber afz (Arbeitsförderungszentrum) !
Dort habe ich mich eingefunden zu einem persönlichem Gespräch.
der Mitarbeiter befragte mich nach meinen Fähigkeiten und erzählte mir erst auf Nachfrage
das es sich um einen 1 Euro Job handele und er mich auf die Warteliste setzt !
4 Tage später bekam ich dann 3 Angebote von ihm zugeschickt.
Mit schon festgelegten Terminen, wovon das erste schon besetzt war.
Beim 2.Termin hat die Personalchefin eines Luxus Hotels mit Tiefgarage und hauseigenem Zoo (Altenheim) mir die Tätigkeit erklärt.
Laubharken, Tierpflege, Gartenarbeiten allgemein.
natürlich alles auf dem Privatgrund.
Ich habe eine kurze Führung mitgemacht.
am Schluß des Gesprächs fragte sie mich ob ich mir diese Tätigkeit vorstellen könne !
Kann ich nein sagen ?
Natürlich nicht !
Die folge war das das afz eigenmächtig ohne mich zu fragen den 3.Termin absagte.
Das wäre aber das Haus gewesen was mich selbst interessiert hätte !
Da ich in solch einer ähnlichen Einrichtung meinen Zivildienst absolviert habe.
Das die Leute das so machen ohne mich zu fragen ist eigentlich der punkt bei dem ich jetzt bockig werde !
Wer bin ich eigentlich ?
Niemand ?
Das war der Anlass warum ich seit 2 Tagen im Internet recherchiere über die Rechtslage zum 1 Euro Job !
Ich habe inzwischen ne ganze menge dazu herausgefunden !
1. Ich habe bis heute keinen Zuweisungsbescheid,
sondern nur die bitte des afz dort zu beginnen !
Und zwar am 04.10.2006 8 Uhr.
Auch eine ordnungsgemäße Rechtsfolgenbelehrung fehlt.
Das afz schreibt das ein unentschuldigtes fernbleiben Leistungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Fragen zu 1.: Dieses einfache Schreiben des afz ist kein Zuweisungsbescheid der ARGE !
Stellt es trotzdem einen Verwaltungsakt dar (Ich meine nicht) ?
Habe ich ein Recht auf einen Zuweisungsbescheid ?
Denn nur dann kann ich Widerspruch führen !
Ist der eine Satz des afz eine ausreichende Rechtsfolgenbelehrung ?
Muss ich dem Folge leisten ?
2. Infolge einiger gerichtlicher Vergleiche hat sich der Vizepräsident des Hamburger Sozialgerichts dahingehend geäußert (Pressemitteilung),
das
Zitat - die Zuweisung v. Langzeitarbeitslosen in 1 € Jobs ohne individuell passendes Eingliederungskonzept rechtswidrig ist.
Bemerkung: Mir ist von einem solchen Konzept zu meiner Person nichts bekannt !
3. Das Tätigkeitfeld dieser "Arbeit" ist ganz sicher nicht zusätzlich bzw. im öffentl. Interesse !
Frage zu 3. Oder was sagt ihr dazu ?
4. Ist offen ob der Betriebsrat dieses Super Luxus Altenheims der Verwendung von 1 € Kräften zugestimmt hat !
5. Landessozialgericht Hamburg Beschluss vom 11.07.2005 (S 54 AS 405/05 ER) : Keine Sanktion bei Ablehnung einer Arbeitsgelegenheit, wenn das Arbeitsangebot nicht hinsichtlich Art der Tätigkeit, zeitlichen Umfangs und zeitlicher Verteilung hinreichend bestimmt war.
Was hier nicht der Fall ist.
6. Desweiteren habe ich gelesen (weiß leider nicht mehr wo), das die ArGe erst Weiterbildungs- bzw. Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen eines Eingliederungskonzeptes ausgeschöpft haben muss bevor sie Arbeitssuchenden Hilfebedürftigen einen 1 € Job anbietet !
Frage zu 6.
Ist das richtig ?
Was sagt ihr dazu ?
Ich würde mich über möglichst Qualifizierte Meinungen zu meinen Fragen freuen !
Wenn ich die Gesamtsituation in Bezug auf die 1€ Jobs so sehe, stinkt es mir ! Ich seh das gar nicht ein mich auf diese Art und Weise vera...en zu lassen !!!
Wenn mit mir ein Eingliederungskonzept beraten wurde und Bildungsmaßnahmen ausgeschöpft wurden, bin ich bereit im Rahmen der Gesetze und Bestimmungen einen 1 € Job anzunehmen !
Wenn jemand Fragen an mich hat, bin ich auch gern im Rahmen meiner Fähigkeiten behilflich !
Kontakt entweder per PN oder der von mir in meinem Profil angezeigten E-mail-Adresse !
Bis demnächst euer Andy.
P.S.
Im falle von Missbrauch von 1 Euro Kräften seitens des Arbeitgebers, ist es desweiteren möglich einen Antrag auf Anerkennung von Beschäftigungszeiten als Anwartschaftszeiten f.Rente und Arbeitslosengeld zu stellen.
Effekt:
1. Wenn der Antrag erfolgreich ist, verbessern sich spätere Ansprüche auf Rente oder Arbeitslosengeld.
2. Wenn der Antrag erfolgreich ist, ist es anschließend leichter, den Lohn einzuklagen, da der 1 Euro Job bereits amtlich als sozialversicherungspflichtige Arbeit eingestuft ist.
3. Wenn diese Anträge bei Missbrauch von 1 – Euro - Jobs öfter gestellte werden, werden die 1 - Euro-Ausbeuter abgeschreckt - denn der betroffene Arbeitgeber hat einige Kontrollen durch diesen Antrag am Hals !!!
Zuletzt geändert von halleluhjah am 05.10.2006 17:45, insgesamt 1-mal geändert.
Hallo Ralf,
habe meine schwester gefragt ob Sie eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben hat. Dies hat Sie bejat.
Meine schwester weigert sich ja nicht, die Maßnahme zu machen.
Daher dürfte die ArGE eigentlich nicht kürzen.
Dies könnte ich in meinem Antwortbrief als Argument mit aufnehmen.
Außerdem ist es meines erachtens die dreifachbelastung unzumutbar (schon aus Zeitlichen Gründen) für eine alleinerziehende Mutter die Kinderbetreuung (das Kind ist 4 Jahre alt, muß in den Kindergarten gebracht werden zwischen 8 Uhr und 10 Uhr ,Mittags von 12 Uhr bis 14 Uhr hat der Kindergarten zu und Sie muß sich um das Kind kümmern ,essen Kochen ...und Mittags um 16.30 wieder abgeholt werde),
Ihr Nebenjob (ist vormittags) während das Kind im Kindergarten ist von 9 Uhr bis 12.00 Uhr
und einen 1 Euro Job gleichzeitig zu machen.
Und der 1 Euro Job muß doch zumutbar sein.
Außerdem hat der Nebenjob vorrang vor einem 1 Euro Job, auch wenn der Sachbearbeiter meinte ob Sie nicht den Nebenjob für den 1 Euro Job aufgeben will, was anfürsich eine Frechheit ist (begründung Siehe oben Stichworte , unwirtschaftlich, Verschwendung von Steuergeldern ,dient nicht der Integration...) und wohl nur seiner Statistik hilft die so einen Arbeitslosen weniger hat , ein 1 Euro Jobler gilt ja nicht als Arbeitslos in der Statistik.
Mich würde es nicht wundern wenn der Berater auch noch Prämien dafür kassiert dass er einen 1 Euro Job vermittelt hat unabhängig davon ob das Sinnvoll ist.
Das Argument der zumutbarkeit werde ich auch in mein Antwortschreiben an die ArGe mit aufnehmen.
Ich weiß nur noch nicht wie ich am besten formulieren soll dass Sie zum zweiten Jobangebot nicht gegangen ist weil Sie dass erste abwarten wollte.
könnten die deswegen vielleicht kürzen?
Ich habe in einem anderen Forum die gleiche Fragen gestellt.
link siehe unten
http://www.beamte4u.de/forum/viewtopic.php?p=56031
dort wird mir geraten einen Beratungsschein vom Amtsgericht zu holen und zu einem Rechtsanwalt zu gehen, da auch geringfügike Tätigkeit vorrang vor dem 1 Euro Job hat.
Werde diese Möglichkeit meiner Schwester vorschlagen.
Ich denke dass das der beste weg wäre, ein Profi (Rechtsanwalt für Sozialrecht) ist sicherlich Hilfreich.
Ich würde also ein Antwortschreiben an die ArGE verfassen und es dann von einem Rechtsanwalt für Sozialrecht prüfen lassen, bevor ich es der ArGe zusende.
Diese Vorgehensweise scheint mir am Sinnvollsten.
In dem von dir Zitierten Gesetz heißt es dass im 1. schritt 30 Prozent von der Regelleistung gekürzt werden.
Verstehe ich dass Richtig dass Ihr im Höchstfall Ihre Regelleistung (345 Euro) um ca 115 Euro gekürzt weden dürft.
Die Regelleistung für Ihr Kind und Kosten für Unterkunft dürfen als nicht geküzt werden?
Wie lange dauert dann die Kürzung?
Danke für deine Mühe
Gruß
Heinz
habe meine schwester gefragt ob Sie eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben hat. Dies hat Sie bejat.
Meine schwester weigert sich ja nicht, die Maßnahme zu machen.
Daher dürfte die ArGE eigentlich nicht kürzen.
Dies könnte ich in meinem Antwortbrief als Argument mit aufnehmen.
Außerdem ist es meines erachtens die dreifachbelastung unzumutbar (schon aus Zeitlichen Gründen) für eine alleinerziehende Mutter die Kinderbetreuung (das Kind ist 4 Jahre alt, muß in den Kindergarten gebracht werden zwischen 8 Uhr und 10 Uhr ,Mittags von 12 Uhr bis 14 Uhr hat der Kindergarten zu und Sie muß sich um das Kind kümmern ,essen Kochen ...und Mittags um 16.30 wieder abgeholt werde),
Ihr Nebenjob (ist vormittags) während das Kind im Kindergarten ist von 9 Uhr bis 12.00 Uhr
und einen 1 Euro Job gleichzeitig zu machen.
Und der 1 Euro Job muß doch zumutbar sein.
Außerdem hat der Nebenjob vorrang vor einem 1 Euro Job, auch wenn der Sachbearbeiter meinte ob Sie nicht den Nebenjob für den 1 Euro Job aufgeben will, was anfürsich eine Frechheit ist (begründung Siehe oben Stichworte , unwirtschaftlich, Verschwendung von Steuergeldern ,dient nicht der Integration...) und wohl nur seiner Statistik hilft die so einen Arbeitslosen weniger hat , ein 1 Euro Jobler gilt ja nicht als Arbeitslos in der Statistik.
Mich würde es nicht wundern wenn der Berater auch noch Prämien dafür kassiert dass er einen 1 Euro Job vermittelt hat unabhängig davon ob das Sinnvoll ist.
Das Argument der zumutbarkeit werde ich auch in mein Antwortschreiben an die ArGe mit aufnehmen.
Ich weiß nur noch nicht wie ich am besten formulieren soll dass Sie zum zweiten Jobangebot nicht gegangen ist weil Sie dass erste abwarten wollte.
könnten die deswegen vielleicht kürzen?
Ich habe in einem anderen Forum die gleiche Fragen gestellt.
link siehe unten
http://www.beamte4u.de/forum/viewtopic.php?p=56031
dort wird mir geraten einen Beratungsschein vom Amtsgericht zu holen und zu einem Rechtsanwalt zu gehen, da auch geringfügike Tätigkeit vorrang vor dem 1 Euro Job hat.
Werde diese Möglichkeit meiner Schwester vorschlagen.
Ich denke dass das der beste weg wäre, ein Profi (Rechtsanwalt für Sozialrecht) ist sicherlich Hilfreich.
Ich würde also ein Antwortschreiben an die ArGE verfassen und es dann von einem Rechtsanwalt für Sozialrecht prüfen lassen, bevor ich es der ArGe zusende.
Diese Vorgehensweise scheint mir am Sinnvollsten.
In dem von dir Zitierten Gesetz heißt es dass im 1. schritt 30 Prozent von der Regelleistung gekürzt werden.
Verstehe ich dass Richtig dass Ihr im Höchstfall Ihre Regelleistung (345 Euro) um ca 115 Euro gekürzt weden dürft.
Die Regelleistung für Ihr Kind und Kosten für Unterkunft dürfen als nicht geküzt werden?
Wie lange dauert dann die Kürzung?
Danke für deine Mühe
Gruß
Heinz
-
- Beiträge: 18
- Registriert: 03.10.2006 20:59
Anwaltssuche
Hallo,
oberwichtig ist das Du Dir einen Fachanwalt im Sozialrecht suchst !!!
Und nicht irgendeinen der gerade in der Nähe ist oder im Bekanntenkreis empfohlen wurde !!!
Auch wenn er nicht um die Ecke ist.
Denn sonst hast Du schon verloren !
Die Bundesanwaltskammer Berlin gibt Dir die Nummer der Regionalen Anwaltskammer Deines Bereiches.
Und dort nennen sie Dir Anwaäte zum Fachbereich !
lg Andy
oberwichtig ist das Du Dir einen Fachanwalt im Sozialrecht suchst !!!
Und nicht irgendeinen der gerade in der Nähe ist oder im Bekanntenkreis empfohlen wurde !!!
Auch wenn er nicht um die Ecke ist.
Denn sonst hast Du schon verloren !
Die Bundesanwaltskammer Berlin gibt Dir die Nummer der Regionalen Anwaltskammer Deines Bereiches.
Und dort nennen sie Dir Anwaäte zum Fachbereich !
lg Andy
-
- Beiträge: 18
- Registriert: 03.10.2006 20:59
Hallo ? Ist da jemand ?
Ich bin überwältigt von dem Andrang
Hat zu meinen Fragen irgendjemand eine Antwort oder ne Meinung ?
Wäre echt super
Gruß
Andy

Hat zu meinen Fragen irgendjemand eine Antwort oder ne Meinung ?
Wäre echt super

Gruß
Andy
Moin
Kann mal jemand sagen wo das gesetzlich geregelt ist das man wenn man einen 400 Euro Job ausübt nicht noch einen 1 Euro Job machen MUSS ?
Das Amt möchte einer Bekannten von mir ( Sie übt derzeit einen 1 Euro Job aus ) dazu drängen den 1 Euro Job auch weiterhin auszuüben obwohl Sie nun einen 400 Euro Job gefunden hat.
Das würde zwar theoretisch gehen aber wann soll Sie denn noch Ihrer Verpflichtung nachkommen eine Arbeitsstelle zu finden ?
1 Euro Job = 6 h / Tag
400 Euro Job 3 h / Tag
Bangbuex
Kann mal jemand sagen wo das gesetzlich geregelt ist das man wenn man einen 400 Euro Job ausübt nicht noch einen 1 Euro Job machen MUSS ?
Das Amt möchte einer Bekannten von mir ( Sie übt derzeit einen 1 Euro Job aus ) dazu drängen den 1 Euro Job auch weiterhin auszuüben obwohl Sie nun einen 400 Euro Job gefunden hat.
Das würde zwar theoretisch gehen aber wann soll Sie denn noch Ihrer Verpflichtung nachkommen eine Arbeitsstelle zu finden ?
1 Euro Job = 6 h / Tag
400 Euro Job 3 h / Tag
Bangbuex
Stehen tut das niergend wo, aber man kan ja nicht schlechter stehen als zu vor, das muss Du denn klar machen !
Ps: Meine Frau Arbeitet 40 std die Woche und sucht sich auch eine neue Stelle, also das sollte man bzw Frau wohl schaffen !
Ps: Meine Frau Arbeitet 40 std die Woche und sucht sich auch eine neue Stelle, also das sollte man bzw Frau wohl schaffen !
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

[quote="DjTermi"]Stehen tut das niergend wo, aber man kann ja nicht schlechter stehen als zu vor, das muss Du denn klar machen !
hm...
Ok und wo steht das geschrieben das man nicht schlechter da stehen darf als zuvor ? Ich brauche einen § bzw. einen Gesetzestext den ich dann angeben kann.
Den Kollegen vom Amt kann man meiner Meinung nach nur mit den eigenen Waffen schlagen.
Danke, Bangbuex
hm...
Ok und wo steht das geschrieben das man nicht schlechter da stehen darf als zuvor ? Ich brauche einen § bzw. einen Gesetzestext den ich dann angeben kann.
Den Kollegen vom Amt kann man meiner Meinung nach nur mit den eigenen Waffen schlagen.
Danke, Bangbuex