MUSS man den Antrag abgeben ??

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Mico
Beiträge: 8
Registriert: 14.02.2006 14:53

MUSS man den Antrag abgeben ??

Beitrag von Mico »

Hallöchen!

War gerade bei der ARGE und habe meine Eingliederungsvereinbarung unterschieden. Danach war ich in der Leistungsstelle und wollte meinen Antrag abgeben, der Typ meinte nur, das ich ja unter 25 bin und somit zu meinen Eltern zurückziehen muss (wohne momentan mit meinem Freund zusammen). Wenn ich meinen Freund aber mit angebe, bekomme ich 100% nichts und die Wohnung können wir so auch nicht halten.

Muss man den Antrag abgeben?? Weil ich brauch es ja nicht umbedingt schwarz auf weiß, das ich hier raus muss und zu meinen Eltern zurückziehen muss. :cry: :cry:

Mir wurde beim Unterschreiben der Eingliederungsvereinbarung gesagt, das ich mit Sanktionen zu rechnen habe, falls ich nicht erscheine etc. Aber was kann mir blühen, wenn ich doch sowieso nichts bekomme.

Bin ich also verpflichtet diesen Antrag abzugeben??

Vielen Dank im vorraus.

Mit freundlichen Grüßen
Mico
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Mico
Es kann Dich keiner zwingen wieder bei den Eltern einzuziehen.
Da ihr beide im Mietvertrag steht werdet ihr als eheähnliche Gemeinschaft angesehen und das Einkommen des Freundes wird angerechnet. Also hast Du kein Alg2 Anspruch.
Wenn Du aber ausbildungssuchend gemeldet bleibst hast Du Anspruch auf Kindergeld bis zum 23. Lebensjahr. Bist Du nur als arbeitssuchend registriert entfällt das.
Mit Sanktionen war sicher gemeint, das es dann kein Kindergeld mehr gibt.
Gruß
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Mico
Beiträge: 8
Registriert: 14.02.2006 14:53

Muss ich den Antrag abgeben ?

Beitrag von Mico »

Hallo Melinde,

vielen Dank für die Antwort.

Ich bin/war NICHT ausbildungssuchend gemeldet und habe somit auch kein Kindergeld bezogen. Ich war ganz normal arbeitslos gemeldet!

Was mir noch eingefallen ist, wie ist es mit der Kranken- und Rentenversicherung wenn ich den Antrag nicht abgebe, muss ich mich dann selber versichern??

Viele Grüße
Mico
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Mico
Krankenversicherung musst Du dann als freiwillig weiterversichert selber bezahlen.
Gruß
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