Krankenversicherung bei ehähnlicher Gemeinschaft

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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nic_2903
Beiträge: 37
Registriert: 28.09.2006 15:44

Krankenversicherung bei ehähnlicher Gemeinschaft

Beitrag von nic_2903 »

Hallo zusammen,

habe da mal eine Frage und hoffe, es kann mir vielleicht jemand helfen.
Ich beziehe z. Zt. Hartz4 und habe einen 400- Euro- Job, der mir natürlich angerechnet wird.
Ich bin alleinerziehend und möchte gerne in nächster Zeit mit meinem Freund zusammenziehen.
Der Anspruch auf Leistung fällt natürlich dadurch weg.
Aber was ist dann mit der Krankenversicherung? Mit dem 400 Euro Job bin ich ja nicht voll versichert und die Krankenkasse meines Freundes versichert uns auch nicht mit, da man dazu mindestens 10 Monate in einer Hausgemeinschaft gelebt haben muss. (Laut Auskunft der Krankenkasse)
Gibt es eine Möglichkeit, das das Amt uns weiter versichert, solange ich keine Vollzeitstelle gefunden habe?
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo nic_2903
Hätte da auch mal eine Frage an Dich.
Mit der Krankenversicherung und 10 monatiger Haushaltsgemeinschaft hat das die Krankenkasse echt so gesagt?
Bislang ging Familienversicherung nur bei verheirateten und nicht bei sonstigen Beziehungen. Wäre gut wenn sich da was geändert hätte denn es fallen immer mehr Menschen aus der Krankenversicherung die keine Beiträge zur freiwilligen weiterversicherung aufbringen können.
Verräts Du uns welche Krankenkasse das ist?
Dann könnte man die anderen betroffenen weiterempfehlen.
Gruß
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Andy2006
Beiträge: 17
Registriert: 28.09.2006 13:22

Beitrag von Andy2006 »

Hy,

ich hatte das Problem auch vor ein paar Monaten, mein Freund mit dem ich zusammenlebe hat endlich einen Job bekommen und dann kam die Frage wer versichert mich???? Bei der Krankenkasse meines Freundes angerufen geht nicht weil wir nicht verheiratet sind, beim Amt nachgefragt geht auch nicht. Meine Krankenkasse hat mir dann gesagt ich müsse die Mindestbeiträge selbst bezahlen sind ca. 160 Euro (von Krankenkasse zu Krankenkasse verschieden). Dann hätten wir aber monatlich weniger als zuvor. Na ja mein Freund ist dann zum Amt gegangen hat das geschildert das mich keiner versichern will und siehe da es hat geklappt. Man darf nur nicht über 1200 Euro netto verdienen wenn man in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt. Wenn noch Kinder dabei sind waren das glaube ich 1500 Euro netto. Wir haben letztendlich noch 150 Euro vom Amt dazubekommen. Ich hoffe ich konnte weiter helfen.

Gruß
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Andy2006
Danke für die genauere Erläuterung, das wird uns weiterhelfen.
Gruß
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nic_2903
Beiträge: 37
Registriert: 28.09.2006 15:44

Beitrag von nic_2903 »

Hallo,
bin leider erst heute wieder an den PC gekommen um zu antworten.
Also, ich war heute morgen noch mal bei der Krankenkasse und habe diesmal wohl mit jemandem geredet, der etwas mehr Ahnung hat.
Die Krankenkasse meines Freundes wird mich nur versichern, wenn wir auch verheiratet sind. Soviel war mir ja auch einleuchtend, da ich mich sowieso über die Aussage des letzten Sachbeartbeiters von wegen 10 Monaten gewundert habe.
Als unehelicher Partner kann man nur über der Partner versichert werden, wenn man in einer eingetragenen (gleichgeschlechlichen) Lebensgemeinschaft lebt.
Na ja, damit kann ich nicht dienen. Somit bleibt uns wohl nichts anderes übrig, als auf das Zusammenziehen zu verzichten, oder zu heiraten.
Viele Grüße
Nic_2903
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo nic_2903
Danke für Deine Rückmeldung, in unserem Fall geht es auch nur so.
Leider hat man als eheähnliche Gemeinschaft nur die vergleichbaren Pflichten wie in einer Ehe, nicht aber die Vorteile die sowas bringt.
Gruß
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