hallo ihr lieben,
habe mich mal nun durch das forum gewühlt und jedoch leider für meinen bestimmten fall nichts passendes gefunden.
nun möchte ich EUCH bitten mir eventuell mit eurem wissen weiterzuhelfen.
in kurzform.ich bin 22 jahre alt aus berlin,
habe nach meinem realschulabschluss mit 16 immer gearbeitet,
mich weitergebildet und zeit im ausland verbracht.
seid rund einem jahr beziehe ich harz4.
bzw ist es am 30.juli ausgelaufen.
nun ist es ja so das meine mutter den antrag stellen musste
weil ich noch unter 25 bin und noch im elterlichem haushalt lebe.
in der wohnung leben meine mutter (erwerbstätig),
mein vater(frührenter),mein 28järiger bruder (harz4 empfänger),
mein 17 jähriger bruder (schüler) sowohl ich.
nach ewigem hin und her habe nun meine ablehnung bekommen.
weil die BG zuviel bzw ausreichend geld hätte.
meine eltern können mich allerdings finanziell wirklich nicht unterstützen.
da sie hohe schulden etc haben.
nun war ich gestern bei meiner anwältin um sie
bzgl. eines auszuges um rat zu fragen.
selbst sie die für arbeitslosenrecht spezialisiert ist konnte mir keine wirkliche hilfe leisten.
wäre es möglich mich bei meinem freund anzumelden
(erwerbstätig ca.1100€mtl.,ein unterhaltspflichtiges kind)
da ich ja eh keine leistung beziehe?
einmal lese ich hier im forum das dies nun seit
der gesetzesänderung nicht mehr geht,das anderemal wird geschrieben das es doch im grundgesetzt verankert sein???
nun ja, wie wäre jedoch dann der fall wenn ich in
2,3 monaten wieder bei ihm ausziehe
aber auch nicht wieder in die wohnung meiner eltern ziehen kann weil zb das zimmer untervermietet ist.
müssten dann meine eltern finanziell weiterhin für mich sorgen
(miete etc.)wenn ich dann eine eigene wohnung beziehen würde oder würde dann das amt aufkommen?
meine anwältin meine das ich an die arge ein brief aufsetzen sollte
das ich nun einen geringfügigen job habe
(habe wirklich einen 400€ job)und von meinen eltern
zu meinem freund ziehe.mit der frage ob die arge etwas dagegen hätte.der arge eine frist von 14 tagen zu geben auf mein schreiben
zu antworten(sie meinte damit ich etwas in den händen hätte und das die wahrscheinlich eh nicht vor überlastung antworten würden)
und dann einfach umzuziehen.
sie ist sich jedoch nicht sicher ob ich wenn ich bei
meinen freund wieder ausziehe in eine eigene wohnung
anspruch aus harz 4 habe.
meine frist für den wiederspruch läuft bald ab
und ich weiss nicht was ich machen soll.
wiederspruch einlegen oder das sein lassen und
einfach ausziehen mit der ungewissheit was kommt wenn ich mir in 2,3 monaten eine eigene wohnung nehme?bitte helft mir.
ich "erwachsene und voll geschäftsfähige person" kann doch nicht von meinen eltern verlangen das sie mich komplett unterstützen
vielen dank für jeden tipp von euch.
maike
u25 selbst meine anwältin weiss nicht weiter
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