Bescheid-Kostenübernahem der Miete

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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nadja
Beiträge: 17
Registriert: 11.07.2006 09:34

Bescheid-Kostenübernahem der Miete

Beitrag von nadja »

Hallöchen

Vor kurzem habe ich einen antrag gestellt für die Kostenübernahme der Miete für eine neue wohnung.

2 zimmerwohnung (49qm für 2Personen)
Gesamtmiete 300€ , in der Gesamtmiete sind folgende Beiträge enthalten:


insgesamt 55€:
.Kosten für kabelanschluss /sat-anlage
.wasserzins und Entwässerungsgebühren
.Kaminfegergebühren
jetzt hieß es dass sie mir nur 245€ Kaltmiete übernehmen (für einen 2 personenhaushalt 5€ pro qm)

den Rest von 55€ wird mir von meiner regelleistung abgezogen.



Kann das wirklich so stimmen???warum werden sie mir nicht die 55€ übernehmen, das gehört doch zu den betrieskosten bzw nebenkosten???
es heist ja hier Gesamtmiete 300€, wenn ich dann 55€ abziehe komm ich ja auf 245€ kaltmiete -oder??!

bitte kann mir hier jemand weiterhelfen, ich kenn mich in diesn dingen nicht aus, denn es wwäre meine erste eigene Wohnung

hoffe auf baldmöglichste antwort

bis dann

LG nadja
Azze
Beiträge: 423
Registriert: 29.03.2006 15:44

Beitrag von Azze »

Schau mal hier nach :

http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin ... range=0,30

Dort steht sicher welche Regelungen bei dir gelten. Also wieviel der qm kosten darf.

Berechnet wird aber normal immer die Warmmiete. Also Kaltmiete plus Nebenkosten geteilt durch qm gleich € pro qm. Die Heizungskosten werden nicht mit eingerechnet, die werden extra gezahlt aber nur bis zu einem angemessenen Betrag.

Wenn bei euch nur 5€ pro qm angemessen sind , liegt diese Wohnung eben 55€ über dem Satz.
Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!
nadja
Beiträge: 17
Registriert: 11.07.2006 09:34

Beitrag von nadja »

guten morgen!!

Aber was ist mit den 55€
Kosten für kabelanschluss /sat-anlage
.wasserzins und Entwässerungsgebühren
.Kaminfegergebühren

zählen die niccht zu den Nebenkosten???

LG
Azze
Beiträge: 423
Registriert: 29.03.2006 15:44

Beitrag von Azze »

Hast du mal unter dem Link von mir oben nachgeschaut wieviel bei euch in der Stadt der qm inkl. Nebenkosten kosten darf ?
Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!
nadja
Beiträge: 17
Registriert: 11.07.2006 09:34

Beitrag von nadja »

Ja ich hab aber leider ist mein ort nicht dabei, es ist ja cuh ne kleinstadt :(
Azze
Beiträge: 423
Registriert: 29.03.2006 15:44

Beitrag von Azze »

Dann ruf mal bei deiner ARGE an und frag nach wie hoch bei euch der qm Preis liegen darf , aber inklusive der Nebenkosten.

Diesen Betrag dann einfach mal 49qm rechen , dann weißt du wieviel diese Wohnung maximal kosten darf. Sollte die Wohnung teurer sein musst du das leider aus deinem Regelsatz bezahlen. Ein paar Euro mehr werden aus Kulanz schonmal übernommen , bei 55€ aber eher nicht. Meine ARGE hätte mir gesagt die Wohnung ist zu teuer suchen sie sich eine andere.
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