Hallöchen
Vor kurzem habe ich einen antrag gestellt für die Kostenübernahme der Miete für eine neue wohnung.
2 zimmerwohnung (49qm für 2Personen)
Gesamtmiete 300€ , in der Gesamtmiete sind folgende Beiträge enthalten:
insgesamt 55€:
.Kosten für kabelanschluss /sat-anlage
.wasserzins und Entwässerungsgebühren
.Kaminfegergebührenjetzt hieß es dass sie mir nur 245€ Kaltmiete übernehmen (für einen 2 personenhaushalt 5€ pro qm)
den Rest von 55€ wird mir von meiner regelleistung abgezogen.
Kann das wirklich so stimmen???warum werden sie mir nicht die 55€ übernehmen, das gehört doch zu den betrieskosten bzw nebenkosten???
es heist ja hier Gesamtmiete 300€, wenn ich dann 55€ abziehe komm ich ja auf 245€ kaltmiete -oder??!
bitte kann mir hier jemand weiterhelfen, ich kenn mich in diesn dingen nicht aus, denn es wwäre meine erste eigene Wohnung
hoffe auf baldmöglichste antwort
bis dann
LG nadja
Bescheid-Kostenübernahem der Miete
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Schau mal hier nach :
http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin ... range=0,30
Dort steht sicher welche Regelungen bei dir gelten. Also wieviel der qm kosten darf.
Berechnet wird aber normal immer die Warmmiete. Also Kaltmiete plus Nebenkosten geteilt durch qm gleich € pro qm. Die Heizungskosten werden nicht mit eingerechnet, die werden extra gezahlt aber nur bis zu einem angemessenen Betrag.
Wenn bei euch nur 5€ pro qm angemessen sind , liegt diese Wohnung eben 55€ über dem Satz.
http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin ... range=0,30
Dort steht sicher welche Regelungen bei dir gelten. Also wieviel der qm kosten darf.
Berechnet wird aber normal immer die Warmmiete. Also Kaltmiete plus Nebenkosten geteilt durch qm gleich € pro qm. Die Heizungskosten werden nicht mit eingerechnet, die werden extra gezahlt aber nur bis zu einem angemessenen Betrag.
Wenn bei euch nur 5€ pro qm angemessen sind , liegt diese Wohnung eben 55€ über dem Satz.
Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!
Hast du mal unter dem Link von mir oben nachgeschaut wieviel bei euch in der Stadt der qm inkl. Nebenkosten kosten darf ?
Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!
Dann ruf mal bei deiner ARGE an und frag nach wie hoch bei euch der qm Preis liegen darf , aber inklusive der Nebenkosten.
Diesen Betrag dann einfach mal 49qm rechen , dann weißt du wieviel diese Wohnung maximal kosten darf. Sollte die Wohnung teurer sein musst du das leider aus deinem Regelsatz bezahlen. Ein paar Euro mehr werden aus Kulanz schonmal übernommen , bei 55€ aber eher nicht. Meine ARGE hätte mir gesagt die Wohnung ist zu teuer suchen sie sich eine andere.
Diesen Betrag dann einfach mal 49qm rechen , dann weißt du wieviel diese Wohnung maximal kosten darf. Sollte die Wohnung teurer sein musst du das leider aus deinem Regelsatz bezahlen. Ein paar Euro mehr werden aus Kulanz schonmal übernommen , bei 55€ aber eher nicht. Meine ARGE hätte mir gesagt die Wohnung ist zu teuer suchen sie sich eine andere.
Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!