Krankenhaus

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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loveboy85
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Krankenhaus

Beitrag von loveboy85 »

Hallo leutz,

War vor Kurzen 14 Tage im Krankenhaus muss knap 140 € bezahlen für denn Krankenhaus Besuch!
und nun bekomme ich vom Job Center eine Nachzahlung für die 14 Tage
mit der begründung ich wäre dort verpflegt worden! Aber wer zahlt jetzt die 140€ hohe Krankenhaus Rechnung
Was soll ich da machen ? :?: :D
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D_C
Beiträge: 543
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Beitrag von D_C »

Ich zitier mal Ralf
Ralf Hagelstein hat geschrieben:
Keine Alg-II-Kürzung bei vorüber gehender Krankenhausbehandlung

Detmold (ddp.djn).
Empfänger von Arbeitslosengeld II haben auch bei einem vorüber gehenden Krankenhausaufenthalt Anspruch auf volle Auszahlung ihres Leistungsanspruchs.

Im Gegensatz zum Ende 2004 ausgelaufenen Bundessozialhilfegesetz sehe das Sozialgesetzbuch II keine Kürzung der Regelleistung bei Krankenhausaufenthalten vor, wie das Sozialgericht Detmold in einem Eilverfahren entschied (Beschluss vom 10. Januar 2006, AZ: S 9 AS 237105 ER).

Aus Paragraf 7 Abs. 4 SGB II ergebe sich, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld II nur bei Personen entfalle, die länger
als sechs Monate in einer stationären Einrichtung untergebracht seien oder Rente wegen Alters erhielten.
Daraus folge im Umkehrschluss, dass bei einer stationären Aufnahme von weniger als sechs Monaten Leistungseinschränkungen nicht zulässig seien. Der Antrag des Arbeitslosen auf eine einstweilige Anordnung durch das Gericht sei im entschiedenen Fall angemessen gewesen, da die geplante Kürzung der Regelleistung auf 89,70 Euro schwer wiegende Nachteile für den Antragsteller gebracht hätte, die in einem ordentlichen Klageverfahren nicht mehr zu beseitigen gewesen wären, betonten die Richter.
Quelle: yahoo
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Gruß
DC
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