Hallo,
ich habe folgende Frage: Zur Zeit bin ich als Bürokauffrau in Vollzeit beschäftigt. Mein Vertrag ist unbefristet. Aufgrund der schlechten Arbeitsbedingungen (ständige Überstunden ohne Lohn- oder Freizeitausgleich usw.) bin ich schon seit einiger Zeit auf der Suche nach einer anderen Betätigung. Hab mich schon bei Zeitarbeitsfirmen beworben, das Ergebnis war gleich null da ich eine Kündigungsfrist einhalten müsste und die nicht so lange im voraus planen können. An "normale" Vollzeitbeschäftigung zu kommen ist ebenfalls fast aussichtslos. Jedoch werden hier in der Umgebung sehr viele Teilzeitstellen angeboten. Meine Frage ist ob ich bei Kündigung meiner jetzigen unbefristeten Vollzeitstelle und Aufnahme einer Tätigkeit in Teilzeit mit einer Sperrung des ALG2 rechnen müsste oder ob ich dies weiterhin in dann höherer Form erhalten würde. Ich beziehe auch jetzt ergänzend ALG 2 da mein Nettoverdienst zu gering ist. Kennt sich da jemand aus? Ich will wirklich ganz dringend aus meinem jetzigen Job raus.
weiterhin ALG2 trotz Kündigung?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Zaubersternchen,
bei einer Kündigung von dir musst du mit einer Sperre rechnen. Überstunden interessieren da keinen.
Aber du könntest ja durchaus mal anfangen, dir das nicht mehr gefallen zu lassen, wie du im Moment anscheinend ausgebeutet wirst. Überstunden müssen regelhaft durch Freizeit ausgeglichen werden, steht irgendwas zum Thema Überstunden im Arbeitsvertrag? Wenn ja, was genau?
Wenn Du dazu mal genauere Angaben machst, kann man das besser einschätzen, was möglich ist. Und arbeitsrechtlich ist oft ne Menge möglich, behaupte ich mal nach 8 Jahren Betriebsratsarbeit.
bei einer Kündigung von dir musst du mit einer Sperre rechnen. Überstunden interessieren da keinen.
Aber du könntest ja durchaus mal anfangen, dir das nicht mehr gefallen zu lassen, wie du im Moment anscheinend ausgebeutet wirst. Überstunden müssen regelhaft durch Freizeit ausgeglichen werden, steht irgendwas zum Thema Überstunden im Arbeitsvertrag? Wenn ja, was genau?
Wenn Du dazu mal genauere Angaben machst, kann man das besser einschätzen, was möglich ist. Und arbeitsrechtlich ist oft ne Menge möglich, behaupte ich mal nach 8 Jahren Betriebsratsarbeit.
Moin
Es gibt immer Mittel und Wege !
... und das Arbeitszeitgesetz - einfach mal lesen und im Zweifelsfall eine Anzeige wegen Verstoßes machen.
Kündigen und dem Amt die Anzeige mitteilen.
( Es gibt je nach Branche verschiedene Gesetze die zwingend einzuhalten sind und deren Verstoß strafrechtlich verfolgt werden kann. )
Und siehe da - Hartz4 läuft wieder ...
Bangbuex
Es gibt immer Mittel und Wege !
... und das Arbeitszeitgesetz - einfach mal lesen und im Zweifelsfall eine Anzeige wegen Verstoßes machen.
Kündigen und dem Amt die Anzeige mitteilen.
( Es gibt je nach Branche verschiedene Gesetze die zwingend einzuhalten sind und deren Verstoß strafrechtlich verfolgt werden kann. )
Und siehe da - Hartz4 läuft wieder ...

Bangbuex
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- Registriert: 27.07.2006 09:01
Hallo noch mal,
in meinem Arbeitsvertrag steht folgendes: "Die durchschnittliche regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40 Wochenstunden. Die Verteilung der werktäglichen Arbeitszeit richtet sich nach den betrieblichen Erfordernissen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich , bei betrieblichen Bedürfnissen im Rahmen der gesetzlichen Höchstgrenzen Mehrarbeit, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit zu leisten. Das monatliche Bruttogehalt beträgt xxxx Euro. Mit diesem Gehalt sind auch etwaige Ansprüche auf Bezahnlung von Mehrarbeit abgegolten." So wie ich das sehe hab ich da ziemlichen Mist unterschrieben da ich mich ja somit bereit erklärt habe wöchentlich bis zur gesetzlichen Höchstgrenze von 48 Stunden zu arbeiten und das für das mickrige Gehalt. Aber meine Frage hat sich eigentlich jetzt eh erledigt, da ich heute meine Kündigung zum Ende der Probezeit bekommen habe. ICh würde mir wünschen dass mein Nachfolger den Vertrag gründlicher liest und sich auf sowas gar nicht erst einlässt.
in meinem Arbeitsvertrag steht folgendes: "Die durchschnittliche regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40 Wochenstunden. Die Verteilung der werktäglichen Arbeitszeit richtet sich nach den betrieblichen Erfordernissen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich , bei betrieblichen Bedürfnissen im Rahmen der gesetzlichen Höchstgrenzen Mehrarbeit, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit zu leisten. Das monatliche Bruttogehalt beträgt xxxx Euro. Mit diesem Gehalt sind auch etwaige Ansprüche auf Bezahnlung von Mehrarbeit abgegolten." So wie ich das sehe hab ich da ziemlichen Mist unterschrieben da ich mich ja somit bereit erklärt habe wöchentlich bis zur gesetzlichen Höchstgrenze von 48 Stunden zu arbeiten und das für das mickrige Gehalt. Aber meine Frage hat sich eigentlich jetzt eh erledigt, da ich heute meine Kündigung zum Ende der Probezeit bekommen habe. ICh würde mir wünschen dass mein Nachfolger den Vertrag gründlicher liest und sich auf sowas gar nicht erst einlässt.