Hilfe Betriebskostanabrechnung!!!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Angel
Beiträge: 10
Registriert: 11.09.2006 20:06

Hilfe Betriebskostanabrechnung!!!

Beitrag von Angel »

Nun auch noch das!Lebe von ALG 2.Habe sowieso schon Ärger mit denen.
Kann mir jemand sagen, ob das Amt mir einen Zuschuss zur Betriebskostenabrechnung zahlen muss,habe eine sehr hohe Nachzahlung bekommen.

Grüße

Angel
Gast

Beitrag von Gast »

Handelt es sich dabei um eine wirkliche Nebenkostenabrechnung übernimmt diese das Amt komplett. Gehört zu den Kosten der Unterkunft.

Was das Amt nicht übernimmt, sind evtl. Nachzahlungen von Haushaltsstrom.
Angel
Beiträge: 10
Registriert: 11.09.2006 20:06

Beitrag von Angel »

Danke ich werds versuchen.habe aber irgendwo gelesen nur die angemessenen Kosten werden übernommen.Gibt es denn einen Antrag dafür?

Gruss

Angel
rose
Beiträge: 2
Registriert: 11.09.2006 13:32
Wohnort: rheinstetten

Betriebslostenabrechnung

Beitrag von rose »

Eine Freundin von mir bekommt auch Hartz 4 hat das Geld für Nachzahlung bekommen und höheres Geld vür vorrauszahlung
Angel
Beiträge: 10
Registriert: 11.09.2006 20:06

Beitrag von Angel »

Weiß jemand , ob es ein Antrag gibt für Betriebskosten?
Vielen Dank.
Liebe Grüße Angel
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Dafür gibt es m.W. kein Formular. Nehmen Sie die Rechnung, schreiben dazu einen Dreizeiler (formloser Antrag) und geben Sie das bei der ArGe ab.

Selbst wenn die Wohnungskosten aufgrund der Nachzahlung über den sogenannten angemessenen Kosten liegen, muss die ArGe das zunächst übernehmen.
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