wie lange zeit zum abmelden beim amt?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
hayatim24
Beiträge: 4
Registriert: 16.08.2006 01:11
Wohnort: Magdeburg

wie lange zeit zum abmelden beim amt?

Beitrag von hayatim24 »

hallo,

ich habe folgenes problem:
ab 25.9.06 habe ich wieder eine feste anstellung und gehöre ab dann nicht mehr zu den arbeitslosen :D .
nun ist es ja so das das alg2 immer im vorraus gezahlt wird.
wenn ich mich jetzt zum 25. dort abmelde bekomme ich ja ende des monats kein alg2 mehr ( was ja auch logisch ist )....
wie soll ich aber denn dann einen monat überbrücken?
fange ja jetzt am 25. an mit arbeiten bekomme dann aber den ersten lohn erst am 31.10.06!
wie soll ich denn das machen???? :(
ich muss ja auch leben und strom und miete und rechnungen müssen ja auch gezahlt werden.

hab mal irgendwo gehört das man sieben tage zeit hat für die abmeldung.
so bekäme ich ja dann wenigstens noch einmal geld vom amt was ich dann natürlich irgendwie zurück zahlen müßte.

vielleicht kann mir jemand helfen.

dankeschöööööööööönnnnnnnnnnnnn
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo hayatim24
Glückwunsch zum Job.
Du brauchst Dich nicht abmelden, nur eine Veränderungsmitteilung schreiben.
Gibt es hier:

http://www.erwerbslosenforum.de/an.htm

Für Oktober kommt dann ganz normal das Geld und muss zurückgezahlt werden wenn der erste Lohn im Oktober auf Dein Konto geht. Kommt der Lohn erst im November gibt es im Oktober keinen "Zufluss" und kann nicht zurückgefordert werden.
Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
hayatim24
Beiträge: 4
Registriert: 16.08.2006 01:11
Wohnort: Magdeburg

Beitrag von hayatim24 »

veränderungsmitteilung? hä?
ich geh doch wieder arbeiten und werde keinerlei unterstützung vom amt bekommen.
wenn ich nur eine änderungsmitteilung mache bin ich doch trotzdem noch beim amt gemeldet und das will ich nicht denn ich möchte auch mit meinem freund zusammen wohnen was bis jetzt ja nicht machbar war da er selbstständig ist und ich so keinerlei zuschüsse vom amt bekäme.

danke für hilfen
Antworten