U25 möchte aus Elternhaus ausziehen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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matcho
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U25 möchte aus Elternhaus ausziehen

Beitrag von matcho »

Zur aktuellen Lage:
Ich wohne zurzeit bei meinen Eltern, bin 23 Jahre alt, bin in einer Ausbildung (priv.Schule=62€ Kosten monatlich) und erhalte Schülerbafög, Kindergeld und Alg2

Nun möchte ich gern zu meiner Freundin ziehen, welche bereits offiziel in ihrer wohnung gemeldet ist und eine ausbildung mit einem netto-einkommen von rund 500€ hat.

Nun meine Frage:
Als Notwendigkeit zum Auszug möchte ich nennen:
--> Nähere Wohnlage zum Ausbildungsort
--> Stress mit den Eltern, ständiger Lärm --> kein effektives Lernen mgl.
--> Eltern gehen auf Rentenalter zu, planen ihren Umzug in 2-Zimmer Wohnung und somit ist es unzumutbar mich mit unterzubringen, da sonst in 2 Jahren ein neuer Umzug anstehen würde!?

Würde sowas akzeptiert werden???

Und meine zweite Frage:
Ich möchte nun nicht, dass mir ein riesiger finanz. Anteil gestrichen wird, da ich ja nun mit meiner Freundin eine Bedarfsgemeinschaft bilde und sie der Hauptverdiener ist.
Habe gehört, dass man erst nach einem Jahr zusammenleben zu einer BG zählt???
Oder wäre es vllt. ratsam, die gemeinsame Wohnung als WG anzugeben und meine Freundin damit als Wg-Partner???

Fragen über Fragen, ich hoffe ihr könnt mir helfen.
mfg :roll:
Gast

Beitrag von Gast »

Sekt oder Selters?

Tipps zum herausholen des maximums gibt es hier nicht.
matcho
Beiträge: 15
Registriert: 13.09.2006 08:34
Wohnort: Leipzig

Beitrag von matcho »

ok und wie sieht es nun mit meiner frage bezüglich bg und notwendigkeit aus?
Gast

Beitrag von Gast »

Genauso wie du es geschrieben hast beantragen.
matcho
Beiträge: 15
Registriert: 13.09.2006 08:34
Wohnort: Leipzig

Beitrag von matcho »

dir muss man die antworten aus der nase ziehen, oder?

was ist mit meiner frage bezüglich der bedarfsgemeinschaft? :?
Gast

Beitrag von Gast »

Wo soll da die Frage sein, die ein Fremder beantworten könnte.

Wie Ihr zusammenlebt entscheiden Deine Freundin und Du, niemand anderes.
Ampelfrau79
Beiträge: 13
Registriert: 12.09.2006 18:46

Beitrag von Ampelfrau79 »

Das beist sich doch alles mächtig gewaltig.
1. Wenn man zu Hause wohne bekommt man kein Schüler-Bafög
2. Wenn man Bafög bekommt, bekommt man kein ALG 2

Entweder hast du falsche angaben gemacht oder nen guten bearbeiter. aber ich würde aufpassen, sonst musste alles zurückzahlen.
kimi1
Beiträge: 36
Registriert: 09.01.2006 18:36

Beitrag von kimi1 »

1. Wenn man zu Hause wohne bekommt man kein Schüler-Bafög
Die Aussage stimmt nicht, da bist Du falsch Informiert.
matcho
Beiträge: 15
Registriert: 13.09.2006 08:34
Wohnort: Leipzig

Beitrag von matcho »

nicht mit normalen (studenten)bafög verwechseln
mein maximalsatz liegt bei 192€
Gast

Beitrag von Gast »

Seht Ihr, und darum gibt es in diesem Forum keine Individualberatung, nicht nur, weil es verboten sein könnte, sondern auch, weil es einfach nicht zu leisten ist.

Hier findest Du ein Bundesweites Adressverzeichniss
von Beratungsstellen, Anwälten und Initiativen zum Arbeitslosen- und Sozialhilferecht:
Tacheles

Und damit mache ich hier einmal zu.
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