darf mir das Amt das ALG 2 einfach streichen??

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Angel
Beiträge: 10
Registriert: 11.09.2006 20:06

darf mir das Amt das ALG 2 einfach streichen??

Beitrag von Angel »

Hallo,ich lebe zur Zeit von ALG 2.Aus gesundheitlichen Gründen kann ich im Moment nicht arbeiten.
Wir leben in einer 3-Zi.Maisonettenwohnung, meine Tochter und ich 1.Etage 2 Zimmer,mein Bekannter in der 2. Etage.Er hat ein eigenes Bad, ein eigenen Eingang.Er benutzt unsere Küche nicht, hat ein eigenen Kühlschrank oben.Sind aus kostengründen dort eingezogen,da meine Miete vorher noch höher war.Habe dem Amt gesagt wir leben nich in einer Bedarfsgemeinschaft. War alles ok,bis eine neue Sachbearbeiterin kam,die mir die Miete gekürzt hat. Habe dann Widerspruch eingelegt. Nun unterstellen sie mir,dass ich mit meinen Bekannten zusammenlebe.Hatte einen Hausbesuch.Haben gesehen das er oben wohnt ich unten mit meiner Tochter.Nun haben sie tausend Gründe erfunden: warum meine Tochter ein großes Bett hat,warum meine Bekannter nicht die Küche nutzt usw.Wusste leider nicht das man auch als WG leben kann,dann erhält man trotzdem ALG2. Nun wollen sie mir nächsten Monat kein Geld mehr zahlen.Dürfen die das? Und mir einfach was unterstellen???Was kann ich tun?Die machen mich so richtig fertig und ich darf mich eigentlich nicht aufregen muss auf meine Gesundheit achten. Wäre schön,wenn mir jemand einen Rat geben kann.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Angel
Widerspruch gegen die Vermutungen einlegen, per Einschreiben oder persönliche Abgabe gegen Empfangsbestätigung.
Formular zur Widerlegung Bedarfsgemeinschaft findest Du hier:

http://www.erwerbslosenforum.de/an.htm

Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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