Hallo,ich lebe zur Zeit von ALG 2.Aus gesundheitlichen Gründen kann ich im Moment nicht arbeiten.
Wir leben in einer 3-Zi.Maisonettenwohnung, meine Tochter und ich 1.Etage 2 Zimmer,mein Bekannter in der 2. Etage.Er hat ein eigenes Bad, ein eigenen Eingang.Er benutzt unsere Küche nicht, hat ein eigenen Kühlschrank oben.Sind aus kostengründen dort eingezogen,da meine Miete vorher noch höher war.Habe dem Amt gesagt wir leben nich in einer Bedarfsgemeinschaft. War alles ok,bis eine neue Sachbearbeiterin kam,die mir die Miete gekürzt hat. Habe dann Widerspruch eingelegt. Nun unterstellen sie mir,dass ich mit meinen Bekannten zusammenlebe.Hatte einen Hausbesuch.Haben gesehen das er oben wohnt ich unten mit meiner Tochter.Nun haben sie tausend Gründe erfunden: warum meine Tochter ein großes Bett hat,warum meine Bekannter nicht die Küche nutzt usw.Wusste leider nicht das man auch als WG leben kann,dann erhält man trotzdem ALG2. Nun wollen sie mir nächsten Monat kein Geld mehr zahlen.Dürfen die das? Und mir einfach was unterstellen???Was kann ich tun?Die machen mich so richtig fertig und ich darf mich eigentlich nicht aufregen muss auf meine Gesundheit achten. Wäre schön,wenn mir jemand einen Rat geben kann.
darf mir das Amt das ALG 2 einfach streichen??
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Angel
Widerspruch gegen die Vermutungen einlegen, per Einschreiben oder persönliche Abgabe gegen Empfangsbestätigung.
Formular zur Widerlegung Bedarfsgemeinschaft findest Du hier:
http://www.erwerbslosenforum.de/an.htm
Gruß
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Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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