Volljährige Tochter (Schülerin) ALG2 Antrag?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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derkindskopf
Beiträge: 1
Registriert: 01.11.2005 21:04

Volljährige Tochter (Schülerin) ALG2 Antrag?

Beitrag von derkindskopf »

Hallo,

ich hoffe eine/einer von euch kann mir schnell weiterhelfen. Ich bin seit dem 01.10.2005 arbeitslos, bin geschieden (weder ich noch meine Tochter erhalten Unterhalt). Meine Tochter ist 18 Jahre alt und geht noch zur Schule. Sie lebt gemeinsam mit mir in einer Mietwohnung, die ich gemietet habe. Nun hat sie vom Arbeitsamt -äh entschuldigung von der "Arbeitsagentur"- einen Antrag auf auf ALG 2 bekommen. Muß sie den ausfüllen? Sie kann doch keine Arbeit annehmen, da sie in Vollzeit die Schule besucht. Oder ist sie auf jedenfall erwerbsfähig? Was passiert wenn sie diesen Antrag nicht stellt? Hat das auch negative Auswirkungen auf mich.
Ich wäre über eine schnelle Antwort sehr dankbar. Vielen Dank!!!
Carola
Beiträge: 210
Registriert: 15.10.2005 14:18
Wohnort: Hamburg

ALGII für Schülerin

Beitrag von Carola »

Deine Tochter sollte den Antrag stellen. Sie geht zur Schule und wird deshalb nicht zur Arbeit angehalten werden. Jedoch ist sie erwerbsfähig und das ist die Grundlage bzw. Voraussetzung für den Anspruch.

Da Deine Tochter außer Kindergeld keinerlei Einkommen hat soll sie den Antrag stellen. Wenn Du selbst keine ALGII - Leistung beziehst, sondern arbeitest oder ALG I erhälst, lasse sie bei Dir Mietfrei wohnen (im Antrag), dann kann es sein das Du Deine Unterhaltspflicht gegenüber Deiner Tochter bereits erfüllt hast und Deine Tochter somit monatlich ca 191,00 Euro ALGII - Leistung erhält.

Nachteile erleidest Du durch den Antrag Deiner Tochter nicht.
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